Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Änderungen der Geschäftsordnung werden beschlossen.

 


Stadtverordneter Dr. Möhring regte an, im § 30 (Datenschutz) neben den personenbezogenen Daten auch die personenbeziehbaren Daten zu nennen. Bürgermeister Fiedler formulierte, dass an entsprechender Stelle im § 30 dann „personenbezogene beziehungsweise personenbeziehbare“ eingefügt würde.

 

Stadtverordneter Conrads schlug im Zusammenhang mit § 16, Absätze 3 und 4, entgegen dem Verwaltungsvorschlag vor, die Worte „von mindestens einem Fünftel der Mitglieder des Rates“ durch „von mindestens einem Fünftel der Mitglieder des Rates beziehungsweise einer Fraktion“ zu ersetzen, da eine Fraktion nicht unbedingt ein Fünftel des Rates ausmachen müsse. Man müsse vor dem Hintergrund eines demokratischen Grundverständnisses einer Fraktion gewisse Rechte einräumen, auch wenn sie kein Fünftel des Rates darstelle. Er ergänzte, dass er gern noch einen siebten Absatz ergänzen würde, nach dem Personalfragen grundsätzlich in geheimer Abstimmung zu erfolgen hätten.

 

Stadtverordneter Hoffmann wies darauf hin, dass § 13 dagegen stehe, weil demnach jedes Mitglied einen Antrag auf geheime Abstimmung stellen könne. Stadtverordneter Wolff bemerkte hierzu, dass man diesem Antrag aber nicht folgen müsse.

 

Bürgermeister Fiedler schlug vor, nicht heute die Abstimmung hierüber vorzunehmen, sondern in der nächsten Ratssitzung erneut darüber zu beraten und dann zu beschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

1. In § 16 Absätze 3 und 4 des Verwaltungsvorschlages werden die Worte „von mindestens einem Fünftel der Mitglieder des Rates“ durch die Worte „von mindestens einem Fünftel der Mitglieder des Rates oder einer Fraktion“ ersetzt

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

2. Abstimmung über die gesamte Geschäftsordnung

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

0