Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Fraktionen im Rat erhalten neben den im Haushaltsplan ausgewiesenen geldwerten Leistungen auf der Grundlage des § 56 Abs. 3 GO aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu ihren Aufwendungen für ihre Geschäftsführung von 20,00 € je Fraktionsmitglied.

 

2.    Eine Gruppe erhält 40,00 € monatlich.

 

3.    Fraktions- und gruppenlose Ratsmitglieder erhalten anstelle von angemessenen Sach- und Kommunikationsmitteln monatliche finanzielle Zuwendungen in Höhe von 20,00 €.

 

4.    Die Verwendung der finanziellen Zuwendungen ist durch Nachweis gemäß § 56 Abs. 3 Satz 3 GO zu belegen. Danach zu viel gezahlte Mittel sind zu erstatten.

 

5.    Den Fraktionen werden nach Verfügbarkeit Räume, fraktionslosen Ratsmitgliedern die Mitbenutzung an Räumen im Rathaus zugewiesen.

 

6.    Die Beträge werden monatlich im Voraus überwiesen.

 

 

 

 


Stadtverordneter Wolff stellte klar, dass durch den neuen Vorschlag der Verwaltung die stärkste politische Kraft der Stadt diskriminiert werde, weil sie die Einsparungen überproportional treffe. Seine Fraktion schlage vor, die geldwerten Leistungen als Sachleistungen an die Fraktionen zu bewerten. Die Zuwendungen für die Fraktionsmitglieder sollten von 25 € auf 20 € gekürzt werden. So würden alle den gleichen Betrag sparen. Ihm sei bewusst, dass eine absolut gerechte Lösung unmöglich sei. Aber über diesem Wege werde man der gesetzlichen Grundregelung gerecht und alle Fraktionen würden sich gleichermaßen beteiligen.

 

Stadtverordneter Hoffmann betonte, dass seine Fraktion sich freue, dass ihre Anregung von der Verwaltung aufgegriffen worden sei. Der Vorschlag der SPD sei eine Reduzierung um ca. 10 % gewesen. Die CDU gehe mit ihrem Vorschlag auf eine zwanzigprozentige Kürzung sogar noch weiter. Seine Fraktion sei auch mit diesem Vorschlag einverstanden.

 

Bürgermeister Fiedler erklärte, dass sich bei einer Senkung von 25 € auf 20 € der ursprüngliche Endbetrag von 29.286 € auf 27.066 € verringere.

 

Stadtverordneter Wolff ergänzte, dass unter Punkt 5 beim Beschlussvorschlag der Satzbestandteil „Räume in städtischen Gebäuden“ durch „Räume im Rathaus“ ersetzt werden sollte, da es Wille aller Fraktionen gewesen sei, im Rathaus zu tagen.

 

Auf entsprechende Nachfrage des Stadtverordneten Benden antwortete Herr Klee, dass man jede Änderung in diesem Zusammenhang beschließen könne. Der Rat könne zu der Überzeugung kommen, dass der Grundbedarf für die Fraktionen durch die im Haushaltsplan als geldwerte Leistungen ausgewiesenen Mittel gedeckt sei. Sofern sich eine Fraktion durch diese Verteilung der Zuwendungen ungerecht behandelt sehen würde, müsse er im Anschluss klagen.

 

Beratendes Mitglied Mingers stellte klar, dass er bezüglich der Geldleistungen keine Bedenken habe. Bei den geldwerten Leistungen werde ein Fraktionsloser aber in diesem Fall schlechter gestellt. Er habe kein Stimmrecht und könne deswegen nicht gegen diesen Vorschlag stimmen. Er werde dies aber im Falle eines Beschlusses juristisch überprüfen lassen.

 

Beigeordneter Brunen erklärte, dass durchaus die Möglichkeit bestehen würde, z.B. wenn sich zwei fraktionslose Stadtverordnete aus verschiedenen Parteien zusammenschlössen, sei das eine Gruppe ohne Fraktionsstatus und keine Fraktion. Herr Mingers schlug daraufhin vor, anstelle des Begriffs „Gruppen“ „fraktionslose Stadtverordnete“ zu schreiben. In diesem Falle wäre er mit der Regelung einverstanden.

 

Bürgermeister Fiedler verlas den nunmehr neugefassten Beschlussvorschlag und bat um Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

0