Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

 

 


Bürgermeister Fiedler verwies hinsichtlich der Verpflichtung der Wahlausschussmitglieder auf die Einladung und erläuterte den § 6 Abs. 3 KWahlO.

Des Weiteren wies er darauf hin, dass die Mitglieder des Wahlausschusses nicht daran gehindert seien, an einer Entscheidung mitzuwirken, die sich auf ihre Wahl oder Bewerbung bezieht.

Der Ausschuss nahm die Hinweise zur Kenntnis.