Die Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Geilenkirchen zur finanziellen Ausgestaltung der Tagespflege erhalten ab dem 01.08.2013 unter Punkt 1 „Laufende Geldleistungen an Tagespflegepersonen“ folgende Fassung:

Stufe 1

2,30 €

Basisqualifikation

und

Besitz einer kindbezogenen Pflegeerlaubnis

(Person aus der Familie oder deren Umfeld

ausschließliche Betreuung eines bestimmten Kindes)

Stufe 2

3,30 €

Basisqualifikation

und

Besitz einer Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kinder

Stufe 3

3,90 €

Basis- und Aufbauqualifikation und 2 Jahre Erfahrung in der Kindertagespflege

oder

Qualifizierung gem. dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) mit insgesamt 160 Stunden und ein Jahr Erfahrung in der Kindertagespflege

und jeweils

Besitz einer Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kinder

Stufe 4

4,60 €

Abgeschlossene Ausbildung als Erzieher

sowie Basis- und Aufbauqualifikation

oder

Abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik und Basisqualifikation

oder

zwei Jahre Tätigkeit in der Kindertagespflege in Stufe 3

und jeweils

Besitz einer Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kinder


Die Vorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage zum Tagesordnungspunkt, erläuterte noch einmal kurz den Sachverhalt und schlug dem Ausschuss vor, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor.

Die Vorsitzende stellte den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

13

Nein:

-

Enthaltung:

-