Sitzung: 23.05.2013 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 846/2013
Die Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Geilenkirchen zur finanziellen Ausgestaltung der Tagespflege erhalten ab dem 01.08.2013 unter Punkt 1 „Laufende Geldleistungen an Tagespflegepersonen“ folgende Fassung:
|
Stufe 1 |
2,30 € |
Basisqualifikation und Besitz einer
kindbezogenen Pflegeerlaubnis (Person aus der
Familie oder deren Umfeld ausschließliche
Betreuung eines bestimmten Kindes) |
|
Stufe 2 |
3,30 € |
Basisqualifikation und Besitz einer
Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kinder |
|
Stufe 3 |
3,90 € |
Basis- und
Aufbauqualifikation und 2 Jahre Erfahrung in der Kindertagespflege oder Qualifizierung gem.
dem Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) mit insgesamt 160 Stunden und
ein Jahr Erfahrung in der Kindertagespflege und jeweils Besitz einer Pflegeerlaubnis
für bis zu fünf Kinder |
|
Stufe 4 |
4,60 € |
Abgeschlossene
Ausbildung als Erzieher sowie Basis- und
Aufbauqualifikation oder Abgeschlossenes
Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik und Basisqualifikation oder zwei Jahre Tätigkeit
in der Kindertagespflege in Stufe 3 und jeweils Besitz einer
Pflegeerlaubnis für bis zu fünf Kinder |
Die Vorsitzende verwies auf die Sitzungsvorlage zum Tagesordnungspunkt, erläuterte noch einmal kurz den Sachverhalt und schlug dem Ausschuss vor, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.
Weitere Wortmeldungen lagen nicht vor.
Die Vorsitzende stellte den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja: |
13 |
|
Nein: |
- |
|
Enthaltung: |
- |
