Die Vorsitzende bat Herrn Lehnen von der Verwaltung unter Hinweis auf den am 01.08.2013 in Kraft tretenden Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab einem Jahr um Vorstellung und Erläuterung der derzeit in Geilenkirchen bestehenden Situation und erteilte diesem das Wort. Mit Blick auf die mit aktuellen Daten gefertigte Tischvorlage wurde den Ausschussmitgliedern zunächst Gelegenheit gegeben, diese einzusehen, um nach den anschließenden Erläuterungen Fragen stellen zu können, sofern diese sich ergäben.

Herr Lehnen erläuterte zunächst den Stand der baulichen Maßnahmen zum Ausbau der Betreuung von Kindern im Alter von unter drei Jahren. Hierzu stellte er fest, dass man in Geilenkirchen im Gegensatz zu vielen anderen Jugendamtsbezirken in der glücklichen Lage sei, für alle Ausbaumaßnahmen die notwendigen Fördergelder erhalten zu haben. Derzeit werde im Bereich der Kindertageseinrichtungen die letzte große Baumaßnahme in der kath. Kita St. Ursula umgesetzt, sodass nach deren Fertigstellung alle geplanten und möglichen Ausbaumaßnahmen im und außerhalb des Bestandes der Einrichtungen in Geilenkirchen umgesetzt worden seien. Weitere Ausbaumaßnahmen im Bereich der Kitas müssten Neubaumaßnahmen außerhalb der bestehenden Einrichtungen nach sich ziehen. Herr Lehnen dankte noch einmal allen Trägern für deren sehr gute und kooperative Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, ohne die die Planungsziele nicht hätten erreicht werden können. Im Bereich der Kindertagespflege sei neben der Tagespflegegruppe Kunterbunt, die im Gebäude der KGS untergebracht ist, die Einrichtung zweier weiterer Tagespflegegruppen geplant. Hierzu seien bauliche Maßnahmen im Gebäude der GGS vorgesehen, für die ein Förderantrag gestellt, dieser aber noch nicht beschieden worden sei.

Im Anschluss verwies Herr Lehnen darauf, dass bereits in der Jugendhilfeausschusssitzung vom 22.11.2012 ein ausführlicher Bericht der Verwaltung zum Stand des U3-Ausbaus erfolgt sei und dieser mittels der nunmehr vorgestellten aktuellen Anmeldedaten aktualisiert werden solle. Nach der Erläuterung der in der Tischvorlage wiedergegebenen Zahlen und Fakten stellte Herr Lehnen fest, dass die Anmeldedaten derzeit und bis zum Beginn des neuen Kindergartenjahres noch stetigen Veränderungen unterworfen seien. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens zu Beginn des Jahres sei mitunter festzustellen, dass Eltern die Anmeldung eines Kindes mitunter zurück nehmen würden, weil sie im Laufe der Zeit zu der Auffassung gelängen, das Kind sei doch noch zu klein für eine Betreuung in der Kita. Andere Elternteile führten eine Anmeldung nur durch in dem Glauben, man müsse eine Ablehnung für die Betreuung ihres Kindes nachweisen, um ab dem 01.08.2013 in den Genuss des Betreuungsgeldes kommen zu können. Andere Eltern wiederum meldeten ihr Kind bereits mit der Geburt an aus Sorge, für das Kind im Alter von zwei oder drei Jahren keinen Betreuungsplatz zu erhalten. Der tatsächliche Bedarf für die Betreuung im Alter von unter einem Jahr tendiere jedoch gegen Null. Lediglich in einem Fall werde derzeit ein Betreuungsbedarf geltend gemacht. Herr Lehnen wies hier auf die in der Tischvorlage wiedergegebenen Zahlen hin.

Frau Grein erklärte, dass der Bedarf wesentlich größer sei und die Eltern von den Einrichtungen regelmäßig zurück gewiesen würden aufgrund des fehlenden Betreuungsangebotes vor Ort. Die bereits erwähnte Tagespflege sowie der Ausbau der Tagespflege sei in diesem Umfang nicht gewollt. Vielmehr sei es das Ziel der Eltern, ihre Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreuen zu lassen. Frau Grein befürworte daher, dass in jeder Einrichtung, in der die Voraussetzungen für die U3-Betreuung geschaffen worden seien, 2 Plätze für die Betreuung von Kindern unter 2 Jahren vorgehalten würden. Darüber hinaus seien die Betreuungsmöglichkeiten während der Ferien- und Schließungszeiten nicht ausreichend. Hier hätten viele Eltern Probleme, ihre Kinder betreuen zu lassen. Das Jugendamt des Kreises Heinsberg verfahre entsprechend und habe mit den Einrichtungen Vereinbarungen getroffen über die Belegung aller Kitas mit unterdreijährigen Kindern getroffen. Da sich die Jugendämter regelmäßig auf Amtsleiterebene austauschten, sei doch davon auszugehen, dass das Jugendamt Geilenkirchen über diese Verfahrensweise Bescheid wisse. Frau Grein fragte nach, ob die Verfahrensweise denn bekannt sei.

Herr Lehnen erklärte hierzu, dass man von keiner Seite und zu keiner Zeit über eine entsprechende Verfahrensweise des Kreisjugendamtes Kenntnis erlangt habe. Dies sei auch nicht in Amtsleiterbesprechungen kommuniziert worden. Insofern zeigte sich Herr Lehnen mehr als verwundert, wenn die Information der Realität entspräche.

Die Argumente, beispielsweise für eine Betreuung vor Ort sowie für andere spezifische Bedarfe, seien hinlänglich bekannt und das Jugendamt sei bestrebt, allen Wünschen so weit wie möglich nachzukommen. Jedoch sei aufgrund der, mitunter durch das KiBiz vorgegebenen, Gegebenheiten nicht jeder Wunsch erfüllbar. Inwieweit der Rechtsanspruch auf Betreuung auch individuelle Wünsche und Bedarfe beinhalte, sei derzeit noch nicht abschließend geklärt und werde in Zukunft wohl noch durch die Rechtsprechung nach der Durchführung entsprechender  Musterverfahren konkretisiert werden. Hiervon sei auch bereits die Frage nach dem Umfang der Betreuung oder nach der Ortsnähe betroffen. Aber auch die Frage, ob ein Betreuungsangebot im Rahmen der Kindertagespflege ausreiche zur Sicherung des Rechtsanspruches, sei vor dem Hintergrund des Wunsch- und Wahlrechtes der Eltern nicht abschließend geklärt. Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht gebe hier einen ersten Leitsatz vor, wonach sich der Rechtsanspruch an den im Rahmen der Kita-Bedarfsplanung vor Ort bestehenden Angeboten orientieren muss. Hieraus folgt unter anderem, dass im Einzelfall auch eine nicht unmittelbar ortsnahe Betreuung akzeptiert werden müsse. Jedoch bleibe hier die Entwicklung der Rechtsprechung abzuwarten.

Herr Lehnen bewertete die derzeitige Situation für Geilenkirchen positiv. Es bestehe kein Überangebot an Betreuungsplätzen, was zu einer vollen Auslastung aller Einrichtungen und deren Finanzierungssicherheit führe. Unter Berücksichtigung der Erfahrungswerte aus den vergangenen Jahren könne aus jetziger Sicht davon ausgegangen werden, dass kein Kind unbetreut bleibe. Hierfür spreche auch die Tatsache, dass zum jetzigen Zeitpunkt kein erhöhter Druck von Eltern der Kinder, die noch keinen Platz erhalten hätten, ausgeübt werde. Dies sei jedoch eine Prognose. Wie sich die Situation am 01.08.2013 tatsächlich darstelle, könne, wie in allen anderen Jugendamtsbezirken auch, erst dann festgestellt und bewertet werden. Dies ziehe mit Blick auf den neuen Rechtsanspruch entsprechende Erfahrungswerte für die Zukunft nach sich.

Sofern jetzt auf dem Papier noch eine geringfügige Unterversorgung erkennbar sei, könne diese beispielsweise durch geringfügige Überbelegungen kompensiert werden. In einem anderen Jugendamtsbezirk habe man bereits mit der Heimaufsicht vorübergehend Gruppenstärken von 30 Kindern vereinbart, um die Betreuung sicherstellen zu können. Dies sei in Geilenkirchen bei weitem nicht erforderlich.

Frau Brandt erklärte, dass die Tischvorlage insgesamt 435 nicht versorgte Kinder ausweise und fragte diesbezüglich, ob Überraschungen im Hinblick auf die verbleibende Zahl nicht versorgter Kinder möglich seien.

Herr Lehnen erläuterte hierzu, dass das Anmeldeverfahren bereits zu Beginn eines Kalenderjahres für das jeweils nächste Kindergartenjahr stattfinde und das Jugendamt die Daten, welche Grundlage für die Finanzierung der Einrichtungen seien, bereits bis zum 15.03. des Jahres an das Landesjugendamt übermitteln müsse. Hieraus ergäben sich jedoch in der Realität bis zum Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres immer noch Abweichungen bezüglich der tatsächlichen Belegung der Einrichtungen zu Beginn des Kindergartenjahres, die während des Anmeldeverfahrens noch nicht bekannt seien. Herr Lehnen erklärte, dass bei der notwendigen Versorgungsquote natürlich neben den Meldedaten auch die Erfahrungswerte der vorangegangenen Jahre eine erhebliche Rolle spielten. Theoretisch könne es durchaus sein, dass plötzlich alle Eltern der vorgenannten Kinder einen Betreuungsplatz einforderten, was zu einem Unterangebot an Plätzen führen würde. Genauso gut könnte es aber auch sein, das weniger Eltern als erwartet um einen Platz nachsuchten, woraus ein Überangebot an Plätzen resultieren würde. Unter Zugrundelegung des bisherigen Nachfrageverhaltens sei jedoch von einer solchen Abweichung nicht auszugehen, sodass ein ausreichendes Platzangebot vorhanden sein sollte.

Auf die Nachfrage von Frau Brandt, was denn mit den Kindern sei, die keine Kita besuchten und ob das Jugendamt hier nicht nachfragen müsse, um das Kindeswohl zu sichern, erklärte Herr Schulz, dass im Gegensatz zur Schulpflicht keine gesetzliche Verpflichtung eines Kindes im Vorschulalter zum Besuch einer Kindertageseinrichtung bestehe. Es gäbe immer eine gewisse Zahl von Eltern, die das Recht für sich in Anspruch nähmen, ihre Kinder bis zum Eintritt der Schulpflicht alleine zu betreuen und zu erziehen. Hier dürfe jedoch kein Generalverdacht gegenüber den betreffenden Eltern entstehen.

Frau Tings erklärte, dass man in Geilenkirchen dem 01.08.2013 im Vergleich mit anderen Kommunen nicht nur gelassen entgegen sehen könne, sondern auch stolz sein könne über die derzeitige Situation und das hervorragende Ergebnis im Rahmen des Ausbaus der U3-Betreuung. Unter Bezug auf die Einwände von Frau Grein erklärte Frau Tings, dass Eltern auch Tage ohne Betreuung ihres Kindes in einer Einrichtung hinnehmen und hierfür Ihren Urlaub einsetzen müssten.

Frau Grein entgegnete, dass gerade Alleinerziehenden häufig die notwendige Menge an Urlaubstagen fehlte, um ihre Kinder auch während der gesamten Schließungszeiten in ausreichendem Maße selbst betreuen zu können.

Frau Tings stellte noch einmal die positive Situation in Geilenkirchen heraus und lobte diesbezüglich die hohe Flexibilität der Betreuungsmöglichkeiten in der Kindertagespflege.

Bezogen auf die Feststellung von Frau Grein erklärte Frau Dyong, dass Urlaubs- und sonstige Ausfalltage in der Kindertagespflege durch entsprechend vorab festgelegte Vertretungsregelungen aufgefangen werden könnten. Im Bereich der Kindertageseinrichtungen hätten die einzelnen Kitas in der Regel auch Absprachen mit anderen Einrichtungen, nach denen im Einzelfall Kinder während der Schließungszeiten in einer anderen Einrichtung betreut werden könnten.

Herr Mesaros erkundigte sich noch einmal zusammenfassend, ob die 22 Kinder, die nach dem derzeitigen Stand noch keinen Platz erhalten haben, beispielweise durch Überbelegungen versorgt werden könnten und somit kein Kind ohne Betreuungsplatz bliebe.

Herr Lehnen bestätigte, dass die Situation nach den aktuell vorliegenden Daten so einzuschätzen sei, verwies aber noch einmal auf die laufend eintretenden Veränderungen, die bis zum 01.08.2013 eine andere Situation entstehen lassen könnten. Abschließend könne man erst am 01.08.2013 feststellen, wie die tatsächliche Bedarfs- und Versorgungssituation sich darstelle. Trotzdem gehe die Verwaltung davon aus, dass eine ausreichende Versorgung sichergestellt werden könne.

Frau Thelen erkundigte sich unter Bezugnahme auf den Ausbau der Kindertagespflege, insbesondere durch zwei Tagespflegegruppen, wie denn der tatsächliche Elternwunsch sich darstelle und ob der Bedarf für die Tagespflege entsprechend hoch sei.

Herr Lehnen erklärte hierzu, dass die meisten Eltern für ihre Kinder ein Betreuungsangebot in einer Kita möchten. Für eine gewisse Anzahl von Eltern, beispielsweise von Eltern, die Schichtdienst leisten müssten, sei der Betreuungsrahmen einer Kita mitunter nicht ausreichend. Hier werde gezielt nach den flexibleren Rahmenbedingungen der Kindertagespflege gefragt. Herr Lehnen wies darauf hin, dass der Gesetzgeber die Kindertagespflege als gleichrangiges Betreuungsinstrument neben den Kindertageseinrichtungen verankert habe und auch hier ein entsprechender Ausbau des Angebotes vorgesehen sei, um der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerecht werden zu können. Bezogen auf die für die Stadt Geilenkirchen entstehenden Kosten eines Betreuungsplatzes sei festzustellen, dass derzeit keine signifikanten Abweichungen zwischen den durchschnittlichen Kosten eines Kita-Platzes und eines Betreuungsplatzes in der Kindertagespflege bestünden.

Frau Thelen fragte nach, ob es bei der derzeitigen Situation auch sein könne, dass Eltern gegen ihren Willen auf eine Betreuung in der Kindertagespflege verwiesen würden.

Herr Lehnen erläuterte hierzu, dass eine solche Situation im Einzelfall durchaus bestehen könnte, wenn nicht alle gewünschten Rahmenbedingungen zu erfüllen seien. Allerdings sei ein späterer Wechsel in eine Kita ja durchaus möglich. Herr Lehnen verwies noch einmal auf das Ziel der hohen Auslastung aller Kindertageseinrichtungen, um eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung für die Träger zu gewährleisten und Leerstand zu vermeiden. Für den Fall, dass in Zukunft erkennbar der Bedarf für mehrere Kita-Gruppen entstehen würde, müsse man natürlich über andere Planungen nachdenken. Aufgrund der Entwicklung der Kinderzahlen sei jedoch hiervon derzeit nicht auszugehen.

Frau Kals-Deußen stellte fest, dass in einem solchen Fall jedoch insgesamt eine politische Diskussion erforderlich und sinnvoll wäre, die nicht ausschließlich den Jugendhilfeausschuss befasse.

Herr Kappes stellte fest, dass die Kindertagespflege doch ein sehr flexibles Betreuungsinstrument sei und als solches auch anerkannt werde. Aus seiner Sicht gebe es keinerlei Anlass für eine Diskussion im Hinblick auf die Einrichtung weiterer Kita-Gruppen.

Herr Brunen erklärte zusammenfassend, dass man in Geilenkirchen alleine durch die Kindertageseinrichtungen eine vergleichsweise hohe Versorgungsquote erreiche, insbesondere vor dem Hintergrund der hier vorzufindenden ländlichen Struktur. Herr Brunen richtete noch einmal einen ausdrücklichen Dank an die Träger der Einrichtungen, ohne deren Bereitschaft und Mitwirkung diese Quote nicht hätte erreicht werden können. Vor dem Hintergrund der Anzahl aller Kinder im Alter bis zum Schuleintritt sei die derzeitige Zahl von 22 noch nicht versorgten Kindern, die jedoch über das Pufferinstrument der Überbelegung auch versorgt werden würden, aus seiner Sicht eine Punktlandung. Dies sei umso mehr der Fall, weil ein Finanzierungsrisiko einzelner Träger vermieden werde könne.

Herr Schumacher erklärte, dass aus seiner Sicht das Versorgungsziel habe erreicht werden können, infolge dessen alle Kinder mit Bedarf einen Betreuungsplatz erhalten würden.

Frau Brand stellte abschließend fest, dass im Rahmen der hier erfolgten Diskussion niemand die Leistung der Einrichtungen in Frage stellten wolle. Man erkenne die hohe Qualität der geleisteten Arbeit sowie das Leistungspotential ausdrücklich an.

Herr Mesaros ergänzte, dass in der Diskussion keine Kritik an den Planungen und Ergebnissen zu sehen sei, sondern diese insbesondere der Beseitigung von Unklarheiten und Beantwortung von Verständnisfragen diene.

Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.