Sitzung: 23.05.2013 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 758/2013
Unter Hinweis auf die Tischvorlage bat Frau Kals-Deußen Frau Dyong, den Arbeitsbereich der Kindertagespflege im Jugendamt vorzustellen.
Zunächst machte Frau Dyong einige Angaben zu Ihrer Person und ihrem bisherigen beruflichen Werdegang. Im Anschluss erläuterte Frau Dyong ausführlich die Aufgaben sowie die Arbeit der Fachberatung für die Kindertagespflege im Jugendamt. An dieser Stelle wird auf die Anlage zur Niederschrift verwiesen.
Die Vorsitzende dankte Frau Dyong für den ausführlichen Sachvortrag und gab den Ausschussmitgliedern an dieser Stelle Gelegenheit, Fragen und Stellungnahmen zum Thema und zum Vortrag zu äußern.
Frau Tings erkundigte sich danach, ob die Kindertagespflege grundsätzlich nur von Frauen ausgeübt werde, oder ob auch Männer angesprochen würden.
Frau Dyong erklärte, dass die Kindertagespflege als Tätigkeitsfeld natürlich auch von Männern ausgeübt werden könne und das auch begrüßt, werde. Es sei jedoch, ähnlich der Betreuungssituation in den Kindertageseinrichtungen, so, dass nur in ganz wenigen Ausnahmefällen Männer sich für das Berufsbild und die Tätigkeit interessierten. Dies sei wohl i9n vielen Fällen auch der ungünstigen Einkommenssituation, die hiermit verbunden sei, geschuldet.
Frau Tings stellte hierzu fest, dass grundsätzlich überall dort, wo Kinder betreut würden, viel zu viele männliche Betreuer oder Erzieher als Bezugspersonen fehlten. Dies habe auch einen ungünstigen Einfluss auf die Entwicklung der Kinder insgesamt. Daher unterstütze sie ausdrücklich das Bestreben, auch männliche Tagespflegepersonen zu gewinnen.
Herr Kassel erkundigte sich nach der Situation im Erkrankungsfall einer Tagespflegeperson.
Frau Dyong erläuterte hierzu, dass im Rahmen der Netzwerkarbeit sich in der Regel gut funktionierende Kooperationen zwischen mehreren Tagespflegepersonen gebildet hätten, die untereinander gut in der Lage seien, entsprechende Situationen im Sinne der Eltern aufzufangen, solange die Maximalbelegung einer Tagespflegeperson oder einer Tagespflegegruppe nicht überschritten werde. Außerdem würden solche Situationen bereits vor Vertragsabschluss mit den Eltern der Kinder kommuniziert und diese aufgefordert, frühzeitig für solche Situationen, die jederzeit eintreten könnten, eigene Ausweichmöglichkeiten vorzubereiten.
Herr Caruana fragte nach, ob auch im Bereich der Kindertagespflege wie in anderen Bereichen der Jugendhilfe von den Tagespflegepersonen ein Führungszeugnis vorzulegen sei.
Frau Dyong bestätigte die Annahme und ergänzte, dass wie im Bereich der Kindertageseinrichtungen auch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt werde. Ein Vordruck für die Antragstellung werde den betreffenden Personen vor Aufnahme der Tätigkeit ausgehändigt.
Weitere Wortmeldungen erfolgten nicht.