Es wird beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern für eine Fläche nördlich der Hünshovener Gracht und nördlich der Mainstraße (Alternative A).

 


Herr Ausschussvorsitzender Benden begründete im Zusammenhang mit dem Antrag der CDU/FDP-Fraktion sein Vorgehen in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, die Sitzungsvorlage der Verwaltung zur Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Fläche in Hünshoven nicht zur Tagesordnung genommen zu haben.

 

Herr Wolff führte aus, dass der Antrag erreichen sollte, dass der Ausschussvorsitzende den TOP auf die Tagesordnung nimmt. Das Baugebiet sei nicht eine Idee der CDU- oder FDP-Fraktion. Die Verwaltung sei seit längerem beauftragt gewesen, eine Fläche zu suchen, wo ein höherwertiges Baugebiet entwickelt werden könne. Die Verwaltung habe recherchiert, Gespräche mit der Bezirksregierung in Köln geführt und einen Vorschlag erarbeitet.

 

Man habe sich über das Verhalten Herrn Bendens sehr gewundert, noch nie habe eine Partei im Rat der Stadt Geilenkirchen vor Einleitung eines Bauleitplanverfahrens daraus eine Parteiveranstaltung gemacht. Dies sei seriös auch nicht möglich, erst wenn eine Planung eingeleitet und ein demokratischer Beschluss für eine Fläche gefasst sei. Auch werde der Eindruck erweckt, als wäre Herr Benden der Einzige, der den Bürgerwillen berücksichtige. Dies sei nicht in Ordnung.

Darüber hinaus habe er auch noch einen Plan der Verwaltung auf einer privaten Internetseite öffentlich gemacht, obwohl ihn der Bürgermeister gebeten habe, diesen herunterzunehmen. Auch ein solcher Vorgang sei noch nie vorgekommen.

 

Das Ergebnis dieses Vorgehens sei, dass sich eine Bürgerinitiative gegen den Vorschlag eines Baugebietes in Form von Alternative A gebildet habe, aber auch bereits Bürger gegen die Alternative B votieren würden. Er habe subjektives Verständnis für beide Seiten, aber so könne man keine Stadtentwicklung betreiben.

 

Heute solle ein Verfahren in Gang gebracht werden, in dem jeder die Möglichkeit habe, Anregungen und Bedenken zu äußern, und das mehrfach. Der Rat werde sich intensiv damit auseinandersetzen.

 

Die Begründung für Vorschlag A sei der Bedarf nach höherwertigen Grundstücken. Man habe sich in der Fraktion sehr intensiv damit auseinander gesetzt. Das Baugebiet solle nicht größer werden als etwa 25 Grundstücke. Bei Abwägung aller Belange müsse man auch die Belange junger Familien sehen, die ein schönes Grundstück in Geilenkirchen suchen würden. Dies sei auch wichtig für den Erhalt von Schulen, örtlichem Einzelhandel usw.

 

Die Aufgabe des Rates liege darin, diese Aspekte untereinander abzuwägen. Die Verwaltung habe eine gute und beschlussreife Vorlage erarbeitet. Es sei eine Verkehrzählung in der verkehrsreichsten Morgenstunde gemacht worden. Im Ergebnis seien 17 Fahrzeuge aus der Hünshovener Gracht heraus und 20 hinein gefahren, davon 15 direkt auf den Parkplatz der Schule. Wenn man davon ausginge, dass durch ein Neubaugebiet 15 Fahrzeuge hinzukämen, spreche man von 32 Fahrzeugen in der „Rush-Hour“. Eben habe man Zahlen gehört von 3.000, 5.000, 8.000 Fahrzeugen usw. 80 % aller Straßenanlieger in Geilenkirchen müssten das Vielfache von 32 Fahrzeugen in Kauf nehmen.

 

Zudem sei im Flussviertel den Käufern in den Notarvertrag geschrieben worden, dass bei einer möglichen Erweiterung des Baugebietes weiterer Verkehr in Kauf genommen werden müsse. Auch hier müsse man sagen, dass die Bürger nicht völlig überrascht sein könnten, dass man über weitere Bauflächen nachdenke. Es sei ihm sehr daran gelegen, dass auch dieses Verfahren mit aller Ernsthaftigkeit und einer sauberen Abwägung durchgeführt werde. Sicher lasse sich eine Lösung finden, womit alle gut leben könnten.

 

Ausschussvorsitzender Benden widersprach Herrn Wolff in Bezug auf die Nichtaufnahme des TOPs auf die letzte Tagesordnung. In der letzten Sitzung sei die Vorlage zu kurz ausgefallen und habe nur die Fläche A behandelt, obwohl zwei Gebiete zur Auswahl stünden.

 

Er wundere sich, dass gerade Herr Wolff die ins Internet gestellten Pläne anspreche. Er habe im Vorfeld die Verwaltung mehrfach um diese Pläne gebeten, aber sie nicht erhalten. Ein paar Tage später seien diese als Anlage zu dem CDU/FDP-Antrag aufgetaucht, sodass die CDU die Pläne offenbar bekommen habe. Was sei dann verkehrt daran, wenn er diese als Ausschussvorsitzender verwende?

 

Herr Bürgermeister Fiedler wandte ein, dass Herr Benden von Plänen spreche, die für ihn reine Vorüberlegungen gewesen seien, um mit den Fraktionen ins Gespräch kommen zu können. Diese Art Skizzen hätten nur der Verdeutlichung von Varianten gedient und wie viele Grundstücke vorstellbar wären. Diese Unterlagen wären mit Sicherheit niemals für eine Verwaltungsvorlage verwendet worden.

 

Herr Benden warf ein, dass es sich nicht um Skizzen gehandelt habe. Wenn seine Fraktion bewusst ausgeklammert worden sei, dann sei etwas nicht in Ordnung.

 

Herr Bürgermeister Fiedler erklärte nochmals, dass die Unterlagen lediglich Vorgesprächen mit den Fraktionen gedient hätten. Er könne darin nichts Schlechtes erkennen. Auch im Protokoll der letzten Stewi-Sitzung sei nachzulesen, dass er für eine umfassendere Untersuchung der Thematik, gerade der verkehrlichen Situation plädiert habe.

 

Herr Benden beharrte darauf, dass Informationen entweder an alle oder an niemanden gehen müssten. Das Gleichbehandlungsprinzip sei mit Füßen getreten worden.

 

Herr Dr. Evertz führte aus, dass der Flächennutzungsplan die Gesamtentwicklung in Geilenkirchen steuere. Diese Planung solle auch vorausschauend sein. Wo bliebe eine vorausschauende Planung, wenn sich später die Bürger nur noch über Details in der Planung unterhalten könnten. Vorausschauend bedeute, z. B. die demoskopische Entwicklung zu berücksichtigen, den Bedarf genau zu analysieren usw. Es sei eine Bedarfsanalyse erforderlich, um keine Leerstände zu bekommen. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN auf Erstellung einer Bedarfsanalyse sei aber abgelehnt worden. Erstmals in der Geschichte würden in diesem Ausschuss zwei Alternativen für ein Baugebiet dargestellt.

 

Herr Dr. Evertz hielt die Verwaltungsvorlage zudem in vielen Punkten für fehlerhaft. Mit dem Inhalt dieser Vorlage könne man nicht leben. Die angegebene verkehrliche Belastung sei nicht nachvollziehbar. Es gebe zusätzliches Verkehrsaufkommen aus der Graf-Goltstein-Straße. Was sei mit den Anwohnern der Rheinstraße? Er vermisse Informationen zur Entwässerung, zum Regenrückhaltebecken, zur Anbindung an die Feldflur. Er vermisse viele Punkte, die nicht berücksichtigt seien. Man könne sich gerne einigen, aber warum behaupte die Verwaltung, die Grundstücke im Bereich der Alternative A seien höherwertig? Die Wertigkeit werde doch nur durch die Grundstücksgröße vorgegeben. Den Blick Richtung Wurmtal hätten dort nur wenige Grundstücke.

 

Herr Gerads führte aus, dass nach Meinung der Freien Bürgerliste Herr Benden die Grundprinzipien der Demokratie untergrabe. Herr Benden wisse, dass im Rahmen des Bauleitplanverfahrens alle Bürger sicher sein könnten, mit ihren Bedenken gehört zu werden. Herr Benden vermittle Halbwissen und benutze die Bürger, einen Feldzug gegen die CDU und die Verwaltung zu führen.

 

Die Fraktion Freie Bürgerliste spreche sich für Alternative A aus. Alternative B sei schlecht zu vermarkten und stehe in Konkurrenz zum Baugebiet Geilenkirchen-Nord. Er erkundigte sich, ob eine ausreichende Entwässerung bei Alternative A gewährleistet sei.

 

Frau Kals-Deußen fiel es schwer, in eine sachliche Diskussion einzusteigen, so schockiert sei die SPD-Fraktion über das Verhalten des Ausschussvorsitzenden. Die Art und Weise, wie die Bürger am Nasenring durch die Arena geführt würden, stoße auf Unverständnis und Kopfschütteln. Im Bauleitplanverfahren würden alle Möglichkeiten der Beteiligung gegeben. Man könne nicht die Bürger fragen, wo ein Baugebiet entwickelt werden solle. Dann wären alle dagegen.

 

Die SPD spreche sich für Plangebiet A aus. Bei der Regelung der verkehrlichen Entwicklung seien die Bürger auch klar im Boot. Die Variante B käme nur zum Tragen, wenn das Baugebiet Geilenkirchen-Nord belegt wäre. Auch in der Blasiusstraße stünden noch einige Grundstücke zum Verkauf.  

 

Frau Frohn fand es schön, dass so viele Menschen hier seien. Der Umstand, wie es dazu gekommen sei, sei aber nicht schön. Bei dem Vorgehen von Herrn Benden handele es sich um eine Verknappung von Information und eine reine Wahlkampfveranstaltung. Dieser Top hätte bereits in der letzten Sitzung behandelt werden müssen. Herr Benden habe die Situation geradezu provoziert. Nebenbei habe der Ausschussvorsitzende Unterlagen missbraucht, um Hetze gegen die politische Konkurrenz zu betreiben. Herr Benden sei als Ausschussvorsitzender nicht neutral und missbrauche seine Position.

 

Herr Benden erwiderte, er habe nicht alle Informationen erhalten. Er habe versucht, alle Informationen sachlich und neutral weiterzugeben. Die Reaktion der Leute bestätige dies.  

 

Herr Paulus erklärte, dass es nicht darum gehe, ein Verfahren einer Partei zuzuschreiben. Vielmehr handele es sich um ein Verfahren, das der Gesetzgeber so vorgegeben habe. Diese Vorgaben seien eindeutig. Diese Verfahren sei in über Hundert Fällen in den vergangen Jahren erfolgreich praktiziert worden. Jetzt sei Herr Benden vorgeprescht. Dies sei nicht fair. Er erwecke den Eindruck, als wollten die Übrigen die Bürger ausschließen, was falsch und nicht redlich sei. Die Bürger würden immer in aller Form in das Verfahren einbezogen. Das alles sei jetzt in Frage gestellt worden, und es sei der Eindruck erweckt worden, als wäre Herr Benden bürgernah und die anderen nicht. Der Sache habe Herr Benden ebenfalls nicht gut getan. Er habe den Bürgern etwas vorgegaukelt, was der Gesetzgeber eindeutig anders geregelt habe.

 

Herr Benden warf ein, dass eine so frühe Bürgerbeteiligung vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, aber auch nicht ausgeschlossen sei. Er habe in der vorangegangenen Sitzung nur von seinem Recht als Vorsitzender Gebrauch gemacht, die Tagesordnung festzusetzen.

 

Herr Dr. Evertz fasste zusammen: erstens, es seien noch alle Beteiligungsschritte offen, zweitens, man solle die Bürger nicht im Vorfeld beteiligen, sondern still und heimlich ein Baugebiet auswählen und drittens, er finde es legitim und wichtig, mit den Bürgern zu reden, auch was die Auswahl angehe.

 

Frau Frohn erwiderte, dies sei wohl ganz klar Wahlkampf. Eine Bürgerinformationsveranstaltung sei Aufgabe der Verwaltung. Herr Benden hätte einen solchen Antrag an die Verwaltung stellen können. Fakt sei die Demokratie in Deutschland, zur Einleitung eines Verfahrens sei ein Beschluss nötig, man könne nicht vorher eine Parteiveranstaltung daraus machen.

 

Herr Wolff ergänzte, es sei ja nicht so, dass man einfach hingehe und sich auf einer Karte eine Fläche aussuche, nach dem Motto „Hier ist es schön.“. Es handele sich um ein abgestimmtes Verfahren. Siedlungsschwerpunkte seien in Bauchem, in Geilenkirchen und in Hünshoven. Die Bezirksregierung vermeide eine Zersiedelung der Landschaft. Zusätzlich müsse man den Bedarf nachweisen. Die Ausweisung eines Baugebietes nach Gutsherrenart sei nicht möglich.

 

Herr A. Jansen bestätigte, dass man nicht irgendwelche Flächen einfach aussuchen und zu Bauland entwickeln könne. Dies sei auch bei größtmöglichem wirtschaftlichem Erfolg nicht möglich. Es existiere ein Planungssystem von Landesebene bis hinunter auf Kommunalebene. Es sei eine sogenannte Landesplanerische Abstimmung erforderlich. Die Bezirksregierung in Köln gleiche dann die Fragestellung für ein mögliches Baugebiet ab mit dem sogenannten Gebietsentwicklungsplan (GEP), der auf Ebene der Bezirksregierung erlassen werde. Da der GEP erst ab 2.000 Einwohnern Siedlungsbereiche darstelle, sehe der GEP für Geilenkirchen nur einen Siedlungsbereich vor, dies sei der Stadtkern, bestehend aus Geilenkirchen, Hünshoven und Bauchem. Wenn man sich baulich ausdehnen wolle, dann müsse dies mit dem Siedlungsbereich abgeglichen werden. In dieser Situation mache es keinen Sinn, sich über andere Flächen Gedanken zu machen. Die Bezirksregierung würde auf den Siedlungsbereich verweisen. Dann komme man auch automatisch auf die ausgewählte Fläche.

 

Im Übrigen sei eine mögliche Erweiterung von vorneherein bei Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 für das Flussviertel eingeplant und entsprechende Straßen bis an die Ränder des Baugebietes herangeführt worden. Dies sei offen kommuniziert worden, auch in der Begründung zum Bebauungsplan und in den Kaufverträgen. Die jetzt geplante Erweiterung könne keine Überraschung sein.

 

Wenn der Eindruck mangelnder Bürgerbeteiligung entstanden sei, tue ihm dies geradezu weh und er könne es nicht verstehen. Immer, wenn eine Bürgerbeteiligung durchgeführt werde, sei er froh über jede Eingabe. Je mehr Informationen zusammen kämen, desto ausgewogener könne die Entscheidung ausfallen. Man müsse natürlich klarstellen, dass nicht nur die Anwohner zu Wort kommen könnten, sondern jeder, der sich für die Planung interessiere. Man müsse alle relevanten städtebaulichen Gesichtspunkte betrachten. Dabei müssten auch Belange zurückgestellt werden, um zu einer Entscheidung zu kommen.

 

Herr Bürgermeister Fiedler bedankte sich bei Herrn Jansen. Er richtete sich an das Publikum und stellte klar, dass jede Partei in Kommunikation mit den Bürgern treten könne. Wenn er aber in diesem Falle um die Durchführung einer Bürgerbeteiligung gebeten worden wäre, hätte er sie nicht gemacht. Nur die demokratisch gewählten Vertreter könnten das Bauleitplanverfahren starten. Herr Dr. Evertz zeige mangelnde Kenntnis und mangelnden Respekt vor dieser Vorgehensweise, die sich bewährt habe und ein Grundprinzip der Demokratie sei.

 

Herr Benden wies darauf hin, dass kein Bürger hier wäre, wenn er nicht von ihm informiert worden wäre.

 

Er wolle den Ausführungen des Herrn Jansen nicht widersprechen, dass damals auch eine Erweiterung des Flussviertels eingeplant worden sei. In der Zwischenzeit sei aber das Endstück der Hünshovener Gracht ausgebaut worden. Damals seien hierfür Stücke von Anwohnern abgekauft worden. Ohne diese damaligen Ankäufe wäre es gar nicht möglich, die Hünshovener Gracht als Anbindung für ein neues Baugebiet zu nutzen.

 

Herr A. Jansen wandte ein, dass man den Eindruck bekommen könne, es bestünde erheblicher Verkehr in der Hünshovener Gracht. Er habe daher selber in der Zeit von 7.15 Uhr und 8.15 Uhr den Verkehr gezählt, mit dem Ergebnis, dass dieser objektiv verschwindend gering sei. Zusätzliche 25 Baugrundstücke würden kaum wahrnehmbar sein. Im vorderen Teilstück der Hünshovener Gracht herrsche zugegebenermaßen etwas mehr Verkehr. Aber auch hier sei die Straßenbreite ausreichend. Man könne bei der Planung eines neuen Baugebietes auch die Möglichkeit einer Einbahnstraßenregelung in Erwägung ziehen. Herr Jansen bestätigte, dass auch vor dem Umbau der Hünshovener Gracht eine Anbindung möglich gewesen wäre.

 

Herr Melchers kam auf die beantragte Bedarfsanalyse zurück. Es sei in der damaligen Sitzung ausführlich erörtert worden, warum eine solche Bedarfsanalyse mit ausreichender Aussagekraft nicht umsetzbar sei.

 

Zum Thema Bürgerbeteiligung stellte er klar, dass auch er diese grundsätzlich hervorragend finde. Er würde es aber auch begrüßen, wenn nicht nur die Menschen, die von eventuellen Nachteilen betroffen sein könnten, eingeladen würden, sondern auch diejenigen, die die neuen Baugrundstücke erwerben könnten. Aber wie wolle man diese ermitteln? Da biete die formelle Bürgerbeteiligung im Bauleitplanverfahren die größere Chance, ein objektives Bild zu erhalten.

 

Herr Beemelmanns führte an, dass er seit 39 Jahren bis auf eine Unterbrechung diesem Rat angehöre. Eine Aktion wie die des Herrn Benden habe es noch nie gegeben, er akzeptiere und billige sie auch nicht. Er habe ab dem Bebauungsplan Nr. 27 an den Bauleitplanverfahren mitgewirkt und noch nie erlebt, dass so etwas gemacht worden sei von irgendeiner Partei. Es seien immer die vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren durchgeführt, Informationen gesammelt und eine Entscheidung getroffen worden. Herr Benden solle hieraus lernen, vielleicht indem er den Vorsitz niederlege. Er selber hätte sich als Ausschussvorsitzender eine solche Handlungsweise nie erlaubt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

3

Enthaltung:

0