Sitzung: 20.06.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Vorlage: 857/2013
Es wird beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern für eine Fläche nördlich der Hünshovener Gracht und nördlich der Mainstraße (Alternative A).
Herr Ausschussvorsitzender Benden begründete im Zusammenhang mit dem Antrag
der CDU/FDP-Fraktion sein Vorgehen in der letzten Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, die Sitzungsvorlage der Verwaltung
zur Änderung des Flächennutzungsplanes für eine Fläche in Hünshoven nicht zur
Tagesordnung genommen zu haben.
Herr Wolff führte aus, dass der Antrag erreichen sollte, dass der
Ausschussvorsitzende den TOP auf die Tagesordnung nimmt. Das Baugebiet sei
nicht eine Idee der CDU- oder FDP-Fraktion. Die Verwaltung sei seit längerem beauftragt
gewesen, eine Fläche zu suchen, wo ein höherwertiges Baugebiet entwickelt
werden könne. Die Verwaltung habe recherchiert, Gespräche mit der
Bezirksregierung in Köln geführt und einen Vorschlag erarbeitet.
Man habe sich über das Verhalten Herrn Bendens sehr gewundert, noch nie habe
eine Partei im Rat der Stadt Geilenkirchen vor Einleitung eines
Bauleitplanverfahrens daraus eine Parteiveranstaltung gemacht. Dies sei seriös
auch nicht möglich, erst wenn eine Planung eingeleitet und ein demokratischer
Beschluss für eine Fläche gefasst sei. Auch werde der Eindruck erweckt, als
wäre Herr Benden der Einzige, der den Bürgerwillen berücksichtige. Dies sei nicht
in Ordnung.
Darüber hinaus habe er auch noch einen Plan der Verwaltung auf einer privaten
Internetseite öffentlich gemacht, obwohl ihn der Bürgermeister gebeten habe,
diesen herunterzunehmen. Auch ein solcher Vorgang sei noch nie vorgekommen.
Das Ergebnis dieses Vorgehens sei, dass sich eine Bürgerinitiative gegen
den Vorschlag eines Baugebietes in Form von Alternative A gebildet habe, aber
auch bereits Bürger gegen die Alternative B votieren würden. Er habe subjektives
Verständnis für beide Seiten, aber so könne man keine Stadtentwicklung
betreiben.
Heute solle ein Verfahren in Gang gebracht werden, in dem jeder die Möglichkeit
habe, Anregungen und Bedenken zu äußern, und das mehrfach. Der Rat werde sich
intensiv damit auseinandersetzen.
Die Begründung für Vorschlag A sei der Bedarf nach höherwertigen
Grundstücken. Man habe sich in der Fraktion sehr intensiv damit auseinander gesetzt.
Das Baugebiet solle nicht größer werden als etwa 25 Grundstücke. Bei Abwägung aller
Belange müsse man auch die Belange junger Familien sehen, die ein schönes Grundstück
in Geilenkirchen suchen würden. Dies sei auch wichtig für den Erhalt von Schulen,
örtlichem Einzelhandel usw.
Die Aufgabe des Rates liege darin, diese Aspekte untereinander
abzuwägen. Die Verwaltung habe eine gute und beschlussreife Vorlage erarbeitet.
Es sei eine Verkehrzählung in der verkehrsreichsten Morgenstunde gemacht
worden. Im Ergebnis seien 17 Fahrzeuge aus der Hünshovener Gracht heraus und 20
hinein gefahren, davon 15 direkt auf den Parkplatz der Schule. Wenn man davon
ausginge, dass durch ein Neubaugebiet 15 Fahrzeuge hinzukämen, spreche man von
32 Fahrzeugen in der „Rush-Hour“. Eben habe man Zahlen gehört von 3.000, 5.000,
8.000 Fahrzeugen usw. 80 % aller Straßenanlieger in Geilenkirchen müssten das Vielfache
von 32 Fahrzeugen in Kauf nehmen.
Zudem sei im Flussviertel den Käufern in den Notarvertrag geschrieben
worden, dass bei einer möglichen Erweiterung des Baugebietes weiterer Verkehr in
Kauf genommen werden müsse. Auch hier müsse man sagen, dass die Bürger nicht
völlig überrascht sein könnten, dass man über weitere Bauflächen nachdenke. Es
sei ihm sehr daran gelegen, dass auch dieses Verfahren mit aller Ernsthaftigkeit
und einer sauberen Abwägung durchgeführt werde. Sicher lasse sich eine Lösung
finden, womit alle gut leben könnten.
Ausschussvorsitzender Benden widersprach Herrn Wolff in Bezug auf die
Nichtaufnahme des TOPs auf die letzte Tagesordnung. In der letzten Sitzung sei
die Vorlage zu kurz ausgefallen und habe nur die Fläche A behandelt, obwohl
zwei Gebiete zur Auswahl stünden.
Er wundere sich, dass gerade Herr Wolff die ins Internet gestellten
Pläne anspreche. Er habe im Vorfeld die Verwaltung mehrfach um diese Pläne
gebeten, aber sie nicht erhalten. Ein paar Tage später seien diese als Anlage
zu dem CDU/FDP-Antrag aufgetaucht, sodass die CDU die Pläne offenbar bekommen habe.
Was sei dann verkehrt daran, wenn er diese als Ausschussvorsitzender verwende?
Herr Bürgermeister Fiedler wandte ein, dass Herr Benden von Plänen
spreche, die für ihn reine Vorüberlegungen gewesen seien, um mit den Fraktionen
ins Gespräch kommen zu können. Diese Art Skizzen hätten nur der Verdeutlichung
von Varianten gedient und wie viele Grundstücke vorstellbar wären. Diese
Unterlagen wären mit Sicherheit niemals für eine Verwaltungsvorlage verwendet
worden.
Herr Benden warf ein, dass es sich nicht um Skizzen gehandelt habe. Wenn
seine Fraktion bewusst ausgeklammert worden sei, dann sei etwas nicht in
Ordnung.
Herr Bürgermeister Fiedler erklärte nochmals, dass die Unterlagen
lediglich Vorgesprächen mit den Fraktionen gedient hätten. Er könne darin
nichts Schlechtes erkennen. Auch im Protokoll der letzten Stewi-Sitzung sei
nachzulesen, dass er für eine umfassendere Untersuchung der Thematik, gerade
der verkehrlichen Situation plädiert habe.
Herr Benden beharrte darauf, dass Informationen entweder an alle oder an
niemanden gehen müssten. Das Gleichbehandlungsprinzip sei mit Füßen getreten
worden.
Herr Dr. Evertz führte aus, dass der Flächennutzungsplan die
Gesamtentwicklung in Geilenkirchen steuere. Diese Planung solle auch
vorausschauend sein. Wo bliebe eine vorausschauende Planung, wenn sich später
die Bürger nur noch über Details in der Planung unterhalten könnten.
Vorausschauend bedeute, z. B. die demoskopische Entwicklung zu berücksichtigen,
den Bedarf genau zu analysieren usw. Es sei eine Bedarfsanalyse erforderlich,
um keine Leerstände zu bekommen. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN
auf Erstellung einer Bedarfsanalyse sei aber abgelehnt worden. Erstmals in der
Geschichte würden in diesem Ausschuss zwei Alternativen für ein Baugebiet
dargestellt.
Herr Dr. Evertz hielt die Verwaltungsvorlage zudem in vielen Punkten für
fehlerhaft. Mit dem Inhalt dieser Vorlage könne man nicht leben. Die angegebene
verkehrliche Belastung sei nicht nachvollziehbar. Es gebe zusätzliches Verkehrsaufkommen
aus der Graf-Goltstein-Straße. Was sei mit den Anwohnern der Rheinstraße? Er
vermisse Informationen zur Entwässerung, zum Regenrückhaltebecken, zur Anbindung
an die Feldflur. Er vermisse viele Punkte, die nicht berücksichtigt seien. Man
könne sich gerne einigen, aber warum behaupte die Verwaltung, die Grundstücke
im Bereich der Alternative A seien höherwertig? Die Wertigkeit werde doch nur
durch die Grundstücksgröße vorgegeben. Den Blick Richtung Wurmtal hätten dort
nur wenige Grundstücke.
Herr Gerads führte aus, dass nach Meinung der Freien Bürgerliste Herr
Benden die Grundprinzipien der Demokratie untergrabe. Herr Benden wisse, dass
im Rahmen des Bauleitplanverfahrens alle Bürger sicher sein könnten, mit ihren
Bedenken gehört zu werden. Herr Benden vermittle Halbwissen und benutze die
Bürger, einen Feldzug gegen die CDU und die Verwaltung zu führen.
Die Fraktion Freie Bürgerliste spreche sich für Alternative A aus.
Alternative B sei schlecht zu vermarkten und stehe in Konkurrenz zum Baugebiet
Geilenkirchen-Nord. Er erkundigte sich, ob eine ausreichende Entwässerung bei
Alternative A gewährleistet sei.
Frau Kals-Deußen fiel es schwer, in eine sachliche Diskussion einzusteigen,
so schockiert sei die SPD-Fraktion über das Verhalten des Ausschussvorsitzenden.
Die Art und Weise, wie die Bürger am Nasenring durch die Arena geführt würden, stoße
auf Unverständnis und Kopfschütteln. Im Bauleitplanverfahren würden alle Möglichkeiten
der Beteiligung gegeben. Man könne nicht die Bürger fragen, wo ein Baugebiet
entwickelt werden solle. Dann wären alle dagegen.
Die SPD spreche sich für Plangebiet A aus. Bei der Regelung der verkehrlichen
Entwicklung seien die Bürger auch klar im Boot. Die Variante B käme nur zum Tragen,
wenn das Baugebiet Geilenkirchen-Nord belegt wäre. Auch in der Blasiusstraße stünden
noch einige Grundstücke zum Verkauf.
Frau Frohn fand es schön, dass so viele Menschen hier seien. Der
Umstand, wie es dazu gekommen sei, sei aber nicht schön. Bei dem Vorgehen von
Herrn Benden handele es sich um eine Verknappung von Information und eine reine
Wahlkampfveranstaltung. Dieser Top hätte bereits in der letzten Sitzung
behandelt werden müssen. Herr Benden habe die Situation geradezu provoziert. Nebenbei
habe der Ausschussvorsitzende Unterlagen missbraucht, um Hetze gegen die
politische Konkurrenz zu betreiben. Herr Benden sei als Ausschussvorsitzender nicht
neutral und missbrauche seine Position.
Herr Benden erwiderte, er habe nicht alle Informationen erhalten. Er
habe versucht, alle Informationen sachlich und neutral weiterzugeben. Die Reaktion
der Leute bestätige dies.
Herr Paulus erklärte, dass es nicht darum gehe, ein Verfahren einer
Partei zuzuschreiben. Vielmehr handele es sich um ein Verfahren, das der Gesetzgeber
so vorgegeben habe. Diese Vorgaben seien eindeutig. Diese Verfahren sei in über
Hundert Fällen in den vergangen Jahren erfolgreich praktiziert worden. Jetzt
sei Herr Benden vorgeprescht. Dies sei nicht fair. Er erwecke den Eindruck, als
wollten die Übrigen die Bürger ausschließen, was falsch und nicht redlich sei.
Die Bürger würden immer in aller Form in das Verfahren einbezogen. Das alles sei
jetzt in Frage gestellt worden, und es sei der Eindruck erweckt worden, als
wäre Herr Benden bürgernah und die anderen nicht. Der Sache habe Herr Benden
ebenfalls nicht gut getan. Er habe den Bürgern etwas vorgegaukelt, was der Gesetzgeber
eindeutig anders geregelt habe.
Herr Benden warf ein, dass eine so frühe Bürgerbeteiligung vom
Gesetzgeber nicht vorgesehen, aber auch nicht ausgeschlossen sei. Er habe in
der vorangegangenen Sitzung nur von seinem Recht als Vorsitzender Gebrauch
gemacht, die Tagesordnung festzusetzen.
Herr Dr. Evertz fasste zusammen: erstens, es seien noch alle
Beteiligungsschritte offen, zweitens, man solle die Bürger nicht im Vorfeld
beteiligen, sondern still und heimlich ein Baugebiet auswählen und drittens, er
finde es legitim und wichtig, mit den Bürgern zu reden, auch was die Auswahl
angehe.
Frau Frohn erwiderte, dies sei wohl ganz klar Wahlkampf. Eine Bürgerinformationsveranstaltung
sei Aufgabe der Verwaltung. Herr Benden hätte einen solchen Antrag an die
Verwaltung stellen können. Fakt sei die Demokratie in Deutschland, zur
Einleitung eines Verfahrens sei ein Beschluss nötig, man könne nicht vorher
eine Parteiveranstaltung daraus machen.
Herr Wolff ergänzte, es sei ja nicht so, dass man einfach hingehe und
sich auf einer Karte eine Fläche aussuche, nach dem Motto „Hier ist es schön.“.
Es handele sich um ein abgestimmtes Verfahren. Siedlungsschwerpunkte seien in
Bauchem, in Geilenkirchen und in Hünshoven. Die Bezirksregierung vermeide eine
Zersiedelung der Landschaft. Zusätzlich müsse man den Bedarf nachweisen. Die
Ausweisung eines Baugebietes nach Gutsherrenart sei nicht möglich.
Herr A. Jansen bestätigte, dass man nicht irgendwelche Flächen einfach
aussuchen und zu Bauland entwickeln könne. Dies sei auch bei größtmöglichem wirtschaftlichem
Erfolg nicht möglich. Es existiere ein Planungssystem von Landesebene bis
hinunter auf Kommunalebene. Es sei eine sogenannte Landesplanerische Abstimmung
erforderlich. Die Bezirksregierung in Köln gleiche dann die Fragestellung für
ein mögliches Baugebiet ab mit dem sogenannten Gebietsentwicklungsplan (GEP), der
auf Ebene der Bezirksregierung erlassen werde. Da der GEP erst ab 2.000
Einwohnern Siedlungsbereiche darstelle, sehe der GEP für Geilenkirchen nur
einen Siedlungsbereich vor, dies sei der Stadtkern, bestehend aus
Geilenkirchen, Hünshoven und Bauchem. Wenn man sich baulich ausdehnen wolle,
dann müsse dies mit dem Siedlungsbereich abgeglichen werden. In dieser Situation
mache es keinen Sinn, sich über andere Flächen Gedanken zu machen. Die
Bezirksregierung würde auf den Siedlungsbereich verweisen. Dann komme man auch
automatisch auf die ausgewählte Fläche.
Im Übrigen sei eine mögliche Erweiterung von vorneherein bei Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 77 für das Flussviertel eingeplant und entsprechende
Straßen bis an die Ränder des Baugebietes herangeführt worden. Dies sei offen
kommuniziert worden, auch in der Begründung zum Bebauungsplan und in den Kaufverträgen.
Die jetzt geplante Erweiterung könne keine Überraschung sein.
Wenn der Eindruck mangelnder Bürgerbeteiligung entstanden sei, tue ihm dies
geradezu weh und er könne es nicht verstehen. Immer, wenn eine Bürgerbeteiligung
durchgeführt werde, sei er froh über jede Eingabe. Je mehr Informationen
zusammen kämen, desto ausgewogener könne die Entscheidung ausfallen. Man müsse
natürlich klarstellen, dass nicht nur die Anwohner zu Wort kommen könnten,
sondern jeder, der sich für die Planung interessiere. Man müsse alle relevanten
städtebaulichen Gesichtspunkte betrachten. Dabei müssten auch Belange
zurückgestellt werden, um zu einer Entscheidung zu kommen.
Herr Bürgermeister Fiedler bedankte sich bei Herrn Jansen. Er richtete
sich an das Publikum und stellte klar, dass jede Partei in Kommunikation mit
den Bürgern treten könne. Wenn er aber in diesem Falle um die Durchführung
einer Bürgerbeteiligung gebeten worden wäre, hätte er sie nicht gemacht. Nur
die demokratisch gewählten Vertreter könnten das Bauleitplanverfahren starten.
Herr Dr. Evertz zeige mangelnde Kenntnis und mangelnden Respekt vor dieser
Vorgehensweise, die sich bewährt habe und ein Grundprinzip der Demokratie sei.
Herr Benden wies darauf hin, dass kein Bürger hier wäre, wenn er nicht von
ihm informiert worden wäre.
Er wolle den Ausführungen des Herrn Jansen nicht widersprechen, dass
damals auch eine Erweiterung des Flussviertels eingeplant worden sei. In der Zwischenzeit
sei aber das Endstück der Hünshovener Gracht ausgebaut worden. Damals seien
hierfür Stücke von Anwohnern abgekauft worden. Ohne diese damaligen Ankäufe
wäre es gar nicht möglich, die Hünshovener Gracht als Anbindung für ein neues
Baugebiet zu nutzen.
Herr A. Jansen wandte ein, dass man den Eindruck bekommen könne, es
bestünde erheblicher Verkehr in der Hünshovener Gracht. Er habe daher selber in
der Zeit von 7.15 Uhr und 8.15 Uhr den Verkehr gezählt, mit dem Ergebnis, dass
dieser objektiv verschwindend gering sei. Zusätzliche 25 Baugrundstücke würden kaum
wahrnehmbar sein. Im vorderen Teilstück der Hünshovener Gracht herrsche zugegebenermaßen
etwas mehr Verkehr. Aber auch hier sei die Straßenbreite ausreichend. Man könne
bei der Planung eines neuen Baugebietes auch die Möglichkeit einer Einbahnstraßenregelung
in Erwägung ziehen. Herr Jansen bestätigte, dass auch vor dem Umbau der
Hünshovener Gracht eine Anbindung möglich gewesen wäre.
Herr Melchers kam auf die beantragte Bedarfsanalyse zurück. Es sei in
der damaligen Sitzung ausführlich erörtert worden, warum eine solche
Bedarfsanalyse mit ausreichender Aussagekraft nicht umsetzbar sei.
Zum Thema Bürgerbeteiligung stellte er klar, dass auch er diese
grundsätzlich hervorragend finde. Er würde es aber auch begrüßen, wenn nicht
nur die Menschen, die von eventuellen Nachteilen betroffen sein könnten,
eingeladen würden, sondern auch diejenigen, die die neuen Baugrundstücke
erwerben könnten. Aber wie wolle man diese ermitteln? Da biete die formelle
Bürgerbeteiligung im Bauleitplanverfahren die größere Chance, ein objektives
Bild zu erhalten.
Herr Beemelmanns führte an, dass er seit 39 Jahren bis auf eine
Unterbrechung diesem Rat angehöre. Eine Aktion wie die des Herrn Benden habe es
noch nie gegeben, er akzeptiere und billige sie auch nicht. Er habe ab dem
Bebauungsplan Nr. 27 an den Bauleitplanverfahren mitgewirkt und noch nie
erlebt, dass so etwas gemacht worden sei von irgendeiner Partei. Es seien immer
die vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren durchgeführt, Informationen
gesammelt und eine Entscheidung getroffen worden. Herr Benden solle hieraus
lernen, vielleicht indem er den Vorsitz niederlege. Er selber hätte sich als
Ausschussvorsitzender eine solche Handlungsweise nie erlaubt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
16 |
Nein: |
3 |
Enthaltung: |
0 |