Sitzung: 04.09.2013 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 907/2013
Beschluss:
Dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in der vorliegenden Form wird zugestimmt.
Frau
Kals-Deußen führte aus, dass sie die Vereinbarung ausdrücklich begrüße. Ein
Familienhebammendienst eigne sich hervorragend, um einer möglichen Kindeswohlgefährdung
frühzeitig entgegen zu treten.
Erster
Beigeordneter Brunen erläuterte, dass der Punkt ursprünglich dem Jugendhilfeausschuss
vorgestellt worden wäre. Nachdem der Kreistag unmittelbar vor den Sommerferien
einen entsprechenden Beschluss gefasst hatte, war dies aus terminlichen Gründen
nicht mehr rechtzeitig möglich und das zeitgleiche Handeln mit den anderen
Kommunen sei erforderlich gewesen. Durch den Familienhebammendienst würden frühkindliche
Hilfen installiert. Ursprünglich sei hierfür das Begrüßungspaket vorgesehen
gewesen, das sich jedoch als nicht so wirksam herausgestellt habe. Unter
Federführung des Kreises hätten sich daher alle Jugendämter der Vereinbarung
für den Familienhebammendienst angeschlossen.
Stadtverordneter
Melchers meinte, dass die FDP-Fraktion die Vereinbarung ebenfalls sehr begrüße
und sie als gutes Beispiel interkommunaler Zusammenarbeit ansehe. Er fragte
nach, ob die Kosten von den Fallzahlen abhingen.
Erster
Beigeordneter Brunen antwortete, dass das Gesundheitsamt des Kreises bereits
Stellen für freiberufliche Hebammen ausgeschrieben habe. Das Gesamtbudget des
Familienhebammendienstes setze sich aus der Summe aller anteiligen Umlagen der
beteiligten Städte zusammen. Die Umlage setzte sich aus dem Eigenanteil in Höhe
von 20% sowie den bewilligten Fördermitteln zusammen. Mehrkosten würden
solidarisch unabhängig von der Fallzahl der jeweiligen Kommune getragen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
38 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |