Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in der vorliegenden Form wird zugestimmt.

 


Frau Kals-Deußen führte aus, dass sie die Vereinbarung ausdrücklich begrüße. Ein Familienhebammendienst eigne sich hervorragend, um einer möglichen Kindeswohlgefährdung frühzeitig entgegen zu treten.

 

Erster Beigeordneter Brunen erläuterte, dass der Punkt ursprünglich dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt worden wäre. Nachdem der Kreistag unmittelbar vor den Sommerferien einen entsprechenden Beschluss gefasst hatte, war dies aus terminlichen Gründen nicht mehr rechtzeitig möglich und das zeitgleiche Handeln mit den anderen Kommunen sei erforderlich gewesen. Durch den Familienhebammendienst würden frühkindliche Hilfen installiert. Ursprünglich sei hierfür das Begrüßungspaket vorgesehen gewesen, das sich jedoch als nicht so wirksam herausgestellt habe. Unter Federführung des Kreises hätten sich daher alle Jugendämter der Vereinbarung für den Familienhebammendienst angeschlossen. 

 

Stadtverordneter Melchers meinte, dass die FDP-Fraktion die Vereinbarung ebenfalls sehr begrüße und sie als gutes Beispiel interkommunaler Zusammenarbeit ansehe. Er fragte nach, ob die Kosten von den Fallzahlen abhingen.

 

Erster Beigeordneter Brunen antwortete, dass das Gesundheitsamt des Kreises bereits Stellen für freiberufliche Hebammen ausgeschrieben habe. Das Gesamtbudget des Familienhebammendienstes setze sich aus der Summe aller anteiligen Umlagen der beteiligten Städte zusammen. Die Umlage setzte sich aus dem Eigenanteil in Höhe von 20% sowie den bewilligten Fördermitteln zusammen. Mehrkosten würden solidarisch unabhängig von der Fallzahl der jeweiligen Kommune getragen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

38

Nein:

0

Enthaltung:

0