a) Stadtverordneter Kuhn kam auf die Mitteilung zur Aufstellung der Tannenbäume zurück und erklärte, dass eine Kostenbeteiligung in Höhe von 100 € für Strom seitens der privaten Initiativen recht teuer sei. Er fragte nach, wie sich der Betrag zusammensetze. Des Weiteren erkundigte er sich, wie die haftungsrechtliche Regelung im öffentlichen Raum aussehe.

 

Bürgermeister Fiedler antwortete, dass die Kostenbeteiligung im vergangenen Jahr ebenfalls erhoben worden sei und die Initiativen diese auch ohne Beanstandung gezahlt hätten. Natürlich sei die Anbringung individueller Zähler nicht möglich. Die Erhebung von 100 € sei dennoch gerecht.

 

Herr Kleinjans erläuterte zu den Haftungsfragen, dass in den öffentlichen Bereichen nach Absprache mit der Stadt Bäume aufgestellt werden könnten. Durch die Absprache erfolge die Aufstellung im Auftrag der Stadt, so dass auch die Stadt haftungsrechtlich eintreten könne. Die Anzeige bei der Stadt könne im besten Fall kurz schriftlich erfolgen.

 

Stadtverordneter Paulus fragte nochmals, ob die Stadt nicht auf die Erstattung der Stromkosten in Höhe von 100 € verzichten könne.

 

Bürgermeister Fiedler wiederholte, dass es im vergangenen Jahr keine Einwände gegen die Kostenbeteiligung gegeben habe. Angesichts der Haushaltslage könne von dieser Regelung auch nicht Abstand genommen werden.