Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt, Bedenken gegen den Entwurf (Stand 25.06.2013) zur Neuerstellung des LEP NRW zu erheben, sich der beigefügten Bewertung des Städte- und Gemeindebundes NRW zum LEP-Entwurf anzuschließen und eine Stellungnahme, wie unter 4. vorgeschlagen, abzugeben.


Frau Stadtverordnete Kals-Deußen äußerte, dass besonders die Entwicklung der untergeordneten Ortsteile sie beschäftige. Sie erkundigte sich, was der zu fassende Beschluss bewirke, ob dieser vom Plangeber zu berücksichtigen sei und Aussicht auf einen Erfolg bestehe.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter erläuterte, dass mit der konkreten Stellungnahme der Gemeinde durch den Plangeber umzugehen sei, zwar bestehe keine Verpflichtung, diese zu berücksichtigen, jedoch sei das sog. Gegenstromprinzip zu beachten. Die Landesplanung sei gehalten, planerische Vorgaben für das ganze Land zu machen in Form von Zielen und Grundsätzen, müsse aber auch auf darunter liegende Planungsebenen achten. Auch der Städte- und Gemeindebund gehe davon aus, dass der vorgelegte LEP Mängel aufweise, weil die Planungshoheit der Kommunen nicht ausreichend gewürdigt werde. Mit der Stellungnahme der Stadt Geilenkirchen müsse die Landesregierung sich befassen, sie habe Gewicht, insbesondere in dem Kontext, dass auch andere Kommunen betroffen seien und ähnliche Stellungnahmen von diesen zu erwarten seien.

 

Stadtverordneter Paulus war der Ansicht, dass sich durch den vorgelegten LEP erhebliche Einschränkungen für Geilenkirchen als Flächengemeinde ergäben. Er wünschte sich, dass man in eine ausführlichere Diskussion der Sache einsteigen möge.

 

Ausschussvorsitzender Conrads plädierte für eine sofortige Entscheidung. Er persönlich hielt den vorgelegten Entwurf des LEP für verfassungswidrig. Nach der Entscheidung der Landesregierung müsse über eine eventuell einzureichende Klage nachgedacht werden.

 

Hierin stimmte Herr Paulus mit Herrn Conrads überein.

Herr Stadtverordneter Kohnen äußerte, der LEP-Entwurf sei für kleine und mittlere Dörfer der „Todesstoß“.

 

Stadtverordneter Melchers erkundigte sich, ob die Verwaltung einschätzen könne, ob der LEP-Entwurf für das immer noch im Raum stehende Industriegebiet Lindern, um dessen Realisierung sich die FDP intensiv bemühe, eher positiv oder negativ sei.

 

Technischer Beigeordneter Mönter antwortete, dass diesbezüglich die Situation unverändert bliebe. Die Fläche sei weiterhin als Vorrangvorhaben in der Planung enthalten. Für eine Realisierung des Industriegebietes müssten allerdings auch noch andere Voraussetzungen erfüllt sein, z.B. die Anbindung an das überörtliche Verkehrswegenetz.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0