Sitzung: 21.11.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 940/2013
Beschluss:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt, Bedenken
gegen den Entwurf (Stand 25.06.2013) zur Neuerstellung des LEP NRW zu erheben,
sich der beigefügten Bewertung des Städte- und Gemeindebundes NRW zum
LEP-Entwurf anzuschließen und eine Stellungnahme, wie unter 4. vorgeschlagen, abzugeben.
Frau
Stadtverordnete Kals-Deußen äußerte, dass besonders die Entwicklung der
untergeordneten Ortsteile sie beschäftige. Sie erkundigte sich, was der zu
fassende Beschluss bewirke, ob dieser vom Plangeber zu berücksichtigen sei und
Aussicht auf einen Erfolg bestehe.
Herr
Technischer Beigeordneter Mönter erläuterte, dass mit der konkreten
Stellungnahme der Gemeinde durch den Plangeber umzugehen sei, zwar bestehe
keine Verpflichtung, diese zu berücksichtigen, jedoch sei das sog.
Gegenstromprinzip zu beachten. Die Landesplanung sei gehalten, planerische
Vorgaben für das ganze Land zu machen in Form von Zielen und Grundsätzen, müsse
aber auch auf darunter liegende Planungsebenen achten. Auch der Städte- und
Gemeindebund gehe davon aus, dass der vorgelegte LEP Mängel aufweise, weil die
Planungshoheit der Kommunen nicht ausreichend gewürdigt werde. Mit der
Stellungnahme der Stadt Geilenkirchen müsse die Landesregierung sich befassen,
sie habe Gewicht, insbesondere in dem Kontext, dass auch andere Kommunen
betroffen seien und ähnliche Stellungnahmen von diesen zu erwarten seien.
Stadtverordneter
Paulus war der Ansicht, dass sich durch den vorgelegten LEP erhebliche
Einschränkungen für Geilenkirchen als Flächengemeinde ergäben. Er wünschte
sich, dass man in eine ausführlichere Diskussion der Sache einsteigen möge.
Ausschussvorsitzender
Conrads plädierte für eine sofortige Entscheidung. Er persönlich hielt den
vorgelegten Entwurf des LEP für verfassungswidrig. Nach der Entscheidung der
Landesregierung müsse über eine eventuell einzureichende Klage nachgedacht
werden.
Hierin
stimmte Herr Paulus mit Herrn Conrads überein.
Herr
Stadtverordneter Kohnen äußerte, der LEP-Entwurf sei für kleine und mittlere
Dörfer der „Todesstoß“.
Stadtverordneter
Melchers erkundigte sich, ob die Verwaltung einschätzen könne, ob der
LEP-Entwurf für das immer noch im Raum stehende Industriegebiet Lindern, um
dessen Realisierung sich die FDP intensiv bemühe, eher positiv oder negativ
sei.
Technischer
Beigeordneter Mönter antwortete, dass diesbezüglich die Situation unverändert
bliebe. Die Fläche sei weiterhin als Vorrangvorhaben in der Planung enthalten.
Für eine Realisierung des Industriegebietes müssten allerdings auch noch andere
Voraussetzungen erfüllt sein, z.B. die Anbindung an das überörtliche
Verkehrswegenetz.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
19 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |