Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Geilenkirchen wird aufgestellt. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung wird zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.

 


Es darf auf die Beratung unter TOP 1 verwiesen werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

2

Enthaltung:

1