Sitzung: 21.11.2013 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 951/2013
Beschlussvorschlag:
Der
Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Geilenkirchen wird aufgestellt. Der Vorentwurf
des Bebauungsplanes nebst Begründung wird zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach §
3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB verabschiedet.
Es darf auf die Beratung
unter TOP 1 verwiesen werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
16 |
Nein: |
2 |
Enthaltung: |
1 |