a) Bürgermeister Fiedler teilte mit, dass am 7.11. auch hier in Geilenkirchen der amtliche Bescheid der it.nrw mit den amtlichen Bevölkerungszahlen  eingetroffen sei.

Nach diesem Bescheid habe die Stadt Geilenkirchen  mit Stand vom 9. Mai 2011 nur noch 26.240 Einwohner, müsse also statistisch einen Verlust von 1208 Einwohnern gegenüber den in dem Meldesystem erfassten 27.448 verzeichnen. Der Kämmerer habe inzwischen ausgerechnet, dass jeder Einwohner mit einem durchschnittlichen Grundbetrag von 657,129 €/Einwohner in die Berechnung der Schlüsselzuweisungen einfließe.

Bei Beibehaltung aller Faktoren sei folglich mit einem jährlichen Verlust von 800.000 € zu rechnen. Würde man hingegen den Stand 31.12.2011 zugrunde legen, als die Bevölkerungszahl im Meldesystem bei 28.222 lag, Geilenkirchen also einen statistischen Verlust von 1982 Bewohnern verzeichnen müsse, spränge dieser jährliche Verlust auf 1,18 Millionen Euro.

In allen Bundesländern seien zahlreiche Kommunen von solchen Bescheiden mit zum Teil erheblichen negativen Wirkungen betroffen. Er habe sich deshalb frühzeitig mit dem Statistischen Amt der Stadt Aachen in Verbindung gesetzt, um aus der Vorgehensweise einiger besonders hart betroffener Großstädte Erkenntnisse darüber abzuleiten, ob und auf welche Weise eine Klage gegen diesen Bescheid oder gegen das gesamte Verfahren Sinn mache.

Die Stadt Bonn habe die Kommunikation zwischen den betroffenen und klagebereiten Kommunen in NRW koordiniert, deren Zahl ständig steige. Im Oktober habe die so entstandene Arbeitsgemeinschaft, zu der auch Geilenkirchen gehöre, den Verfassungsrechtler Dr. Bracher von der Bonner Kanzlei Redecker Sellner Dahs in Bonn mit einem Gutachten beauftragt, das die Chancen für erfolgreiche Klagen untersuchen sollte. Dieses Gutachten liege inzwischen vor. Ihm sei zu entnehmen, dass eine Verfassungsklage gegen das gesamte Verfahren aussichtslos sei. Chancen lägen hingegen in einer Klage gegen den jeweiligen Bescheid. Besonderes Augenmerk lege das Gutachten auf drei Punkte, bei denen eine Klage angesetzt werden könne:

 

a)    die bundesweit angestrebte durchschnittliche Fehlerquote von 0,5 % wurde bei der Mehrzahl der untersuchten Kommunen übertroffen. In Geilenkirchen liege sie bei 0,77 %, in Aachen bei 0,65%. Ähnliche Werte beträfen zahlreiche Kommunen in NRW.

b)    Kommunen unterschiedlicher Größe seien mit unterschiedlichen Verfahren untersucht worden.

c)    Die Kommunen erhielten erst dann Aufschluss über die Art der Datenerhebung vor Ort, wenn sie klagen würden. Die it.nrw verweigere sonst Auskünfte. Inzwischen sei auch bekannt geworden, dass Datensätze zwischenzeitlich bereits vernichtet worden seien.

 

Die Kommunen in dieser Arbeitsgemeinschaft stünden nun vor der Frage, ob sie klagen oder nicht. Die Klagefrist laufe am 8.12.13 aus. Es sei deshalb Eile geboten. Der Verfassungsrechtler Dr. Bracher habe angeboten, die klagewilligen Kommunen jeweils einzeln, aber mit besonderen Honorarkonditionen bei diesem Klageweg anwaltlich zu begleiten. Genaue Angaben über die entstehenden Anwalts- und Verfahrenskosten stünden zur Zeit noch nicht zur Verfügung. Er halte es aber für dringend geboten, angesichts der schwerwiegenden negativen Wirkung dieses Bescheids in jedem Fall Klage einzureichen und dem Rat in der letzten Sitzung dieses Jahres mit präzisen Information zum Verfahrensweg, Streitwert und zu den Verfahrenskosten auszustatten und zu einer Entscheidung aufzufordern. Sollte der Rat sich gegen eine Klage entscheiden, könne diese selbstverständlich zurückgezogen werden.

 

b) Bürgermeister Fiedler teilte weiter mit, dass am Donnerstag, dem 05.12., um 18 Uhr in der Aula der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule die Informationsveranstaltung zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28, in allgemein verständlichem Deutsch: zum Bauvorhaben der Franziskusheim gGmbh. auf dem Kirchengrundstück nördlich der Straße Im Gang in Bauchem stattfinde.