Sitzung: 20.11.2013 Haupt- und Finanzausschuss
a) Bürgermeister Fiedler teilte mit,
dass am 7.11. auch hier in Geilenkirchen der amtliche Bescheid der it.nrw mit
den amtlichen Bevölkerungszahlen eingetroffen
sei.
Nach diesem Bescheid habe die Stadt
Geilenkirchen mit Stand vom 9. Mai 2011
nur noch 26.240 Einwohner, müsse also statistisch einen Verlust von 1208
Einwohnern gegenüber den in dem Meldesystem erfassten 27.448 verzeichnen. Der
Kämmerer habe inzwischen ausgerechnet, dass jeder Einwohner mit einem
durchschnittlichen Grundbetrag von 657,129 €/Einwohner in die Berechnung der
Schlüsselzuweisungen einfließe.
Bei Beibehaltung aller Faktoren sei
folglich mit einem jährlichen Verlust von 800.000 € zu rechnen. Würde man
hingegen den Stand 31.12.2011 zugrunde legen, als die Bevölkerungszahl im
Meldesystem bei 28.222 lag, Geilenkirchen also einen statistischen Verlust von
1982 Bewohnern verzeichnen müsse, spränge dieser jährliche Verlust auf 1,18
Millionen Euro.
In allen Bundesländern seien
zahlreiche Kommunen von solchen Bescheiden mit zum Teil erheblichen negativen
Wirkungen betroffen. Er habe sich deshalb frühzeitig mit dem Statistischen Amt
der Stadt Aachen in Verbindung gesetzt, um aus der Vorgehensweise einiger besonders
hart betroffener Großstädte Erkenntnisse darüber abzuleiten, ob und auf welche
Weise eine Klage gegen diesen Bescheid oder gegen das gesamte Verfahren Sinn
mache.
Die Stadt Bonn habe die Kommunikation
zwischen den betroffenen und klagebereiten Kommunen in NRW koordiniert, deren
Zahl ständig steige. Im Oktober habe die so entstandene Arbeitsgemeinschaft, zu
der auch Geilenkirchen gehöre, den Verfassungsrechtler Dr. Bracher von der
Bonner Kanzlei Redecker Sellner Dahs in Bonn mit einem Gutachten beauftragt,
das die Chancen für erfolgreiche Klagen untersuchen sollte. Dieses Gutachten
liege inzwischen vor. Ihm sei zu entnehmen, dass eine Verfassungsklage gegen
das gesamte Verfahren aussichtslos sei. Chancen lägen hingegen in einer Klage
gegen den jeweiligen Bescheid. Besonderes Augenmerk lege das Gutachten auf drei
Punkte, bei denen eine Klage angesetzt werden könne:
a)
die
bundesweit angestrebte durchschnittliche Fehlerquote von 0,5 % wurde bei der
Mehrzahl der untersuchten Kommunen übertroffen. In Geilenkirchen liege sie bei
0,77 %, in Aachen bei 0,65%. Ähnliche Werte beträfen zahlreiche Kommunen in
NRW.
b)
Kommunen
unterschiedlicher Größe seien mit unterschiedlichen Verfahren untersucht worden.
c)
Die
Kommunen erhielten erst dann Aufschluss über die Art der Datenerhebung vor Ort,
wenn sie klagen würden. Die it.nrw verweigere sonst Auskünfte. Inzwischen sei
auch bekannt geworden, dass Datensätze zwischenzeitlich bereits vernichtet worden
seien.
Die Kommunen in dieser
Arbeitsgemeinschaft stünden nun vor der Frage, ob sie klagen oder nicht. Die
Klagefrist laufe am 8.12.13 aus. Es sei deshalb Eile geboten. Der
Verfassungsrechtler Dr. Bracher habe angeboten, die klagewilligen Kommunen
jeweils einzeln, aber mit besonderen Honorarkonditionen bei diesem Klageweg
anwaltlich zu begleiten. Genaue Angaben über die entstehenden Anwalts- und
Verfahrenskosten stünden zur Zeit noch nicht zur Verfügung. Er halte es aber
für dringend geboten, angesichts der schwerwiegenden negativen Wirkung dieses Bescheids
in jedem Fall Klage einzureichen und dem Rat in der letzten Sitzung dieses
Jahres mit präzisen Information zum Verfahrensweg, Streitwert und zu den
Verfahrenskosten auszustatten und zu einer Entscheidung aufzufordern. Sollte
der Rat sich gegen eine Klage entscheiden, könne diese selbstverständlich
zurückgezogen werden.
b) Bürgermeister Fiedler teilte weiter
mit, dass am Donnerstag, dem 05.12., um 18 Uhr in der Aula der Anita-Lichtenstein-Gesamtschule
die Informationsveranstaltung zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28, in
allgemein verständlichem Deutsch: zum Bauvorhaben der Franziskusheim gGmbh. auf
dem Kirchengrundstück nördlich der Straße Im Gang in Bauchem stattfinde.