Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Antrag des Stadtverordneten Hoffmann wurde mit 16 Nein-Stimmen und 4 Ja-Stimmen abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

4

Nein:

16

Enthaltung:

0

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss schlug dem Rat vor, die Regenwassergebühr mit 0,67 €/m² und die Schmutzwassergebühr mit 3,09 €/m³ festzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

4

Enthaltung:

0

 

 

 

 


Stadtverordneter Hoffmann teilte mit, dass er die Ausführlichkeit der Unterlagen mit Freude zur Kenntnis genommen habe. Ihn habe jedoch verwundert, dass sämtliche Rücklagen und Überschüsse der vergangenen Jahre in diesem Jahr in die Gebührenkalkulation eingeflossen seien, so dass die Gebühren um 3 Cent gesenkt würden. Für 2014 würden nun keine Rücklagen mehr zur Verfügung stehen und er befürchte, dass man dadurch sehenden Auges ein Defizit verursache. Dies habe zur Folge, dass die Gebühren wieder erhöht werden müssten. Die gleiche Kritik habe er für den Frischwasserbereich. Daher stelle er den Antrag, die Überschüsse und Rücklagen nicht zu verrechnen, um das gute Polster beizubehalten.

 

Stadtverordneter Kravanja meinte, dass die Rücklagen einzurechnen seien. Hintergrund dieser Regelung sei, dass zu viel gezahlte Beträge auf diesem Weg an die Gebührenschuldner erstattet würden. So würde man sichergehen, dass die Möglichkeit der Erstattung vor einem eventuellen Wegzug aus dem Stadtgebiet gegeben sei. Daher könne er dem Antrag des Stadtverordneten Hoffmann nicht folgen.

 

Herr Kleinjans erläuterte, dass der Rat vor einigen Jahren beschlossen habe, dass Überschüsse und Rücklagen in zeitnahen Abständen umgelegt würden. Dies entspreche auch der Regelung des § 6 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes. Hier sei vorgesehen, dass Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen seien bzw. Kostenunterdeckungen ausgeglichen würden. Dies habe die Kämmerei in der Gebührenkalkulation umgesetzt. Der Stadtverordnete Hoffmann habe aber Recht, wenn er sage, dass im kommenden Jahr eventuelle Fehlbeträge nicht mehr durch Überschüsse gedeckt werden könnten.

 

Stadtverordneter Benden erklärte, dass die Verwaltung damals um die Verrechnung der überzahlten Gebührenbeiträge gebeten worden sei und er die Umsetzung sehr begrüße. Die Verwaltung habe gar nicht anders handeln können.

 

Stadtverordneter Kohnen erkundigte sich, warum in der Berechnung mit einem Zinssatz von 6% gerechnet werde. Gegenüber den Zinsen am Markt sei ein Satz von 6% sehr hoch.

 

Herr Kleinjans führte aus, dass der Stadtverordnete Kohnen bereits in den vergangenen Jahren auf den Umstand der hohen Zinsen aufmerksam gemacht habe. Hierzu gebe es jedoch ein Gerichtsurteil, das die Orientierung an den aktuellen Zinsen ausdrücklich ablehne. Zudem handele es sich um sehr langfristige Anlagegüter, die über 50 Jahre mit einem durchschnittlichen Satz von 6,94% verzinst würden. Eine Anpassung der Zinsen bspw. aufgrund eines Hinweises der Kommunalaufsicht sei natürlich möglich.