Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst anstelle des Rates im Wege der Dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW die folgenden Beschlüsse:

 

  1. Die Stadt Geilenkirchen stimmt der Verlagerung des Sitzes der Geschäftsführung der West Energie und Verkehr GmbH von Erkelenz nach Geilenkirchen zu.
  2. Die Mitglieder der Stadt Geilenkirchen in der Gesellschafterversammlung der KWH werden beauftragt, der Verlagerung in einer Gesellschafterversammlung der KWH zuzustimmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

20

Nein:

0

Enthaltung:

0