Sitzung: 20.11.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 945/2013
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst anstelle des Rates im Wege der Dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW die folgenden Beschlüsse:
- Die Stadt Geilenkirchen stimmt der Verlagerung des Sitzes der Geschäftsführung der West Energie und Verkehr GmbH von Erkelenz nach Geilenkirchen zu.
- Die Mitglieder der Stadt Geilenkirchen in der Gesellschafterversammlung der KWH werden beauftragt, der Verlagerung in einer Gesellschafterversammlung der KWH zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
20 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |