Sitzung: 26.11.2013 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 965/2013
Beschluss:
Der vorgeschlagenen Änderung des Entwurfes der öffentlich rechtlichen
Vereinbarung zwischen den Städten Erkelenz, Geilenkirchen, Heinsberg und
Hückelhoven sowie dem Kreis Heinsberg wird zugestimmt.
Herr Schulz erläuterte noch einmal kurz, dass redaktionelle Änderungen des Vertrages erforderlich wurden, da der Kreis Heinsberg nur Hebammen finde die bereit seien als Angestellte zu arbeiten und nicht auf Honorarbasis. Entsprechende Bewerbungen lägen vor, voraussichtlich könne der Dienst dann mit fünf Teilzeitkräften im Februar 2014 starten.
Frau Thelen fragte nach, ob im Netzwerk Frühe Hilfen nicht auch Ärzte beteiligt seien. Herr Schulz verwies darauf, dass dies verschiedene Dinge seien. Hier ginge es um die entsprechenden Fördermittel für einen Hebammendienst, mit den Ärzten seien bereits Kooperationsvereinbarungen im Hinblick auf den Kinderschutz getroffen worden. Frau Thelen ergänzte dazu, dass mit praktischen Ärzten solche Vereinbarungen nicht getroffen würden, obwohl diese auch Kinder behandelten und z.B. U-Untersuchungen durchführten. Herr Schulz bedankte sich für den Hinweis und wird anregen, diese künftig mit einzubeziehen.
Herr Lindt erkundigte sich danach, warum fünf Teilzeit-Stellen eingerichtet würden. Herr Schulz verwies darauf, dass man auf Kreisebene die Mittel aller Jugendämter von insgesamt 100.000 € zusammengeführt habe, aus diesen müsste auch die Koordination des Dienstes finanziert werden. Bei den Bewerbungen habe sich gezeigt, dass Teilzeitbeschäftigung gewünscht wurde.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja: |
14 |
|
Nein: |
0 |
|
Enthaltung: |
|
