Sitzung: 26.11.2013 Jugendhilfeausschuss
Herr Schulz berichtete zunächst, dass seit dem Start des Jugendamtes im Jahr 2008 die pädagogische Ambulanz (PA) der Ev. Jugend- und Familienhilfe den Notdienst während der dienstfreien Zeiten wahrnehme. Dies funktioniere für ein Entgelt von 2.300 € für die generelle Aufnahmebereitschaft und 1.900 € für den Notdienst während des gesamten Zeitraums sehr gut. Die Polizei nehme in Notsituationen Kontakt mit der PA auf, die dann die nötigen Entscheidungen treffe und ggf. die Kinder oder Jugendlichen vor Ort in Obhut nehme. Die Telefonnummer werde während der dienstfreien Zeiten auch vom Anrufbeantworter der Stadtverwaltung genannt, so dass auch Privatpersonen unmittelbar Hilfe erhielten. Weitere Nutzer seien die vom Jugendamt beauftragten freien Träger, die in Krisensituationen unmittelbar mit der PA zusammenarbeiten können. Die PA betreue auf diese Weise zahlreiche Jugendämter in der Region, auch mehrere im Kreis Heinsberg.
Inzwischen wurde durch Rechtsprechung geklärt, dass Jugendämter Entscheidungen über Inobhutnahmen nicht auf freie Träger der Jugendhilfe delegieren dürfen. Es handele sich hierbei um sogenannte hoheitliche Entscheidungen, die nur von Behörden getroffen werden dürften. Es müsste somit im Jugendamt ein eigener Bereitschaftsdienst eingerichtet werden, der für diesen Teil des Notdienstes sicherstellt, dass eine Fachkraft des Jugendamtes telefonisch erreichbar ist, um eine Entscheidung zu treffen. Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Personalkosten würden 18.000 – 20.000 € pro Jahr betragen. Die Verwaltungen der Jugendämter im Kreis Heinsberg strebten aber an, einen gemeinsamen Bereitschaftsdienst unter dem Dach des Kreisjugendamtes Heinsberg einzurichten. Drei der fünf Jugendämter würden sich bereits jetzt an der Initiative beteiligen. Die zwei weiteren Kommunen werden bis zum Jahresende entscheiden, ob sie sich ebenfalls anschließen werden. So könne dann, wie für den Familienhebammendienst, ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen werden und die Personalkosten würden entsprechend geteilt, so dass für Geilenkirchen Kosten von 4.000 € anfallen dürften.
Ausschussvorsitzende Kals-Deußen bedankte sich für die Ausführungen. Der Vorschlag sei konsequent und durchdacht, um rund um die Uhr zur Verfügung zu stehen.
Herr Kassel wollte wissen, warum die Anteile für jedes Jugendamt gleich seien und nicht nach Größe unterschieden werde. Herr Schulz antwortete, dass die Kosten eines eigenen Bereitschaftsdienstes für jedes Jugendamt gleich wären, da dasselbe Personal aufgewendet werden müsse. Von daher teile man die Kosten auch gleich auf. Im Übrigen ergänzte er noch zu seinem Vortrag, dass es im Jahr etwa 25 Meldungen gebe und in 5 Fällen zu einer Inobhutnahme komme.
Herr Lindt erkundigte sich noch einmal genau danach, wie eine Familie am Wochenende Unterstützung bekommen könne. Herr Schulz erläuterte, dass zunächst telefonisch Kontakt aufgenommen werde was oftmals auch ausreiche. Falls erforderlich, werde die Situation auch vor Ort geklärt wie sonst durch das Jugendamt zu den Dienstzeiten auch. Die Kontaktaufnahme kann direkt geschehen und müsse nicht über die Polizei erfolgen.
Auf Nachfrage von Herrn Kassel teilte Herr Nilles die Rufnummer der PA mit, sie lautet 02131/511744.
