Herr Schulz berichtete über die Entwicklungen im Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hinsichtlich der Einzelheiten sei auf die beigefügte Anlage zur Niederschrift verwiesen.

 

Frau Thelen äußerte Bedenken hinsichtlich der gemeinsamen Unterbringung von Asylbewerbern und Obdachlosen.

 

Dr. Möhring befand es als traurig, dass im Obdachlosenheim sich auch Familien mit Kindern befänden, die wegen anhaltender Arbeitslosigkeit auf eine dortige Unterbringung angewiesen wären.

 

Herr Benden appellierte, nicht nur die Kosten zu sehen, die Asylbewerber verursachen, sondern auch den einzelnen Menschen. Die Einführung einer Einzelfalldeckelung auch in NRW sei zu begrüßen.

Unter den Asylbewerbern befänden sich 18 Kinder, die der Schulpflicht unterlägen. Es solle möglichst davon abgesehen werden, Obdachlose und Asylbewerber in einer Unterkunft gemeinsam unterzubringen, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich auch unter den Obdachlosen Rechtsradikale befänden. Gerade wegen der jüngsten Vorkommnisse, an der die Stadtverwaltung keinerlei Schuld trage, müsse sensibel mit dem Thema umgegangen werden.

Auf Nachfrage bestätigte Herr Schulz, dass mit der Sanierung der Obdachlosenunterkunft in Kogenbroich eine spürbare Entlastung erfolgen würde.

 

Herr Brunen erwähnte, hinsichtlich der Anzahl der Asylbewerber sei eine dramatische Steigerung zu verzeichnen. Ein Ende der Steigerung sei nicht absehbar. Die Steigerung von 25 auf 90 Asylbewerber habe die Stadt bereits aufgefangen. Es reiche aber nicht, künftige Asylbewerber lediglich unterzubringen, die Unterbringung müsse auch sozialverträglich gestaltet werden.