Sitzung: 28.11.2013 Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur
Herr Schulz berichtete über die Entwicklungen im
Bereich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hinsichtlich der
Einzelheiten sei auf die beigefügte Anlage zur Niederschrift verwiesen.
Frau Thelen äußerte Bedenken hinsichtlich der
gemeinsamen Unterbringung von Asylbewerbern und Obdachlosen.
Dr. Möhring befand es als traurig, dass im
Obdachlosenheim sich auch Familien mit Kindern befänden, die wegen anhaltender
Arbeitslosigkeit auf eine dortige Unterbringung angewiesen wären.
Herr Benden appellierte, nicht nur die Kosten zu
sehen, die Asylbewerber verursachen, sondern auch den einzelnen Menschen. Die
Einführung einer Einzelfalldeckelung auch in NRW sei zu begrüßen.
Unter den Asylbewerbern befänden sich 18 Kinder,
die der Schulpflicht unterlägen. Es solle möglichst davon abgesehen werden,
Obdachlose und Asylbewerber in einer Unterkunft gemeinsam unterzubringen, da
nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich auch unter den Obdachlosen
Rechtsradikale befänden. Gerade wegen der jüngsten Vorkommnisse, an der die
Stadtverwaltung keinerlei Schuld trage, müsse sensibel mit dem Thema umgegangen
werden.
Auf Nachfrage bestätigte Herr Schulz, dass mit der Sanierung
der Obdachlosenunterkunft in Kogenbroich eine spürbare Entlastung erfolgen
würde.
Herr Brunen erwähnte, hinsichtlich der Anzahl der
Asylbewerber sei eine dramatische Steigerung zu verzeichnen. Ein Ende der
Steigerung sei nicht absehbar. Die Steigerung von 25 auf 90 Asylbewerber habe
die Stadt bereits aufgefangen. Es reiche aber nicht, künftige Asylbewerber
lediglich unterzubringen, die Unterbringung müsse auch sozialverträglich gestaltet werden.