Sitzung: 28.11.2013 Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur
Der Ausschuss beschloss, der
Ausschussvorsitzende möge den
Sachstandsbericht der Verwaltung über die Umsetzung der UN-Konvention
„Inklusion“ in jeder Ausschusssitzung zur Tagesordnung setzen.
Herr Brunen führte aus, die UN-Behindertenrechtskonvention vom
13.12.2006 sei in der Bundesrepublik Deutschland nach der Ratifizierung seit
dem 26.03.2009 in Kraft. Ziel sei es die gleichberechtigte Teilhabe von
Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des täglichen Lebens zu
ermöglichen. Dies sehe auch Art 3 des Grundgesetzes, das
Behindertengleichstellungsgesetz und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz so
vor. Am 16. Oktober habe der Düsseldorfer Landtag das Inklusionsgesetz mit dem
9. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen. Damit hätten ab dem kommenden
Schuljahr 2014/15 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen Anspruch
auf gemeinsamen Unterricht mit Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf.
Die Eltern und Erziehungsberechtigten könnten somit wählen, ob ihre Kinder an
einer Regelschule gemeinsam mit Schülern ohne Beeinträchtigung unterrichtet
werden oder eine Förderschule besuchen sollten. Dies würde Auswirkungen sowohl
für die Regelschulen als auch für die Förderschulen haben. Derzeit fänden
Abstimmungsgespräche sowohl auf der Ebene der Schulträger als auch auf der
Ebene der Schulleitungen statt.
Dr. Möhring erwähnte, die Schullandschaft werde sich künftig ändern. Die
Anzahl der Förderschulen werde sich verringern. Aber auch ohne Inklusion werde
die Schüleranzahl sich verringern.
Herr Kravanja stellte fest, dass die Inklusion zu einem Schwerpunktthema
für die nächsten Ausschusssitzungen würde. Er erkundigte sich, ob die
Verwaltung sich in der Lage sehe, zu einer der nächsten Sitzungen den von der
SPD-Fraktion im Antrag angefragten Sachstandsbericht vorzutragen.
Herr Benden wies darauf hin, dass die nächste Ausschusssitzung erst in
einem halben Jahr stattfinde. Die Verwaltung habe somit genug Zeit, um den
Sachstandsbereicht vorzubereiten.
Herr Kravanja entgegnete, er wolle den Druck herausnehmen. Es mache
keinen Sinn, die Erstellung des Berichts zu beschleunigen und damit die
Verwaltung unter Druck zu setzen. Die Thematik gebiete es, dass der
Gründlichkeit der Vorzug zu geben sei.
Frau Tings schloss sich den Ausführungen Herrn Kravanjas an.
Herr Eggert wies darauf hin, dass zwischen den regulären Sitzungen noch
weitere eingeschoben werden könnten.
Herr Brunen erklärte, die Verwaltung werde zum jeweiligen Stichtag den
entsprechenden Sachstand berichten, unabhängig davon, wann der Stichtag sein
werde.
Herr Kappes meinte, das Thema werde den Ausschuss noch mehrfach
beschäftigen. In einer einzigen Sitzung werde es nicht abgehandelt werden
können.
Dr. Möhring regte an, den Sachstandsbericht über die Umsetzung der
UN-Konvention „Inklusion“ in jeder Ausschusssitzung zur Tagesordnung zu setzen.
Herr Eggert erklärte sich seitens der SPD-Fraktion damit einverstanden.
Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Ja: |
21 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |