Der Ausschuss beschloss, der Ausschussvorsitzende möge den Sachstandsbericht der Verwaltung über die Umsetzung der UN-Konvention „Inklusion“ in jeder Ausschusssitzung zur Tagesordnung setzen.

 

 

 


Herr Brunen führte aus, die UN-Behindertenrechtskonvention vom 13.12.2006 sei in der Bundesrepublik Deutschland nach der Ratifizierung seit dem 26.03.2009 in Kraft. Ziel sei es die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des täglichen Lebens zu ermöglichen. Dies sehe auch Art 3 des Grundgesetzes, das Behindertengleichstellungsgesetz und das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz so vor. Am 16. Oktober habe der Düsseldorfer Landtag das Inklusionsgesetz mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen. Damit hätten ab dem kommenden Schuljahr 2014/15 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen Anspruch auf gemeinsamen Unterricht mit Kindern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Die Eltern und Erziehungsberechtigten könnten somit wählen, ob ihre Kinder an einer Regelschule gemeinsam mit Schülern ohne Beeinträchtigung unterrichtet werden oder eine Förderschule besuchen sollten. Dies würde Auswirkungen sowohl für die Regelschulen als auch für die Förderschulen haben. Derzeit fänden Abstimmungsgespräche sowohl auf der Ebene der Schulträger als auch auf der Ebene der Schulleitungen statt.

 

Dr. Möhring erwähnte, die Schullandschaft werde sich künftig ändern. Die Anzahl der Förderschulen werde sich verringern. Aber auch ohne Inklusion werde die Schüleranzahl sich verringern.

Herr Kravanja stellte fest, dass die Inklusion zu einem Schwerpunktthema für die nächsten Ausschusssitzungen würde. Er erkundigte sich, ob die Verwaltung sich in der Lage sehe, zu einer der nächsten Sitzungen den von der SPD-Fraktion im Antrag angefragten Sachstandsbericht vorzutragen.

 

Herr Benden wies darauf hin, dass die nächste Ausschusssitzung erst in einem halben Jahr stattfinde. Die Verwaltung habe somit genug Zeit, um den Sachstandsbereicht vorzubereiten.

 

Herr Kravanja entgegnete, er wolle den Druck herausnehmen. Es mache keinen Sinn, die Erstellung des Berichts zu beschleunigen und damit die Verwaltung unter Druck zu setzen. Die Thematik gebiete es, dass der Gründlichkeit der Vorzug zu geben sei.

 

Frau Tings schloss sich den Ausführungen Herrn Kravanjas an.

 

Herr Eggert wies darauf hin, dass zwischen den regulären Sitzungen noch weitere eingeschoben werden könnten.

 

Herr Brunen erklärte, die Verwaltung werde zum jeweiligen Stichtag den entsprechenden Sachstand berichten, unabhängig davon, wann der Stichtag sein werde.

 

Herr Kappes meinte, das Thema werde den Ausschuss noch mehrfach beschäftigen. In einer einzigen Sitzung werde es nicht abgehandelt werden können.

 

Dr. Möhring regte an, den Sachstandsbericht über die Umsetzung der UN-Konvention „Inklusion“ in jeder Ausschusssitzung zur Tagesordnung zu setzen.

 

Herr Eggert erklärte sich seitens der SPD-Fraktion damit einverstanden.

 

Der Vorschlag wurde einstimmig angenommen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig

 

Ja:

21

Nein:

 0

Enthaltung:

 0