Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Erschließungsstraße im Bereich des Pappelweges wird, sofern Sie entsprechend den durch das Ing.-Büro Brendt im Oktober 2012 vorgelegten Bauvorlagen ausgebaut und durch die Stadt abgenommen worden ist, in die Baulast der Stadt Geilenkirchen übernommen.

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Zitta-Bau GmbH einen entsprechenden Erschließungsvertrag abzuschließen.


Stadtverordneter Dr. Evertz erklärte, er habe sich das fragliche Gelände vor Ort angesehen und frage sich, ob diese Planung mit dem Bebauungsplan vereinbar sei. Stadtverordnete Slupik sprach sich dafür aus, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, wenn der Qualitätsstandard der Straße eindeutig gewährleistet sei. Stadtverordneter Melchers ergänzte, dass es zu begrüßen sei, wenn aus der Privatwirtschaft heraus neues Bauland generiert werde. Der Stadt entstünden zunächst keine Kosten, vielmehr werde zusätzliche Grundsteuer eingenommen. Auch Stadtverordneter Eggert sprach sich für die Übernahme aus.

 

Beigeordneter Mönter erklärte auf die Frage des Stadtverordneten Dr. Evertz, dass die geplante Straße auch als Privatstraße genehmigungsfähig wäre und somit den bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Vorgaben entspreche. Zu entscheiden sei heute, ob die Stadt die Erschließungsanlage in ihr Vermögen übernehme oder nicht.

 

Er sei der Auffassung, dass ab einer gewissen Anzahl von privaten Anliegern Erschließungsanlagen grundsätzlich übernommen werden sollten, wenn die bautechnischen Anforderungen erfüllt seien. Er erinnerte daran, dass in dieser Straße ein öffentlicher Kanal liegen werde, der gewartet und irgendwann auch saniert werden müsse, auch wenn sich die Straße im Privateigentum befinde. Bezüglich der weiteren Anmerkungen der Vorredner teilte er mit, dass mit Folgekosten in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren nicht zu rechnen sei.

 

Auf entsprechenden Vorschlag von Stadtverordnetem Dr. Evertz, einen Kriterienkatalog für die Übernahme privater Erschließungsanlagen aufzustellen, antwortete Beigeordneter Mönter, dass für die Übernahme einer Erschließungsanlage stets eine Einzelfallprüfung erforderlich sei, die ein Kriterienkatalog nicht ersetzen könne.

 

Stadtverordneter Paulus erinnerte daran, dass die Stadt mit der Fliegerhorstsiedlung in Teveren eine große Last übernommen habe und dass die Übernahme einer Erschließungsanlage nicht nur Vorteile mit sich bringe.

 

Beigeordneter Mönter erklärte, dass die jetzt in Rede stehende kurze Straße anders zu bewerten sei, als ein großes Gebiet wie die Fliegerhorstsiedlung. Auch wenn sicherlich ein gewisser Unterhaltungsaufwand anfallen werde, so seien die Vorteile zum Beispiel durch die Ansiedlung von neuen Familien so nachhaltig, dass man mit der Übernahme der Anlage die richtige Entscheidung treffe.

 

Auf entsprechende Anregung des Stadtverordneten Melchers hin versicherte Beigeordneter Mönter, dass die Stadt eine qualifizierte Kontrolle durch den Veräußerer fordern werde.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

3

Enthaltung:

3