Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Satzungen werden beschlossen.


Stadtverordneter Dr. Evertz erkundigte sich, ob die Stadt eine konkrete Regelung plane, nach der private Abwasserleitungen kontrolliert werden müssen. Beigeordneter Mönter erklärte, dass die Stadt nicht beabsichtige, eine solche Regelung zu treffen, sofern dies nicht von Seiten des Ausschusses oder des Rates vorgeschlagen werde.

 

Auf entsprechende Frage des Stadtverordneten Melchers antwortete Herr Mönter, dass noch nicht geklärt sei, in welcher Weise die Einzelbetriebe über die Erforderlichkeit der Überprüfung ihrer Abwasserleitungen informiert werden. Dies müsse in der Verwaltung noch abgestimmt werden.

 

Stadtverordneter Sybertz betonte, dass es wichtig sei, dass in Geilenkirchen nunmehr Rechtssicherheit herrsche.

 

Stadtverordneter Dr. Evertz vergewisserte sich, dass die Abstimmung sich ausschließlich auf die Änderung der Satzung beziehe und nicht auch auf die weitere Vorgehensweise bezüglich der Überprüfung privater Abwasserleitungen. Ausschussvorsitzender Kuhn bestätigte dies.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0