Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.      Der Bürgermeister wird nach § 96 Abs. 1 GO NRW für das Haushaltsjahr 2011 entlastet.

2.      Der Bürgermeister wird gebeten, den Prüfbericht nebst Bestätigungsvermerk sowie des Jahresabschluss 2011 und Lage- und Rechenschaftsbericht gemäß  § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

 


Zu diesem Tagesordnungspunkt verließ Bürgermeister Fiedler den Sitzungsraum.

 

Es erfolgten keine Wortmeldungen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0