Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Stadtverordneter Benden stellte fest, dass der Auftrag zur Lieferung von Schulbüchern für das Schuljahr 2009/2010 an eine auswärtige Buchhandlung vergeben wurde. Er warf die Frage auf, ob hinsichtlich der Vergabekriterien Änderungen eingetreten seien.

Stadtbeigeordneter Brunen führte aus, dass Schulbücher der Preisbindung unterliegen. Die von den Händlern gewährten Rabattstaffeln seien ebenfalls bei allen gleich. Die Stadt sei aber dennoch verpflichtet, nicht nur die ortsansässigen, sondern zumindest auch eine auswärtige Firma mit einzubeziehen. Die praktizierte Verfahrensweise entspräche der getroffenen Grundsatzentscheidung.