Sitzung: 20.03.2014 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 021/2014
Beschluss:
In Angelegenheiten, die die Betreuung von Kindern im Jugendamtsbezirk und damit auch die Interessen der Elternschaft betreffen, wird der/die jeweilige Vorsitzende des Jugendamtselternbeirats zu den entsprechenden Sitzungen des Jugendhilfeausschusses eingeladen. Die Person erhält in der Sitzung ein Rederecht.
Herr Lehnen erläuterte kurz noch einmal die Rolle des Jugendamtselternbeirates und die möglichen Varianten für eine Mitarbeit im Ausschuss. Da nicht jedes Jahr sicher sei ob ein Beirat gebildet werde, sei es aus Sicht der Verwaltung sinnvoller keinen ständigen Sitz zu schaffen sondern bei Bedarf den Vorsitzenden / die Vorsitzende zu einer Sitzung einzuladen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
11 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |