Sitzung: 20.03.2014 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 816/2014
Herr Lehnen verwies auf die Tischvorlage mit den aktuellen Anmeldezahlen. Er fasste noch einmal die bisherigen Überlegungen zusammen, die zunächst die Einrichtung zweier Tagespflegegruppen in den Räumen der GGS vorgesehen hatten. Hierfür waren Förderanträge gestellt worden, die jedoch erst Ende des letzten Jahres bewilligt wurden. Zwischenzeitlich wurden jedoch 18 neue Plätze in der Tagespflege im heimischen Bereich ausgebaut. Derzeit bestehe daher kein Bedarf an Tagespflegeplätzen für den U3-Bereich mehr. Dies auch vor dem Hintergrund, dass eigene Investitionen von mindestens 15.000 € erforderlich wären.
Die Verwaltung habe daher Überlegungen für eine 4. Gruppe der Tagesstätte Bauchem als Vorschulgruppe gestartet. Im Innenstadtbereich sei die Lage bei den Plätzen für 3-6 jährige seit längerem angespannt, in den Außenorten bestünden noch Kapazitäten. Auf Grund der ganz aktuellen Zahlen sei man jedoch zur Auffassung gelangt, zunächst nichts weiter zu unternehmen. Die Anmeldezahlen änderten sich derzeit zwar noch quasi täglich, jedoch gehe der Trend dahin, alle Kinder versorgen zu können.
Auf Nachfrage von Frau Grein erläuterte Herr Lehnen, dass die 29 freien Plätze in der Übersicht dadurch zustande kämen, dass noch keine Verträge dazu vorlägen. Ein Problem in diesem Zusammenhang stellten die Mehrfachanmeldungen dar, dadurch müssten die Listen immer zunächst bereinigt werden. Die Kindertagesstätten könnten jedoch gerne darüber informiert werden, wo im Stadtgebiet noch Plätze frei sind um entsprechende Nachfragen der Eltern dort beantworten zu können.
Frau Krumscheid merkte an, dass in der Einrichtung der Lebenshilfe Kinder mit Förderbedarf auf der Warteliste stünden. Frau Grein ergänzte, dass hier die Antragsfrist 15.04. beim LVR ein Problem darstelle, da die Kinder zu lange auf Termine für die Untersuchungen beim Gesundheitsamt des Kreises warten würden, es seien noch Anträge aus November offen. Herr Lehnen berichtete, dass dies bereits auch Thema in der entsprechenden Arbeitsgemeinschaft war, das Verfahren – an dem ja auch das Kreissozialamt beteiligt sei – müsse sich sicherlich erst noch einspielen, man werde den Kreis aber bitten, Abhilfe zu schaffen. Nach den neuesten Richtlinien des Landes sei der 15.04. auch nicht als Ausschlussfrist zu sehen, auch danach seien noch Anträge möglich.
Frau Baldes erkundigte sich angesichts der freien Plätze in der Tagespflege danach, ob überhaupt ausreichend Nachfrage für diese Betreuungsform bestehe. Herr Lehnen wies darauf hin, dass hinsichtlich der Erfüllung des Rechtsanspruchs beide Betreuungsformen gleichrangig seien. Man bemühe sich aber selbstverständlich die Wünsche der Eltern zu berücksichtigen wenn dies möglich sei. Falls Plätze in den Tagesstätten frei würden, könnten diese Kinder dann auch dorthin wechseln.
Herr Kappes wollte wissen, wie lange es dauern würde eine weitere Gruppe einzurichten, wenn dies erforderlich werden würde. Herr Lehnen verwies darauf, dass bereits eine Besichtigung mit dem Landesjugendamt vor Ort stattgefunden habe und von dort das Konzept grundsätzlich mitgetragen würde. Insofern ginge es nur noch um die reine bauliche Umsetzung, der Umbau wäre auch weniger aufwändig als für die Tagespflegegruppen.