Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bundesforstbetrieb Rhein-Weser eine verbindliche Verfahrensvereinbarung zu treffen, dass auf der Grundlage einer Gesamtplanung jährlich die geplanten Forstmaßnahmen im Bereich der Anflugschneise Ost zum NATO-Flugplatz Teveren in einem städtischen Ratsgremium vorgestellt werden.

 


Oberst Nemetschek stellte sich dem Ausschuss und den Zuhörern vor und bedankte sich für die Gelegenheit, zur Klärung der Sachlage beizutragen.

 

Es sei vieles über den Kahlschlag in der Teverener Heide berichtet worden, das nicht notwendigerweise von Sachkenntnis geprägt gewesen sei. Deswegen wolle der NATO E-3A-Verband sowie auch der Bundesforstbetrieb heute hierzu Stellung nehmen.

 

Oberst Nemetschek wies darauf hin, dass er sich bei seiner Stellungnahme auf das luftverkehrsrechtliche Verfahren beschränken werde. Zunächst erläuterte er anhand einer Karte, dass für das Herstellen der Hindernisfreiheit eine horizontale und eine vertikale Betrachtung erfolgen. Der Abstand, die Ausdehnung und der Winkel, die den hindernisfreien Bereich vor der Landebahn definieren, seien jeweils gesetzlich vorgeschrieben.

 

Der nunmehr vom Kahlschlag betroffene Bereich liege schon immer in dieser Fläche. Nun habe eine Anpassung an die zivilen Luftverkehrsvorschriften dazu geführt, dass die maximale Höhe der dort stehenden Bäume von 12 m auf 5 m reduziert werden musste. Hierdurch habe sich der aktuelle Handlungsbedarf ergeben.

 

Bei der Beantragung der Wiederherstellung der Hindernisfreiheit habe der Verband eine Terminologie verwendet, die er zukünftig nicht mehr gebrauchen werde, um erneute Missverständnisse zu vermeiden. So sei von der Kappung von Bäumen die Rede gewesen. Auf welche Weise die Hindernisfreiheit wieder hergestellt werde, liege allerdings nicht in der Entscheidung des Verbandes, sondern in der Verantwortung des Bundesforstes.

 

Er versicherte, dass in Zukunft schon im Vorfeld bekannt gegeben werde, welche Maßnahmen im Einzelnen geplant seien, und wies abschließend darauf hin, dass das Herstellen der Hindernisfreiheit nicht zu einer Steigerung des Flugbetriebes führe.

 

Auf entsprechende Nachfrage des Stadtverordneter Dr. Evertz erklärte Oberstleutnant Czorny, dass die maßgeblichen Vorschriften seit 2008 an die Vorschriften der zivilen Luftfahrt angeglichen seien.

 

Oberst Nemetschek antwortete auf die Frage des Stadtverordneten Graf, dass die Kappung der Bäume, die im Bereich des Sportplatzes stünden, tatsächlich noch erfolgen müsse.

 

Herr Zieseniß vom Bundesforstbetrieb erklärte, dass der Bestand im fraglichen Bereich zu 40 % aus 45-jährigen Eichen, Kiefern und Birken und zu 60 % aus 18-jährigen Kiefern, Aspen und Weiden bestanden habe.

 

Das Kappen einzelner Bäume würde dazu führen, dass tote Stämme inmitten des Waldes stünden, da beispielsweise Kiefern und Birken durch das Kappen absterben würden. Aus diesem Grunde sei mit der Rodung die einzige fachlich sinnvolle Maßnahme zur Herstellung der Hindernisfreiheit durchgeführt worden. Dank der an dieser Stelle vorhandenen Baumarten entstünde eigenständig ein neuer Wald, der sicherlich irgendwann ebenfalls auf den Stock gesetzt werden müsse. Dieses Vorgehen sei im Sinne des Gesetzes und ökologisch wertvoller, als das Kappen einzelner Bäume und die daraus resultierende „Totholzwüste“.

 

Tatsächlich sei der Begriff „Kappung“ im vorliegenden Fall irreführend. Der gesamte Bereich sei in sich zu hoch gewesen und habe daher vollständig gekappt werden müssen. Solche Maßnahmen wolle der Bundesforstbetrieb in der zukünftigen Kommunikation transparenter ankündigen. Die vorab erfolgten Informationen und Ortstermine seien wie sich gezeigt habe nicht ausreichend gewesen.

 

Auf entsprechende Nachfrage des Stadtverordneten Graf erklärte Herr Zieseniß, dass an diversen Ortsbegehungen Vertreter des NATO E-3A-Verbandes, des Bundesforstbetriebes und der Landesforstbehörde teilgenommen hätten. Auch die Stadt Geilenkirchen sei eingeladen gewesen.

 

Stadtverordneter Dr. Evertz machte deutlich, dass insbesondere mit Blick auf die lange Vorbereitungszeit seit 2008 der Kahlschlag durch das regelmäßige Fällen von Einzelbäumen hätte verhindert werden können. Für die Zukunft wünsche er sich eine solche langfristige Planung. Auch sollten langsamer und nicht so hoch wachsende Bäume gepflanzt werden.

 

Herr Zieseniß erklärte, dass zukünftig eine strukturierte und nicht mehr flächige Vorgehensweise  vorgesehen sei. So solle schon im übernächsten Jahr ein Teil der fraglichen Fläche runtergemulcht werden. Bezüglich des Vorschlages des Stadtverordneten Dr. Evertz wies er darauf hin, dass niedrig- und langsamwachsende Bäume wie zum Beispiel die Eiche künstlich eingebracht und regelmäßig freigeschnitten werden müssten, da sie ansonsten von schnellwachsenden Bäumen verdrängt würden.

 

Stadtverordneter Paulus stellte klar, dass er nicht in allen Punkten mit den Ausführungen der Vertreter der NATO und des Bundesforstbetriebes übereinstimme. Er betonte, dass weder die Teverener Bevölkerung noch er als Ortsvorsteher jemals etwas gegen die Stationierung des Awacs-Verbandes gehabt hätten.

 

Die Flugsicherheit sei von hervorgehobener Bedeutung und dürfe nie und unter keinen Umständen zur Disposition stehen. Allerdings seien Zweifel daran, ob die in den vergangenen Jahren erfolgten Kahlschläge immer zwingend erforderlich waren, seiner Meinung nach durchaus berechtigt. So habe es im Jahr 2008 und auch in den Jahren davor gleichgelagerte Fälle gegeben, bei denen nachgewiesenermaßen die erfolgten Kahlschläge nicht im Zusammenhang mit der Flugsicherheit gestanden hätten. Seinerzeit hätten sich der Kommandeur des AWACS-Verbandes, General Stephen Schmidt, Oberst Mack und die Wehrbereichsverwaltung öffentlich von der Vorgehensweise durch den Bundesforstbetrieb distanziert. Die Vertreter der beteiligten Behörden hätten schwerwiegende Versäumnisse eingeräumt und zugesichert, dass sich Gleiches nicht wiederholen werde.

 

Stadtverordneter Paulus erklärte, dass sein Ziel sei, unter allen Umständen zu verhindern, dass sich Kahlschläge dieser Art beliebig wiederholen. Als einzige Lösung sehe er die Kündigung der seinerzeit geschlossenen Vereinbarung mit dem Bundesforst. In der Neufassung sollte die geregelt werden, dass die Stadt Geilenkirchen über ein echtes und unmittelbares Mitspracherecht verfüge und somit die Handlungsfähigkeit zurück gewinne. Er forderte, dass als Ersatz für die nunmehr geschlagenen Bäume eine Aufforstung mit Eichen und Buchen und die Wiederanpflanzung der ehemals auf der Wanderdüne im Bereich der Einflugschneise vorhandenen Heide.

 

Er erinnerte abschließend daran, dass im Falle des AWACS-Streites mit der Gemeinde Onderbanken das oberste niederländische Gericht befunden habe, dass die Rodung des Waldgebietes auf niederländischer Seite rechtswidrig gewesen sei.

 

Herr Zieseniß wies darauf hin, dass es sich bei der fraglichen Fläche nicht um ein Naturschutz-, sondern um ein Landschaftsschutzgebiet handele. Er erklärte, dass Heide eine interessante und schützenswerte Kulturlandschaft sei. Allerdings benötige man an dieser Stelle einen Umforstungsantrag, um dort wieder Heide pflanzen zu können.

 

Stadtverordneter Dr. Evertz betonte, dass er den Vorschlag des Stadtverordneten Paulus begrüße, die Fläche neu zu gestalten. Er regte an, sich nicht auf bestimmte Baumarten festzulegen, sondern eine Aufforstung unter Einbeziehung einer Fachplanung zu beantragen.

 

Technischer Beigeordneter Mönter wies darauf hin, dass in dieser Frage die Stadt keine Entscheidungshoheit habe. Auf entsprechende Rückfrage des sachkundigen Bürgers Molz erklärte er, dass der Bewirtschaftungsvertrag unbefristet sei, aber gekündigt werden könne.

 

Auf entsprechende Frage des Stadtverordneten Kassel antwortete Bürgermeister Fiedler, dass der Stadt Mehrkosten entstünden, wenn von dem jetzigen Verfahren abgewichen würde und ein ökologischer Plan mit Aufforstungsmaßnahmen zur Vermeidung eines erneuten Kahlschlages erstellt würde, da dies nicht Bestandteil des Vertrages sei.

 

Herr von der Heiden ergänzte, dass nur Bäume Wald im Sinne des Bundesforstgesetzes darstellten. Es gebe jedoch keine Baumart, die nicht nach einigen Jahren eine Höhe von 10 m überschreite. Stadtverordneter Dr. Evertz stellte klar, dass er gern einen Plan für eine vernünftige Niederwaldwirtschaft mit Begleitgrün hätte. Seine Fraktion stelle daher den Antrag auf eine fundierte Planung, wie diese Fläche gepflegt werden könne.

 

Stadtverordneter Conrads fasste die im Laufe der Diskussion genannten Argumente zusammen. So sei eine Umwandlung der Fläche nach Aussage des Herrn Zieseniß nicht ohne weiteres möglich. Zweitens würden Kosten verursacht, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar seien, und drittens sei kein ökologischer Vorteil gegenüber dem aktuell Geplanten gegeben.

 

Abschließend bedankte sich Oberst Nemetschek herzlich bei der Geilenkirchener Bevölkerung dafür, dass sie die durch die Stationierung des E-3A-Verbandes entstehenden Belastungen, unter anderem durch den Fluglärm, ertrage.

 

Ausschussvorsitzender Kuhn schlug mit Blick auf die zuvor im Rahmen der Diskussion gestellten Anträge vor, nach der ausgiebigen Erörterung aller Aspekte den Beschlussvorschlag der Verwaltung aufzunehmen und so alle Möglichkeiten offen zu lassen. Als nächster Schritt werde die vom Bundesforst vorzulegende Gesamtplanung dem Ausschuss vorgelegt. Der Ausschuss zeigte sich hiermit einverstanden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0