Sitzung: 08.04.2014 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 027/2014
Beschluss:
Die
Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bundesforstbetrieb Rhein-Weser eine
verbindliche Verfahrensvereinbarung zu treffen, dass auf der Grundlage einer
Gesamtplanung jährlich die geplanten
Forstmaßnahmen im Bereich der Anflugschneise Ost zum NATO-Flugplatz Teveren in
einem städtischen Ratsgremium vorgestellt werden.
Oberst Nemetschek stellte
sich dem Ausschuss und den Zuhörern vor und bedankte sich für die Gelegenheit,
zur Klärung der Sachlage beizutragen.
Es sei vieles über den
Kahlschlag in der Teverener Heide berichtet worden, das nicht notwendigerweise
von Sachkenntnis geprägt gewesen sei. Deswegen wolle der NATO E-3A-Verband
sowie auch der Bundesforstbetrieb heute hierzu Stellung nehmen.
Oberst Nemetschek wies darauf
hin, dass er sich bei seiner Stellungnahme auf das luftverkehrsrechtliche
Verfahren beschränken werde. Zunächst erläuterte er anhand einer Karte, dass
für das Herstellen der Hindernisfreiheit eine horizontale und eine vertikale
Betrachtung erfolgen. Der Abstand, die Ausdehnung und der Winkel, die den
hindernisfreien Bereich vor der Landebahn definieren, seien jeweils gesetzlich
vorgeschrieben.
Der nunmehr vom Kahlschlag
betroffene Bereich liege schon immer in dieser Fläche. Nun habe eine Anpassung
an die zivilen Luftverkehrsvorschriften dazu geführt, dass die maximale Höhe
der dort stehenden Bäume von 12 m auf 5 m reduziert werden musste. Hierdurch
habe sich der aktuelle Handlungsbedarf ergeben.
Bei der Beantragung der
Wiederherstellung der Hindernisfreiheit habe der Verband eine Terminologie
verwendet, die er zukünftig nicht mehr gebrauchen werde, um erneute Missverständnisse
zu vermeiden. So sei von der Kappung von Bäumen die Rede gewesen. Auf welche
Weise die Hindernisfreiheit wieder hergestellt werde, liege allerdings nicht in
der Entscheidung des Verbandes, sondern in der Verantwortung des Bundesforstes.
Er versicherte, dass in
Zukunft schon im Vorfeld bekannt gegeben werde, welche Maßnahmen im Einzelnen
geplant seien, und wies abschließend darauf hin, dass das Herstellen der
Hindernisfreiheit nicht zu einer Steigerung des Flugbetriebes führe.
Auf entsprechende Nachfrage
des Stadtverordneter Dr. Evertz erklärte Oberstleutnant Czorny, dass die
maßgeblichen Vorschriften seit 2008 an die Vorschriften der zivilen Luftfahrt
angeglichen seien.
Oberst Nemetschek antwortete
auf die Frage des Stadtverordneten Graf, dass die Kappung der Bäume, die im
Bereich des Sportplatzes stünden, tatsächlich noch erfolgen müsse.
Herr Zieseniß vom
Bundesforstbetrieb erklärte, dass der Bestand im fraglichen Bereich zu 40 % aus
45-jährigen Eichen, Kiefern und Birken und zu 60 % aus 18-jährigen Kiefern,
Aspen und Weiden bestanden habe.
Das Kappen einzelner Bäume
würde dazu führen, dass tote Stämme inmitten des Waldes stünden, da
beispielsweise Kiefern und Birken durch das Kappen absterben würden. Aus diesem
Grunde sei mit der Rodung die einzige fachlich sinnvolle Maßnahme zur
Herstellung der Hindernisfreiheit durchgeführt worden. Dank der an dieser
Stelle vorhandenen Baumarten entstünde eigenständig ein neuer Wald, der sicherlich
irgendwann ebenfalls auf den Stock gesetzt werden müsse. Dieses Vorgehen sei im
Sinne des Gesetzes und ökologisch wertvoller, als das Kappen einzelner Bäume
und die daraus resultierende „Totholzwüste“.
Tatsächlich sei der Begriff
„Kappung“ im vorliegenden Fall irreführend. Der gesamte Bereich sei in sich zu hoch
gewesen und habe daher vollständig gekappt werden müssen. Solche Maßnahmen
wolle der Bundesforstbetrieb in der zukünftigen Kommunikation transparenter
ankündigen. Die vorab erfolgten Informationen und Ortstermine seien wie sich
gezeigt habe nicht ausreichend gewesen.
Auf entsprechende Nachfrage
des Stadtverordneten Graf erklärte Herr Zieseniß, dass an diversen
Ortsbegehungen Vertreter des NATO E-3A-Verbandes, des Bundesforstbetriebes und
der Landesforstbehörde teilgenommen hätten. Auch die Stadt Geilenkirchen sei
eingeladen gewesen.
Stadtverordneter Dr. Evertz
machte deutlich, dass insbesondere mit Blick auf die lange Vorbereitungszeit
seit 2008 der Kahlschlag durch das regelmäßige Fällen von Einzelbäumen hätte
verhindert werden können. Für die Zukunft wünsche er sich eine solche
langfristige Planung. Auch sollten langsamer und nicht so hoch wachsende Bäume
gepflanzt werden.
Herr Zieseniß erklärte, dass
zukünftig eine strukturierte und nicht mehr flächige Vorgehensweise vorgesehen sei. So solle schon im
übernächsten Jahr ein Teil der fraglichen Fläche runtergemulcht werden.
Bezüglich des Vorschlages des Stadtverordneten Dr. Evertz wies er darauf hin,
dass niedrig- und langsamwachsende Bäume wie zum Beispiel die Eiche künstlich
eingebracht und regelmäßig freigeschnitten werden müssten, da sie ansonsten von
schnellwachsenden Bäumen verdrängt würden.
Stadtverordneter Paulus
stellte klar, dass er nicht in allen Punkten mit den Ausführungen der Vertreter
der NATO und des Bundesforstbetriebes übereinstimme. Er betonte, dass weder die
Teverener Bevölkerung noch er als Ortsvorsteher jemals etwas gegen die
Stationierung des Awacs-Verbandes gehabt hätten.
Die Flugsicherheit sei von
hervorgehobener Bedeutung und dürfe nie und unter keinen Umständen zur
Disposition stehen. Allerdings seien Zweifel daran, ob die in den vergangenen
Jahren erfolgten Kahlschläge immer zwingend erforderlich waren, seiner Meinung
nach durchaus berechtigt. So habe es im Jahr 2008 und auch in den Jahren davor
gleichgelagerte Fälle gegeben, bei denen nachgewiesenermaßen die erfolgten
Kahlschläge nicht im Zusammenhang mit der Flugsicherheit gestanden hätten.
Seinerzeit hätten sich der Kommandeur des AWACS-Verbandes, General Stephen
Schmidt, Oberst Mack und die Wehrbereichsverwaltung öffentlich von der
Vorgehensweise durch den Bundesforstbetrieb distanziert. Die Vertreter der
beteiligten Behörden hätten schwerwiegende Versäumnisse eingeräumt und zugesichert,
dass sich Gleiches nicht wiederholen werde.
Stadtverordneter Paulus
erklärte, dass sein Ziel sei, unter allen Umständen zu verhindern, dass sich
Kahlschläge dieser Art beliebig wiederholen. Als einzige Lösung sehe er die
Kündigung der seinerzeit geschlossenen Vereinbarung mit dem Bundesforst. In der
Neufassung sollte die geregelt werden, dass die Stadt Geilenkirchen über ein
echtes und unmittelbares Mitspracherecht verfüge und somit die
Handlungsfähigkeit zurück gewinne. Er forderte, dass als Ersatz für die nunmehr
geschlagenen Bäume eine Aufforstung mit Eichen und Buchen und die
Wiederanpflanzung der ehemals auf der Wanderdüne im Bereich der Einflugschneise
vorhandenen Heide.
Er erinnerte abschließend
daran, dass im Falle des AWACS-Streites mit der Gemeinde Onderbanken das
oberste niederländische Gericht befunden habe, dass die Rodung des Waldgebietes
auf niederländischer Seite rechtswidrig gewesen sei.
Herr Zieseniß wies darauf
hin, dass es sich bei der fraglichen Fläche nicht um ein Naturschutz-, sondern
um ein Landschaftsschutzgebiet handele. Er erklärte, dass Heide eine
interessante und schützenswerte Kulturlandschaft sei. Allerdings benötige man
an dieser Stelle einen Umforstungsantrag, um dort wieder Heide pflanzen zu
können.
Stadtverordneter Dr. Evertz
betonte, dass er den Vorschlag des Stadtverordneten Paulus begrüße, die Fläche
neu zu gestalten. Er regte an, sich nicht auf bestimmte Baumarten festzulegen,
sondern eine Aufforstung unter Einbeziehung einer Fachplanung zu beantragen.
Technischer Beigeordneter
Mönter wies darauf hin, dass in dieser Frage die Stadt keine
Entscheidungshoheit habe. Auf entsprechende Rückfrage des sachkundigen Bürgers
Molz erklärte er, dass der Bewirtschaftungsvertrag unbefristet sei, aber gekündigt
werden könne.
Auf entsprechende Frage des
Stadtverordneten Kassel antwortete Bürgermeister Fiedler, dass der Stadt
Mehrkosten entstünden, wenn von dem jetzigen Verfahren abgewichen würde und ein
ökologischer Plan mit Aufforstungsmaßnahmen zur Vermeidung eines erneuten
Kahlschlages erstellt würde, da dies nicht Bestandteil des Vertrages sei.
Herr von der Heiden ergänzte,
dass nur Bäume Wald im Sinne des Bundesforstgesetzes darstellten. Es gebe
jedoch keine Baumart, die nicht nach einigen Jahren eine Höhe von 10 m
überschreite. Stadtverordneter Dr. Evertz stellte klar, dass er gern einen Plan
für eine vernünftige Niederwaldwirtschaft mit Begleitgrün hätte. Seine Fraktion
stelle daher den Antrag auf eine fundierte Planung, wie diese Fläche gepflegt
werden könne.
Stadtverordneter Conrads
fasste die im Laufe der Diskussion genannten Argumente zusammen. So sei eine
Umwandlung der Fläche nach Aussage des Herrn Zieseniß nicht ohne weiteres
möglich. Zweitens würden Kosten verursacht, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht
absehbar seien, und drittens sei kein ökologischer Vorteil gegenüber dem
aktuell Geplanten gegeben.
Abschließend bedankte sich
Oberst Nemetschek herzlich bei der Geilenkirchener Bevölkerung dafür, dass sie
die durch die Stationierung des E-3A-Verbandes entstehenden Belastungen, unter
anderem durch den Fluglärm, ertrage.
Ausschussvorsitzender Kuhn
schlug mit Blick auf die zuvor im Rahmen der Diskussion gestellten Anträge vor,
nach der ausgiebigen Erörterung aller Aspekte den Beschlussvorschlag der
Verwaltung aufzunehmen und so alle Möglichkeiten offen zu lassen. Als nächster
Schritt werde die vom Bundesforst vorzulegende Gesamtplanung dem Ausschuss
vorgelegt. Der Ausschuss zeigte sich hiermit einverstanden.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
19 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |