Sitzung: 08.04.2014 Umwelt- und Bauausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 030/2014
Beschluss:
Auf
Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses vom 08.04.2014 und der eingegangenen
Anregungen aus der Einwohnerversammlung entscheidet der Rat der Stadt in seiner
Sitzung am 07.05.2014 vorbehaltlich des Haushaltes über die grundsätzlichen Planungsvorgaben
zum Neubau bzw. Wiederaufbau des städtischen Hallenbades.
Herr Beckert von der Firma Constrata
stellte die der Niederschrift beigefügte Präsentation vor.
Ausschussvorsitzender Kuhn wies
eingangs der Diskussionsrunde darauf hin, dass der Beschlussvorschlag nur
vorbehaltlich des Haushaltes gefasst werden könne.
Stadtverordnete Slupik betonte, dass
vor dem Hintergrund der Haushaltssituation sicherlich nicht alle Module gewählt
werden könnten. Wichtig seien ihrer Meinung nach allerdings die fünfte Bahn und
auch die Bürgerbegegnungsstätte.
Auf entsprechende Frage des
sachkundigen Bürgers Molz erklärte Herr Beckert, dass die zwei eingeplanten Hubböden
eine größere Variabilität insbesondere für den Schwimmunterricht bieten würden.
So könnte bei hochgefahrenem Boden mehreren Klassen gleichzeitig
Anfängerschwimmunterricht erteilt werden.
Stadtverordneter Dr. Evertz betonte,
dass Einzelheiten erst entschieden werden könnten, wenn bekannt sei, welchen
Betrag die Versicherung zahle. Auf seine entsprechende Nachfrage erklärte Herr
Beckert, dass über Energiesparsysteme weitere Kosten eingespart werden könnten.
Stadtverordneter Graf erklärte, dass
insbesondere wichtig sei, dass die Stadt Geilenkirchen wieder ein Hallenbad
bekomme. Dabei sei die Bürgerbegegnungsstätte von herausragender Bedeutung. Ob
eine fünfte Bahn realisierbar sei, sei eine reine Kostenfrage.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
18 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |