Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses vom 08.04.2014 und der eingegangenen Anregungen aus der Einwohnerversammlung entscheidet der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 07.05.2014 vorbehaltlich des Haushaltes über die grundsätzlichen Planungsvorgaben zum Neubau bzw. Wiederaufbau des städtischen Hallenbades.


Herr Beckert von der Firma Constrata stellte die der Niederschrift beigefügte Präsentation vor.

 

Ausschussvorsitzender Kuhn wies eingangs der Diskussionsrunde darauf hin, dass der Beschlussvorschlag nur vorbehaltlich des Haushaltes gefasst werden könne.

 

Stadtverordnete Slupik betonte, dass vor dem Hintergrund der Haushaltssituation sicherlich nicht alle Module gewählt werden könnten. Wichtig seien ihrer Meinung nach allerdings die fünfte Bahn und auch die Bürgerbegegnungsstätte.

 

Auf entsprechende Frage des sachkundigen Bürgers Molz erklärte Herr Beckert, dass die zwei eingeplanten Hubböden eine größere Variabilität insbesondere für den Schwimmunterricht bieten würden. So könnte bei hochgefahrenem Boden mehreren Klassen gleichzeitig Anfängerschwimmunterricht erteilt werden.

Stadtverordneter Dr. Evertz betonte, dass Einzelheiten erst entschieden werden könnten, wenn bekannt sei, welchen Betrag die Versicherung zahle. Auf seine entsprechende Nachfrage erklärte Herr Beckert, dass über Energiesparsysteme weitere Kosten eingespart werden könnten.

 

Stadtverordneter Graf erklärte, dass insbesondere wichtig sei, dass die Stadt Geilenkirchen wieder ein Hallenbad bekomme. Dabei sei die Bürgerbegegnungsstätte von herausragender Bedeutung. Ob eine fünfte Bahn realisierbar sei, sei eine reine Kostenfrage.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

0

Enthaltung:

1