Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt schließt mit Herrn Franz Davids eine Planungsvereinbarung zur Aufstellung des Bebauungsplanes 109 der Stadt Geilenkirchen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan 109 der Stadt Geilenkirchen wird aufgestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB darüber zu informieren, wo sie sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sie sich innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0

 


Herr Conrads stellte Herrn Niedermeier vom Planungsbüro MWM vor und erteilte ihm das Wort.

 

Herr Niedermeier stellte anhand einer Präsentation das Planungskonzept vor, das dem Entwurf des Bebauungsplanes 109 zugrunde liege. Das Konversionsgelände der alten Molkerei sei zwischenzeitlich abgeräumt. Anhand von Luftbildern, Übersichtsplänen und Fotos erläuterte Herr Niedermeier die aktuelle Situation und das derzeitige Planungsrecht. Dann ging er auf das Bebauungskonzept ein, das eine Erschließung des Geländes mit zwei Stichstraßen und eine gemischte Bebauung  mit Doppelhaushälften und Einfamilienhäusern vorsehe. Zur Herzog-Wilhelm-Straße hin könne ein Mehrfamilienhaus entstehen, was den Vorteil habe, das übrige Plangebiet von potenziellen Lärmimmissionen, die vom Verkehr der Herzog-Wilhelm-Straße ausgehen könnten, abzuschirmen.

Innerhalb des Plangebietes gäbe es einen Höhenunterschied im Geländeverlauf, den die Planung zu berücksichtigen habe. So befänden sich die Grundstücke zur Herzog-Wilhelm-Straße hin und entlang der Straße Am Sonnenhügel im Vergleich zu den Grundstücken im hinteren Planbereich auf einem niedrigeren Geländeniveau.

Nicht zuletzt sollten für die bereits vorhandene Nutzung auf dem Grundstück der Religionsgemeinschaft Zeugen Jehovas im Bebauungsplan zusätzliche Stellplätze entstehen.

 

Der Bebauungsplanentwurf (Rechtsplan) sei entsprechend dem Bebauungskonzept des Investors ausgearbeitet worden und folge diesem mit seinen Festsetzungen, die Herr Niedermeier sodann erläuterte. Abschließend stellte er den Ausschussmitgliedern einen Zeitplan, der die wichtigsten Schritte des Verfahrens in zeitlichem Ablauf darstelle, vor.

 

Stadtverordneter Wolff zeigte sich erfreut, dass die bisher brach liegende Fläche der alten Molkerei nun beplant werde, da sie für das Stadtbild doch sehr unansehnlich gewesen sei. Er lobte daher die Planung als sehr ansprechend und erklärte die Zustimmung der CDU-Fraktion.

 

Herr Hoffmann war irritiert über die Art und Weise der Bürgerbeteiligung und schlug vor, eine Informationsveranstaltung abzuhalten, um die Öffentlichkeit an der Planung zu beteiligen.

 

Seitens der Verwaltung erläuterte Herr A. Jansen daraufhin die wesentlichen Schritte des so genannten beschleunigten Verfahrens, dass der Erstellung des vorliegenden Bebauungsplans zugrunde liege. Er betonte ausdrücklich, dass keinesfalls auf die Bürgerbeteiligung verzichtet werde und wie gewöhnlich durch Auslegung der Planunterlagen im Rathaus und die damit verbundene Äußerungsmöglichkeit der Bürgerschaft durchgeführt werde.

 

Ausschussmitglied Benden stellte heraus, dass das Plangebiet in der Einflugschneise der AWACS liege. Dies müsse allen Beteiligten bewusst sein und man müsse mit dieser Tatsache offen umgehen. Er hielt es für gut, dass Innenentwicklung betrieben werde, da sich hierdurch keine zusätzlichen Flächenversiegelungen ergäben. Die künftigen Grundstückskäufer müssten seiner Ansicht nach jedoch über die zu erwartenden Lärmimmissionen informiert werden.

 

Frau Kals-Deußen stimmte Herrn Benden im Wesentlichen zu. Als zusätzliche Anregung schlug sie vor, im Plangebiet auch barrierefreien Wohnraum zu schaffen, insbesondere in dem geplanten Mehrfamilienhaus an der Herzog-Wilhelm-Straße einen Aufzug vorzusehen.

 

Hierzu erklärte Herr Niedermeier von der Planungsgruppe MWM, dass im Rahmen des Bauleitplanverfahrens solche Details nicht festgelegt werden würden. Bauliche Barrierefreiheit und ein Aufzug im Mehrfamilienhaus würden sicherlich Sinn machen, jedoch im Bebauungsplan nicht festgeschrieben bzw. die Festsetzungen des Bebauungsplanes stünden solchen Maßnahmen nicht entgegen.

 

Frau Tings war der Ansicht, dass die Bürger der näheren Umgebung die neue Bebauung sicherlich begrüßen würden. Insbesondere befand sie die geplanten Tiefgaragen für sehr positiv, da insbesondere im Bereich der Herzog-Wilhelm-Straße eine prekäre Parksituation herrsche.