Sitzung: 10.04.2014 Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Vorlage: 029/2014
Beschlussvorschlag:
Die Stadt schließt mit Herrn Franz Davids eine
Planungsvereinbarung zur Aufstellung des Bebauungsplanes 109 der Stadt
Geilenkirchen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
19 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan 109
der Stadt Geilenkirchen wird aufgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
19 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die
Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB darüber zu
informieren, wo sie sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sie sich innerhalb einer bestimmten
Frist zur Planung äußern kann.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
19 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Herr Conrads stellte Herrn Niedermeier vom
Planungsbüro MWM vor und erteilte ihm das Wort.
Herr Niedermeier stellte anhand einer Präsentation
das Planungskonzept vor, das dem Entwurf des Bebauungsplanes 109 zugrunde
liege. Das Konversionsgelände der alten Molkerei sei zwischenzeitlich
abgeräumt. Anhand von Luftbildern, Übersichtsplänen und Fotos erläuterte Herr
Niedermeier die aktuelle Situation und das derzeitige Planungsrecht. Dann ging
er auf das Bebauungskonzept ein, das eine Erschließung des Geländes mit zwei
Stichstraßen und eine gemischte Bebauung
mit Doppelhaushälften und Einfamilienhäusern vorsehe. Zur
Herzog-Wilhelm-Straße hin könne ein Mehrfamilienhaus entstehen, was den Vorteil
habe, das übrige Plangebiet von potenziellen Lärmimmissionen, die vom Verkehr
der Herzog-Wilhelm-Straße ausgehen könnten, abzuschirmen.
Innerhalb des Plangebietes gäbe es einen
Höhenunterschied im Geländeverlauf, den die Planung zu berücksichtigen habe. So
befänden sich die Grundstücke zur Herzog-Wilhelm-Straße hin und entlang der
Straße Am Sonnenhügel im Vergleich zu den Grundstücken im hinteren Planbereich auf
einem niedrigeren Geländeniveau.
Nicht zuletzt sollten für die bereits vorhandene
Nutzung auf dem Grundstück der Religionsgemeinschaft Zeugen Jehovas im
Bebauungsplan zusätzliche Stellplätze entstehen.
Der Bebauungsplanentwurf (Rechtsplan) sei
entsprechend dem Bebauungskonzept des Investors ausgearbeitet worden und folge
diesem mit seinen Festsetzungen, die Herr Niedermeier sodann erläuterte.
Abschließend stellte er den Ausschussmitgliedern einen Zeitplan, der die
wichtigsten Schritte des Verfahrens in zeitlichem Ablauf darstelle, vor.
Stadtverordneter Wolff zeigte sich erfreut, dass
die bisher brach liegende Fläche der alten Molkerei nun beplant werde, da sie
für das Stadtbild doch sehr unansehnlich gewesen sei. Er lobte daher die
Planung als sehr ansprechend und erklärte die Zustimmung der CDU-Fraktion.
Herr Hoffmann war irritiert über die Art und Weise
der Bürgerbeteiligung und schlug vor, eine Informationsveranstaltung
abzuhalten, um die Öffentlichkeit an der Planung zu beteiligen.
Seitens der Verwaltung erläuterte Herr
A. Jansen daraufhin die wesentlichen Schritte des so genannten
beschleunigten Verfahrens, dass der Erstellung des vorliegenden Bebauungsplans
zugrunde liege. Er betonte ausdrücklich, dass keinesfalls auf die
Bürgerbeteiligung verzichtet werde und wie gewöhnlich durch Auslegung der
Planunterlagen im Rathaus und die damit verbundene Äußerungsmöglichkeit der
Bürgerschaft durchgeführt werde.
Ausschussmitglied Benden stellte heraus, dass das
Plangebiet in der Einflugschneise der AWACS liege. Dies müsse allen Beteiligten
bewusst sein und man müsse mit dieser Tatsache offen umgehen. Er hielt es für
gut, dass Innenentwicklung betrieben werde, da sich hierdurch keine
zusätzlichen Flächenversiegelungen ergäben. Die künftigen Grundstückskäufer
müssten seiner Ansicht nach jedoch über die zu erwartenden Lärmimmissionen
informiert werden.
Frau Kals-Deußen stimmte Herrn Benden im
Wesentlichen zu. Als zusätzliche Anregung schlug sie vor, im Plangebiet auch
barrierefreien Wohnraum zu schaffen, insbesondere in dem geplanten
Mehrfamilienhaus an der Herzog-Wilhelm-Straße einen Aufzug vorzusehen.
Hierzu erklärte Herr Niedermeier von der
Planungsgruppe MWM, dass im Rahmen des Bauleitplanverfahrens solche Details
nicht festgelegt werden würden. Bauliche Barrierefreiheit und ein Aufzug im
Mehrfamilienhaus würden sicherlich Sinn machen, jedoch im Bebauungsplan nicht
festgeschrieben bzw. die Festsetzungen des Bebauungsplanes stünden solchen
Maßnahmen nicht entgegen.
Frau Tings war der Ansicht, dass die Bürger der
näheren Umgebung die neue Bebauung sicherlich begrüßen würden. Insbesondere
befand sie die geplanten Tiefgaragen für sehr positiv, da insbesondere im
Bereich der Herzog-Wilhelm-Straße eine prekäre Parksituation herrsche.