Sitzung: 07.05.2014 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 039/2014
Beschlussvorschlag:
Zum
Ersatz des Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der
Erschließungsanlage „Bischof-Pooten-Straße“ im Stadtteil Teveren werden gemäß §
8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW) in Verbindung mit der Satzung der
Stadt über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche
Maßnahmen Beiträge erhoben. Der Anteil der Beitragspflichtigen richtet sich
nach § 3 Abs. 3 Nr. 3 der Satzung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
35 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |