Sitzung: 17.06.2014 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 064/2014
Beschluss:
Vorbehaltlich der Verabschiedung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen durch das Land NRW erhalten die die beiden Kitas AWO Stadtmitte und St. Ursula Fördermittel aus dem Programm plusKITA in Höhe von 25.000 € jährlich sowie die Kitas AWO Jahnstraße, Triangel, Waldwichtel, St. Anna Tripsrath und die drei städtischen Kitas Bauchem, Immendorf und Teveren jeweils 5.000 € jährlich aus dem Programm Sprachförderung.
Ausschussvorsitzende Kals-Deußen
erläuterte kurz noch einmal den Inhalt der Vorlage und den Grund der
kurzfristigen Einberufung mit dem Inkrafttreten gesetzlicher Änderungen zum
01.08.2014. Eine rechtzeitige Entscheidung des Ausschusses zur Verteilung der
Fördermittel sei für die Planungssicherheit der Einrichtungen erforderlich. Sie
erkundigte sich, ob Fragen vorlägen.
Stadtverordneter Kassel fasste noch
einmal zusammen, dass die bisherige Sprachförderung mit Landesmitteln in Höhe
von 36.000 € finanziert wurde und nun 35.000 € zur Verfügung ständen, die
jedoch nur auf fünf Einrichtungen verteilt werden könnten. Er wollte wissen,
wie die Fördersumme bislang aufgeteilt war und ob es auch jetzt schon
Einrichtungen gebe, die keine Förderung erhalten hätten.
Herr Lehnen verwies zunächst darauf,
dass die bisherige Sprachförderung „Delfin 4“ bis zum Kindergartenjahr
2015/2016 parallel laufe und erst danach
nur noch nach dem neuen Konzept gefördert werde. Pro Kind mit Förderbedarf
wurden bislang 250 € im Jahr zur Verfügung gestellt. Die Verteilung dieser
Fördermittel könne der Spalte „aktuell nach Delfin 4 gefördert“ der Vorlage
entnommen werden. Dass künftig Einrichtungen gar keine Fördermittel mehr
erhalten sei sicherlich unbefriedigend. Er wies noch einmal darauf hin, dass
man zum einen über die Verteilung von 50.000 € aus dem Programm plusKITA an
zwei Einrichtungen für fünf Jahre zu entscheiden habe und weiter über die
Verteilung von 35.000 € aus Mitteln für die Sprachförderung an fünf
Einrichtungen mit jeweils 5.000 € für die nächsten sieben Jahre. Die Verwaltung
schlage daher vor, bei der Verteilung der Mittel für die Sprachförderung die
beiden „plusKITAs“ außen vor zu lassen, damit insgesamt mehr Einrichtungen in
den Genuss von Fördermitteln kämen.
Ausschussmitglied Mesaros ging auf
die Verteilungskriterien ein und richtete das Hauptaugenmerk dabei auf die
Zahlen der jetzigen Sprachförderung. Betrachte man die absoluten Zahlen, würden
künftig eine Einrichtung mit bisher 31 Förderkindern und eine mit fünf Förderkindern
beide 5.000 € erhalten. Dies sei sicherlich ungerecht. Er warf daher die Frage
auf, ob die Mittel nicht anders verteilt werden könnten.
Beigeordneter Brunen erläuterte, dass
es sich bei den 5.000 € um die Mindestförderung je Einrichtung handle, der
Gesamtbetrag könne auch anders aufgeteilt werden, was insgesamt aber wiederum
bedeuten würde, weniger Kitas fördern zu können. Herr Lehnen ergänzte, dass
trotz der Aufteilung in die 5.000er Pakete maximal sieben Kitas gefördert
werden könnten; dabei käme es sicher zu Ungerechtigkeiten. Zudem sei offen, wie
die übrigen Kitas die Förderung finanzieren werden. Um die Folgen der Vorgaben
zu mindern und möglichst viele Einrichtungen zu fördern wiederholte er daher
noch einmal den Vorschlag, die beiden „plusKITAs“ bei der Verteilung der
Mitteln für die Sprachförderung außen vor zu lassen.
Stadtverordnete Brandt sah einen
Handlungsbedarf als gegeben, kritisierte die Vorgaben zur Verteilung der
Fördermittel aber als ungerecht. Im Ergebnis dürfe dies nicht dazu führen, dass
kleinen Einrichtungen, wie z.B. St. Anna in Tripsrath, nichts mehr bekämen,
weil dort insgesamt nur wenig Kinder gefördert werden, die im Verhältnis aber
einen großen prozentualen Anteil ausmachen.
Frau Kals-Deußen erwiderte, dass aus
diesem Grund jeweils die absoluten Zahlen als auch der prozentuale Anteil
dargestellt seien und bei der Verteilung berücksichtigt werden könnten. Herr
Lehnen ergänzte, dass man auch berücksichtigen müsse, dass die kleinen
Einrichtungen weniger Personal haben. Das Problem sei aber einfach, dass man
die Mittel nicht mehr auf die Kinder verteilen könne, sondern nur an die Einrichtungen
und das mit jeweils mindestens 5.000 €.
Auf die entsprechende Nachfrage von Frau Brandt erläuterte er, dass bislang die
Mittel für jedes Kind mit Förderbedarf einzeln beim Land beantragt und dann an
die jeweilige Kita weitergeleitet wurden.
Stadtverordnete Thelen ging auf ein
weiteres Problem bei den Förderkriterien ein. So besuchten die Kita in Bauchem
17 Kinder, die in der Familie nicht vorrangig deutsch sprächen, aber nur zwei
würden aktuell nach Delfin 4 gefördert, was einzig allein daran läge, dass die
Einrichtung viele U3 Kinder betreue und diese zu jung für eine Testung seien.
Weiter ging sie darauf ein, dass die Kita AWO Mitte mit 44 Kindern aus
Familien, die nicht vorrangig deutsch sprächen, mehr als dreimal so viele
Kinder aus diesem Personenkreis betreue wie die folgenden Kitas in der
Auflistung. Vor diesem Hintergrund sei eine pauschale Verteilung der Mittel
ungerecht. Sie erkundigte sich danach, ob entsprechende pädagogische Fachkräfte
mit ausreichender Qualifikation für die Sprachförderung bereits vorhanden
seien.
Herr Lehnen erwiderte, dass man die
Sitzung zeitnah angesetzt habe, um den Trägern Planungssicherheit und damit
auch die Zeit zur Suche nach qualifiziertem Personal zu geben. Frau Thelen warf
ein, dass man bei umgerechnet ca. 400 € im Monat wahrscheinlich Schwierigkeiten
haben werde, überhaupt geeignete Fachkräfte zu finden. Herr Lehnen erläuterte,
dass es optimal wäre, wenn eine Teilzeitkraft in einer Kita entsprechend
qualifiziert werde und ihre Stelle dann aufstocke oder z.B. eine Erzieherin
nach der Elternzeit zunächst mit einem geringen Beschäftigungsumfang wieder
berufstätig sein wolle. Er stimmte der Aussage zu, dass auf dem Markt
vermutlich wenig Personal verfügbar sei. Frau Thelen kritisierte noch einmal
die gesetzlichen Vorgaben, jeder bekäme ein bisschen, aber keine würde davon
satt.
Stadtverordneter Kappes verwies
darauf, dass der Fehler bei der SPD und den Grünen im Land zu suchen sei. Auch
die CDU habe ein Problem mit den Kriterien, die Verteilung nach Anzahl der
Leistungsbezieher nach dem SGB II sei vollkommen falsch. Die Zahl der Kinder
mit aktueller Förderung und die Kinder aus nicht deutschsprachigen Familien
seien relevanter. Dass Kitas künftig komplett aus der Förderung heraus fallen,
halte er für eine Katastrophe.
Ausschussmitglied Lindt stimmte zu,
dass man mit 5.000 € im Personalbereich nicht viel erreichen könne, insoweit
sei es womöglich auch nicht sinnvoll, dass jede Einrichtung versuche geeignetes
Personal zu finden. Er erkundigte sich danach, ob man nicht eher eine zentrale
Personalressource schaffen könne, auf welche die Kitas dann flexibel zugreifen
könnten. Dies sei auch ökonomischer, da weniger Personal erst qualifiziert
werden müsste.
Ausschussvorsitzende Kals-Deußen
griff diesen Vorschlag als sinnvoll auf und bat Herrn Brunen um Stellungnahme
dazu. Beigeordneter Brunen teilte grundsätzlich die Zustimmung, warf aber ein,
dass dies vollends nur umsetzbar wäre, wenn man es mit einem Träger zu tun
hätte. In der Stadt habe man es aber bei den zwölf Einrichtungen mit insgesamt
fünf Trägern zu tun, aber möglicherweise können dort Bündelungen erfolgen.
Stadtverordnete Tings ging noch
einmal auf die Kriterien ein. Sie halte den Leistungsbezug nach dem SGB II
schon für relevant. Allein die Tatsache ob eine Familie deutsch spreche sage
noch nichts darüber aus, ob sie dort nicht entsprechend gefördert werden, z.B.
wenn es sich um Beschäftige der NATO-Airbase handle.
Auf entsprechende Wünsche aus dem
Plenum, die anwesenden Vertreterinnen zweier Träger von
Kindertageseinrichtungen mögen sich doch an der Diskussion mit ihren
Erfahrungen aus der Praxis beteiligen, stellte Beigeordneter Brunen klar, dass
dies rechtliche Probleme mit sich bringe. Man berate über die Verteilung von
Fördermitteln, als Vertreter der begünstigten Träger seien die anwesenden
Personen damit befangen. Er schlug vor, den Tagesordnungspunkt an dieser Stelle
aufzuteilen und zunächst allgemein über die Situation der Sprachförderung in
den Kindertagesstätten zu diskutieren, woran sich auch die Vertreterinnen der
Kindertagesstätten beteiligen könnten. Im Anschluss daran könne man dann ohne
deren Mitwirkung die Kriterien für die Verteilung der Fördermittel festlegen.
Dieser Vorschlag fand allgemeine Zustimmung im Plenum.
Stadtverordnete Brandt verwies
darauf, dass die Entscheidungskriterien in der Liste allein nicht
aussagekräftig seien, sondern man hier auf die Erfahrungen aus der Praxis
angewiesen sei. Ausschussmitglied Caruana griff noch einmal den Vorschlag von
Herrn Lindt auf. Jedes Kind habe ein Recht auf Förderung. Nur weil einzelne
Kitas hinten über fallen, dürfe kein Kind hinten über fallen. Er regte an, dass
die Kitas sich zusammen schlössen, um jedem Kind die Förderung zu ermöglichen.
Auch Ausschussmitglied Mesaros stellte noch einmal heraus, dass der Vorschlag
von Herrn Lindt einzig weiterhelfe, die gesetzlichen Vorgaben könne man nun mal
nicht abändern.
Ausschussmitglied Grein informierte
zunächst über die bislang durchgeführte Sprachförderung im Rahmen von Delfin 4.
Die Förderung finde allgemein im Alltag statt und dazu – je nachdem wie
schlecht das Sprachvermögen im Einzelnen sei – gezielt in kleinen
Arbeitsgruppen. Die Fachkraft schule zudem auch das Personal. Der Betrag von
5.000 € je Einrichtung sei absolut das Mindeste was erforderlich sei. Auf die
entsprechende Nachfrage von Herrn Mesaros antwortete Frau Grein, dass eine
einrichtungsübergreifende Förderung praktisch machbar sei und es lediglich
darauf ankäme, ob dies rechtlich umsetzbar sei.
Herr Lehnen stellte dazu klar, dass
der Träger der Empfänger der Fördermittel sei und nicht die einzelne
Einrichtung. Man könne versuchen beim Land zu klären, ob
Kooperationsvereinbarungen möglich seien, aber da das Förderverfahren gerade
erst eingeführt werde, rechne er nicht mit einer verbindlichen Auskunft, da
dort selbst noch Unsicherheit herrsche. Auf den Einwurf von Frau Grein, es gäbe
bereits Beispiele aus anderen Kommunen, dass auch Einrichtungen mit weniger als
den genannten 5.000 € gefördert würden, erläuterte Herr Lehnen, dass dies dann
Mittel seien, welche die entsprechenden Städte zusätzlich zur Verfügung
stellten. Dies müsste dann aber der Rat entscheiden.
Stadtverordneter Kappes wollte
wissen, wer einen möglichen Restbetrag übernehme, wenn die Fördermittel nicht
ausreichten. Herr Lehnen antwortete, dass dies der Träger sei; dieser habe
übrigens auch Mittel zu erstatten, die nicht verwendet würden.
Stadtverordneter Kassel fragte nach,
wer derzeit die Förderung nach Delfin 4 vornehme. Frau Grein berichtete, dass
dies sowohl zusätzliche Fachkräfte als auch geschultes Personal seien. Dies
hänge jeweils von der Anzahl der Kinder mit Förderbedarf ab.
Herr Lehnen stellte noch einmal
heraus, dass die Fördermitteln allgemein sehr gering bemessen seien und es auch
bei einer Bündelung der Mittel ein Gezerre um das Personal geben wird, da man
auch mit den gesamten Mitteln keine Vollzeitstelle schaffen könne. Er
wiederholte daher noch einmal den Vorschlag, die beiden „plusKITAs“ bei der
Sprachförderung außen vor zu lassen, damit insgesamt mehr Kitas Fördermittel
erhalten.
Stadtverordneter Kappes stellte klar,
dass er den Vorschlag von Herrn Lind weiterhin sehr sympathisch fände. Da aber
nicht geklärt sei, ob dies rechtlich machbar ist, sehe er sich nicht in der
Lage, heute abzustimmen. Stadtverordnete Thelen pflichtete ihm bei, regte
jedoch an, trotzdem einen Beschluss in diesem Sinne zu fassen, vorbehaltlich
der rechtlichen Zulässigkeit. Stadtverordneter Kappes erwiderte, dass ihm nicht
möglich sei zu entscheiden, solange die finanzielle Belastung der Stadt unklar
sei. Auf den Einwand von Herrn Lehnen, dass man lediglich über die Weitergabe
von Fördermitteln entscheide, erläuterte er, dass er sich auf das Risiko
beziehe, dass diese Fördermittel erstattet werden müssten, wenn man nicht den
Mindestbetrag von 5.000 € je Einrichtung erreiche, wenn z.B. die drei
städtischen Kitas insgesamt nur 10.000 € erhielten.
Ausschussmitglied Mesaros schlug
ebenfalls vor, zunächst die Möglichkeit der Bündelung zu prüfen um alle Kinder
zu erreichen. Er befürchte aber, dass auch dies letztlich wenig Sinn mache, da
auch dann immer noch zu wenig Stunden zur Verteilung zur Verfügung stünden.
Auch er wünsche sich mehr Informationen vor einer Abstimmung.
Beigeordneter Brunen erläuterte, dass
die Verwaltung bewusst keinen Beschlussvorschlag gemacht habe, da es hunderte
Varianten für die Verteilung der Mittel gäbe, aber letztlich jede an
irgendeiner Stelle ungerecht sei. Man habe 35.000 € für maximal sieben
Einrichtungen was bedeutet, dass fünf Einrichtungen aus der Förderung fallen.
Dies könne man dadurch teilweise kompensieren, in dem man die beiden
„plusKITAs“ bei der Sprachförderung ausnehme. Als Kriterium für die Verteilung
der Mittel aus dem Program „plusKITA“ schlage er den Anteil der Leistungsbezieher
nach dem SGB II vor. Damit würden die Kitas AWO Stadtmitte und St. Ursula diese
Mittel erhalten. Für die Sprachförderung sollten die Kriterien SGB II – Bezug
und Kinder aus nicht deutschsprachigen Familien herangezogen werden. Dann
würden die beiden städtischen Kitas Bauchem und Teveren, sowie die Kita AWO
Jahnstraße, Triangel, Waldwichtel, St. Anna Tripsrath und St. Mariä-Namen
Gillrath dort Berücksichtigung finden. Bei einer Bündelung der Mittel würden
auf Träger bezogen die kirchlichen Einrichtungen 35.000 €, die AWO 30.000 €,
die Stadt 10.000 € und die Lebenshilfe und die Elterinitiative Selfkantkaserne
jeweils 5.000 € erhalten.
Ausschussmitglied Lindt begrüßte
diesen Vorschlag, da das Verfahren letztlich so vorgegeben sei. Dies biete
zudem auch den Trägern die Möglichkeit, auf Veränderungen zwischen den Kitas zu
reagieren. Er schlug vor, dies unter Vorbehalt zu beschließen. Stadtverordnete
Brandt entgegnete, dass sie weiterhin keinen Beschluss unter einer Bedingung
fassen wolle und stellte die Frage, ob es überhaupt möglich sei, das Geld nur
an einen Träger und nicht konkret an eine Einrichtung zu verteilen. Herr Lehnen
stellte klar, dass das Land prüfen werde, ob entsprechendes Personal mit den
Mitteln finanziert werde und nicht wo dies im Einzelnen tätig sei.
Ausschussmitglied Mesaros stellte
heraus, dass es so möglich sei, einen Beschluss zu fassen; es bleibe dann dem
Träger überlassen zu entscheiden, wo und in welchem Umfang er das Personal
einsetze. Ausschussvorsitzende Kals-Deußen betonte, dass man so erreiche, dass
keine Kita außen vor bleibe. Der Vorschlag von Herrn Brunen biete viele
Vorteile, vollkommene Gerechtigkeit könne man nie erreichen.
Ausschussmitglied Baldes betonte,
dass die Lösung im Verbund die einzig gangbare Möglichkeit sei, um allen
Kindern eine Sprachförderung zu ermöglichen und auch in Zukunft auf
Veränderungen zu reagieren. Auch Stadtverordneter Kassel äußerte seine
Zustimmung zu dem Vorschlag, er käme im Ergebnis aber dazu, dass statt der Kita
St. Mariä-Namen Gillrath die städtische Kita Immendorf zu berücksichtigen sei.
Beigeordneter Brunen bestätigte, dies sei eine Frage der Gewichtung der beiden
Kriterien, man könne daher durchaus auch zu diesem Ergebnis gelangen.
Ausschussvorsitzende Kals-Deußen begrüßte die Anregung. Eine Verteilung der
Mittel von insgesamt 15.000 € auf die drei städtischen und 30.000 € auf die
fünf kirchlichen Einrichtungen sei sicherlich noch etwas gerechter.
Stadtverordnete Tings ergänzte, dass
der Vorschlag insgesamt auch mehr Möglichkeiten für die Träger biete,
Fachkräfte einzustellen, die dann das weitere Personal qualifizieren, um mit
den Kindern zu arbeiten. Stadtverordneter Kappes regte an, in den Beschuss
aufzunehmen, dass das Personal aufgeteilt werden soll. Stadtverordnete Thelen
stimmte diesem Vorschlag zu. Herr Lehnen erwiderte, dass man dem Träger keine
Vorgaben in dieser Hinsicht machen könne.
Herr Lindt sprach sich trotzdem dafür
aus, eine entsprechende Empfehlung auszusprechen, das Risiko müsse man
letztlich aber eingehen. Frau Baldes ergänzte, dass sich das Problem ohnehin
nur im kirchlichen Bereich stelle, da ansonsten alle Einrichtungen in der
Förderung seien. Herr Lehnen verwies darauf, dass es auch auf Seiten der Träger
nur in deren Interesse sein könne, alle ihre Kitas in die Förderung mit
einzubeziehen, auch wenn es nicht für alle im Einzelnen Fördermittel gebe.
Auf den entsprechenden Einwand von
Stadtverordneter Brandt, die Vorgaben des § 21a KiBiz würden nicht erfüllt,
stellte Herr Brunen klar, dass dies nur für die Verteilung der Mittel des
Programms plusKITA gelte und man dies ja berücksichtigt habe.
Ausschussvorsitzende Kals-Deußen
formulierte abschließend einen Beschlussvorschlag und rief zur Abstimmung auf.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |