Beschluss:

 

Vorbehaltlich der Verabschiedung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen durch das Land NRW erhalten die die beiden Kitas AWO Stadtmitte und St. Ursula Fördermittel aus dem Programm plusKITA in Höhe von 25.000 € jährlich sowie die Kitas AWO Jahnstraße, Triangel, Waldwichtel, St. Anna Tripsrath und die drei städtischen Kitas Bauchem, Immendorf und Teveren jeweils 5.000 € jährlich aus dem Programm Sprachförderung.


Ausschussvorsitzende Kals-Deußen erläuterte kurz noch einmal den Inhalt der Vorlage und den Grund der kurzfristigen Einberufung mit dem Inkrafttreten gesetzlicher Änderungen zum 01.08.2014. Eine rechtzeitige Entscheidung des Ausschusses zur Verteilung der Fördermittel sei für die Planungssicherheit der Einrichtungen erforderlich. Sie erkundigte sich, ob Fragen vorlägen.

 

Stadtverordneter Kassel fasste noch einmal zusammen, dass die bisherige Sprachförderung mit Landesmitteln in Höhe von 36.000 € finanziert wurde und nun 35.000 € zur Verfügung ständen, die jedoch nur auf fünf Einrichtungen verteilt werden könnten. Er wollte wissen, wie die Fördersumme bislang aufgeteilt war und ob es auch jetzt schon Einrichtungen gebe, die keine Förderung erhalten hätten.

 

Herr Lehnen verwies zunächst darauf, dass die bisherige Sprachförderung „Delfin 4“ bis zum Kindergartenjahr 2015/2016  parallel laufe und erst danach nur noch nach dem neuen Konzept gefördert werde. Pro Kind mit Förderbedarf wurden bislang 250 € im Jahr zur Verfügung gestellt. Die Verteilung dieser Fördermittel könne der Spalte „aktuell nach Delfin 4 gefördert“ der Vorlage entnommen werden. Dass künftig Einrichtungen gar keine Fördermittel mehr erhalten sei sicherlich unbefriedigend. Er wies noch einmal darauf hin, dass man zum einen über die Verteilung von 50.000 € aus dem Programm plusKITA an zwei Einrichtungen für fünf Jahre zu entscheiden habe und weiter über die Verteilung von 35.000 € aus Mitteln für die Sprachförderung an fünf Einrichtungen mit jeweils 5.000 € für die nächsten sieben Jahre. Die Verwaltung schlage daher vor, bei der Verteilung der Mittel für die Sprachförderung die beiden „plusKITAs“ außen vor zu lassen, damit insgesamt mehr Einrichtungen in den Genuss von Fördermitteln kämen.

 

Ausschussmitglied Mesaros ging auf die Verteilungskriterien ein und richtete das Hauptaugenmerk dabei auf die Zahlen der jetzigen Sprachförderung. Betrachte man die absoluten Zahlen, würden künftig eine Einrichtung mit bisher 31 Förderkindern und eine mit fünf Förderkindern beide 5.000 € erhalten. Dies sei sicherlich ungerecht. Er warf daher die Frage auf, ob die Mittel nicht anders verteilt werden könnten.

 

Beigeordneter Brunen erläuterte, dass es sich bei den 5.000 € um die Mindestförderung je Einrichtung handle, der Gesamtbetrag könne auch anders aufgeteilt werden, was insgesamt aber wiederum bedeuten würde, weniger Kitas fördern zu können. Herr Lehnen ergänzte, dass trotz der Aufteilung in die 5.000er Pakete maximal sieben Kitas gefördert werden könnten; dabei käme es sicher zu Ungerechtigkeiten. Zudem sei offen, wie die übrigen Kitas die Förderung finanzieren werden. Um die Folgen der Vorgaben zu mindern und möglichst viele Einrichtungen zu fördern wiederholte er daher noch einmal den Vorschlag, die beiden „plusKITAs“ bei der Verteilung der Mitteln für die Sprachförderung außen vor zu lassen.

 

Stadtverordnete Brandt sah einen Handlungsbedarf als gegeben, kritisierte die Vorgaben zur Verteilung der Fördermittel aber als ungerecht. Im Ergebnis dürfe dies nicht dazu führen, dass kleinen Einrichtungen, wie z.B. St. Anna in Tripsrath, nichts mehr bekämen, weil dort insgesamt nur wenig Kinder gefördert werden, die im Verhältnis aber einen großen prozentualen Anteil ausmachen.

 

Frau Kals-Deußen erwiderte, dass aus diesem Grund jeweils die absoluten Zahlen als auch der prozentuale Anteil dargestellt seien und bei der Verteilung berücksichtigt werden könnten. Herr Lehnen ergänzte, dass man auch berücksichtigen müsse, dass die kleinen Einrichtungen weniger Personal haben. Das Problem sei aber einfach, dass man die Mittel nicht mehr auf die Kinder verteilen könne, sondern nur an die Einrichtungen und das mit jeweils mindestens 5.000  €. Auf die entsprechende Nachfrage von Frau Brandt erläuterte er, dass bislang die Mittel für jedes Kind mit Förderbedarf einzeln beim Land beantragt und dann an die jeweilige Kita weitergeleitet wurden.

 

Stadtverordnete Thelen ging auf ein weiteres Problem bei den Förderkriterien ein. So besuchten die Kita in Bauchem 17 Kinder, die in der Familie nicht vorrangig deutsch sprächen, aber nur zwei würden aktuell nach Delfin 4 gefördert, was einzig allein daran läge, dass die Einrichtung viele U3 Kinder betreue und diese zu jung für eine Testung seien. Weiter ging sie darauf ein, dass die Kita AWO Mitte mit 44 Kindern aus Familien, die nicht vorrangig deutsch sprächen, mehr als dreimal so viele Kinder aus diesem Personenkreis betreue wie die folgenden Kitas in der Auflistung. Vor diesem Hintergrund sei eine pauschale Verteilung der Mittel ungerecht. Sie erkundigte sich danach, ob entsprechende pädagogische Fachkräfte mit ausreichender Qualifikation für die Sprachförderung bereits vorhanden seien.

 

Herr Lehnen erwiderte, dass man die Sitzung zeitnah angesetzt habe, um den Trägern Planungssicherheit und damit auch die Zeit zur Suche nach qualifiziertem Personal zu geben. Frau Thelen warf ein, dass man bei umgerechnet ca. 400 € im Monat wahrscheinlich Schwierigkeiten haben werde, überhaupt geeignete Fachkräfte zu finden. Herr Lehnen erläuterte, dass es optimal wäre, wenn eine Teilzeitkraft in einer Kita entsprechend qualifiziert werde und ihre Stelle dann aufstocke oder z.B. eine Erzieherin nach der Elternzeit zunächst mit einem geringen Beschäftigungsumfang wieder berufstätig sein wolle. Er stimmte der Aussage zu, dass auf dem Markt vermutlich wenig Personal verfügbar sei. Frau Thelen kritisierte noch einmal die gesetzlichen Vorgaben, jeder bekäme ein bisschen, aber keine würde davon satt.

 

Stadtverordneter Kappes verwies darauf, dass der Fehler bei der SPD und den Grünen im Land zu suchen sei. Auch die CDU habe ein Problem mit den Kriterien, die Verteilung nach Anzahl der Leistungsbezieher nach dem SGB II sei vollkommen falsch. Die Zahl der Kinder mit aktueller Förderung und die Kinder aus nicht deutschsprachigen Familien seien relevanter. Dass Kitas künftig komplett aus der Förderung heraus fallen, halte er für eine Katastrophe.

 

Ausschussmitglied Lindt stimmte zu, dass man mit 5.000 € im Personalbereich nicht viel erreichen könne, insoweit sei es womöglich auch nicht sinnvoll, dass jede Einrichtung versuche geeignetes Personal zu finden. Er erkundigte sich danach, ob man nicht eher eine zentrale Personalressource schaffen könne, auf welche die Kitas dann flexibel zugreifen könnten. Dies sei auch ökonomischer, da weniger Personal erst qualifiziert werden müsste.

 

Ausschussvorsitzende Kals-Deußen griff diesen Vorschlag als sinnvoll auf und bat Herrn Brunen um Stellungnahme dazu. Beigeordneter Brunen teilte grundsätzlich die Zustimmung, warf aber ein, dass dies vollends nur umsetzbar wäre, wenn man es mit einem Träger zu tun hätte. In der Stadt habe man es aber bei den zwölf Einrichtungen mit insgesamt fünf Trägern zu tun, aber möglicherweise können dort Bündelungen erfolgen.

 

Stadtverordnete Tings ging noch einmal auf die Kriterien ein. Sie halte den Leistungsbezug nach dem SGB II schon für relevant. Allein die Tatsache ob eine Familie deutsch spreche sage noch nichts darüber aus, ob sie dort nicht entsprechend gefördert werden, z.B. wenn es sich um Beschäftige der NATO-Airbase handle.

 

Auf entsprechende Wünsche aus dem Plenum, die anwesenden Vertreterinnen zweier Träger von Kindertageseinrichtungen mögen sich doch an der Diskussion mit ihren Erfahrungen aus der Praxis beteiligen, stellte Beigeordneter Brunen klar, dass dies rechtliche Probleme mit sich bringe. Man berate über die Verteilung von Fördermitteln, als Vertreter der begünstigten Träger seien die anwesenden Personen damit befangen. Er schlug vor, den Tagesordnungspunkt an dieser Stelle aufzuteilen und zunächst allgemein über die Situation der Sprachförderung in den Kindertagesstätten zu diskutieren, woran sich auch die Vertreterinnen der Kindertagesstätten beteiligen könnten. Im Anschluss daran könne man dann ohne deren Mitwirkung die Kriterien für die Verteilung der Fördermittel festlegen. Dieser Vorschlag fand allgemeine Zustimmung im Plenum.

 

Stadtverordnete Brandt verwies darauf, dass die Entscheidungskriterien in der Liste allein nicht aussagekräftig seien, sondern man hier auf die Erfahrungen aus der Praxis angewiesen sei. Ausschussmitglied Caruana griff noch einmal den Vorschlag von Herrn Lindt auf. Jedes Kind habe ein Recht auf Förderung. Nur weil einzelne Kitas hinten über fallen, dürfe kein Kind hinten über fallen. Er regte an, dass die Kitas sich zusammen schlössen, um jedem Kind die Förderung zu ermöglichen. Auch Ausschussmitglied Mesaros stellte noch einmal heraus, dass der Vorschlag von Herrn Lindt einzig weiterhelfe, die gesetzlichen Vorgaben könne man nun mal nicht abändern.

 

Ausschussmitglied Grein informierte zunächst über die bislang durchgeführte Sprachförderung im Rahmen von Delfin 4. Die Förderung finde allgemein im Alltag statt und dazu – je nachdem wie schlecht das Sprachvermögen im Einzelnen sei – gezielt in kleinen Arbeitsgruppen. Die Fachkraft schule zudem auch das Personal. Der Betrag von 5.000 € je Einrichtung sei absolut das Mindeste was erforderlich sei. Auf die entsprechende Nachfrage von Herrn Mesaros antwortete Frau Grein, dass eine einrichtungsübergreifende Förderung praktisch machbar sei und es lediglich darauf ankäme, ob dies rechtlich umsetzbar sei.

 

Herr Lehnen stellte dazu klar, dass der Träger der Empfänger der Fördermittel sei und nicht die einzelne Einrichtung. Man könne versuchen beim Land zu klären, ob Kooperationsvereinbarungen möglich seien, aber da das Förderverfahren gerade erst eingeführt werde, rechne er nicht mit einer verbindlichen Auskunft, da dort selbst noch Unsicherheit herrsche. Auf den Einwurf von Frau Grein, es gäbe bereits Beispiele aus anderen Kommunen, dass auch Einrichtungen mit weniger als den genannten 5.000 € gefördert würden, erläuterte Herr Lehnen, dass dies dann Mittel seien, welche die entsprechenden Städte zusätzlich zur Verfügung stellten. Dies müsste dann aber der Rat entscheiden.

 

Stadtverordneter Kappes wollte wissen, wer einen möglichen Restbetrag übernehme, wenn die Fördermittel nicht ausreichten. Herr Lehnen antwortete, dass dies der Träger sei; dieser habe übrigens auch Mittel zu erstatten, die nicht verwendet würden.

 

Stadtverordneter Kassel fragte nach, wer derzeit die Förderung nach Delfin 4 vornehme. Frau Grein berichtete, dass dies sowohl zusätzliche Fachkräfte als auch geschultes Personal seien. Dies hänge jeweils von der Anzahl der Kinder mit Förderbedarf ab.

 

Herr Lehnen stellte noch einmal heraus, dass die Fördermitteln allgemein sehr gering bemessen seien und es auch bei einer Bündelung der Mittel ein Gezerre um das Personal geben wird, da man auch mit den gesamten Mitteln keine Vollzeitstelle schaffen könne. Er wiederholte daher noch einmal den Vorschlag, die beiden „plusKITAs“ bei der Sprachförderung außen vor zu lassen, damit insgesamt mehr Kitas Fördermittel erhalten.

 

Stadtverordneter Kappes stellte klar, dass er den Vorschlag von Herrn Lind weiterhin sehr sympathisch fände. Da aber nicht geklärt sei, ob dies rechtlich machbar ist, sehe er sich nicht in der Lage, heute abzustimmen. Stadtverordnete Thelen pflichtete ihm bei, regte jedoch an, trotzdem einen Beschluss in diesem Sinne zu fassen, vorbehaltlich der rechtlichen Zulässigkeit. Stadtverordneter Kappes erwiderte, dass ihm nicht möglich sei zu entscheiden, solange die finanzielle Belastung der Stadt unklar sei. Auf den Einwand von Herrn Lehnen, dass man lediglich über die Weitergabe von Fördermitteln entscheide, erläuterte er, dass er sich auf das Risiko beziehe, dass diese Fördermittel erstattet werden müssten, wenn man nicht den Mindestbetrag von 5.000 € je Einrichtung erreiche, wenn z.B. die drei städtischen Kitas insgesamt nur 10.000 € erhielten.

 

Ausschussmitglied Mesaros schlug ebenfalls vor, zunächst die Möglichkeit der Bündelung zu prüfen um alle Kinder zu erreichen. Er befürchte aber, dass auch dies letztlich wenig Sinn mache, da auch dann immer noch zu wenig Stunden zur Verteilung zur Verfügung stünden. Auch er wünsche sich mehr Informationen vor einer Abstimmung.

 

Beigeordneter Brunen erläuterte, dass die Verwaltung bewusst keinen Beschlussvorschlag gemacht habe, da es hunderte Varianten für die Verteilung der Mittel gäbe, aber letztlich jede an irgendeiner Stelle ungerecht sei. Man habe 35.000 € für maximal sieben Einrichtungen was bedeutet, dass fünf Einrichtungen aus der Förderung fallen. Dies könne man dadurch teilweise kompensieren, in dem man die beiden „plusKITAs“ bei der Sprachförderung ausnehme. Als Kriterium für die Verteilung der Mittel aus dem Program „plusKITA“ schlage er den Anteil der Leistungsbezieher nach dem SGB II vor. Damit würden die Kitas AWO Stadtmitte und St. Ursula diese Mittel erhalten. Für die Sprachförderung sollten die Kriterien SGB II – Bezug und Kinder aus nicht deutschsprachigen Familien herangezogen werden. Dann würden die beiden städtischen Kitas Bauchem und Teveren, sowie die Kita AWO Jahnstraße, Triangel, Waldwichtel, St. Anna Tripsrath und St. Mariä-Namen Gillrath dort Berücksichtigung finden. Bei einer Bündelung der Mittel würden auf Träger bezogen die kirchlichen Einrichtungen 35.000 €, die AWO 30.000 €, die Stadt 10.000 € und die Lebenshilfe und die Elterinitiative Selfkantkaserne jeweils 5.000 € erhalten.

 

Ausschussmitglied Lindt begrüßte diesen Vorschlag, da das Verfahren letztlich so vorgegeben sei. Dies biete zudem auch den Trägern die Möglichkeit, auf Veränderungen zwischen den Kitas zu reagieren. Er schlug vor, dies unter Vorbehalt zu beschließen. Stadtverordnete Brandt entgegnete, dass sie weiterhin keinen Beschluss unter einer Bedingung fassen wolle und stellte die Frage, ob es überhaupt möglich sei, das Geld nur an einen Träger und nicht konkret an eine Einrichtung zu verteilen. Herr Lehnen stellte klar, dass das Land prüfen werde, ob entsprechendes Personal mit den Mitteln finanziert werde und nicht wo dies im Einzelnen tätig sei.

 

Ausschussmitglied Mesaros stellte heraus, dass es so möglich sei, einen Beschluss zu fassen; es bleibe dann dem Träger überlassen zu entscheiden, wo und in welchem Umfang er das Personal einsetze. Ausschussvorsitzende Kals-Deußen betonte, dass man so erreiche, dass keine Kita außen vor bleibe. Der Vorschlag von Herrn Brunen biete viele Vorteile, vollkommene Gerechtigkeit könne man nie erreichen.

 

Ausschussmitglied Baldes betonte, dass die Lösung im Verbund die einzig gangbare Möglichkeit sei, um allen Kindern eine Sprachförderung zu ermöglichen und auch in Zukunft auf Veränderungen zu reagieren. Auch Stadtverordneter Kassel äußerte seine Zustimmung zu dem Vorschlag, er käme im Ergebnis aber dazu, dass statt der Kita St. Mariä-Namen Gillrath die städtische Kita Immendorf zu berücksichtigen sei. Beigeordneter Brunen bestätigte, dies sei eine Frage der Gewichtung der beiden Kriterien, man könne daher durchaus auch zu diesem Ergebnis gelangen. Ausschussvorsitzende Kals-Deußen begrüßte die Anregung. Eine Verteilung der Mittel von insgesamt 15.000 € auf die drei städtischen und 30.000 € auf die fünf kirchlichen Einrichtungen sei sicherlich noch etwas gerechter.

 

Stadtverordnete Tings ergänzte, dass der Vorschlag insgesamt auch mehr Möglichkeiten für die Träger biete, Fachkräfte einzustellen, die dann das weitere Personal qualifizieren, um mit den Kindern zu arbeiten. Stadtverordneter Kappes regte an, in den Beschuss aufzunehmen, dass das Personal aufgeteilt werden soll. Stadtverordnete Thelen stimmte diesem Vorschlag zu. Herr Lehnen erwiderte, dass man dem Träger keine Vorgaben in dieser Hinsicht machen könne.

 

Herr Lindt sprach sich trotzdem dafür aus, eine entsprechende Empfehlung auszusprechen, das Risiko müsse man letztlich aber eingehen. Frau Baldes ergänzte, dass sich das Problem ohnehin nur im kirchlichen Bereich stelle, da ansonsten alle Einrichtungen in der Förderung seien. Herr Lehnen verwies darauf, dass es auch auf Seiten der Träger nur in deren Interesse sein könne, alle ihre Kitas in die Förderung mit einzubeziehen, auch wenn es nicht für alle im Einzelnen Fördermittel gebe.

 

Auf den entsprechenden Einwand von Stadtverordneter Brandt, die Vorgaben des § 21a KiBiz würden nicht erfüllt, stellte Herr Brunen klar, dass dies nur für die Verteilung der Mittel des Programms plusKITA gelte und man dies ja berücksichtigt habe.

 

Ausschussvorsitzende Kals-Deußen formulierte abschließend einen Beschlussvorschlag und rief zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0