Sitzung: 25.06.2014 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 065/2014
Beschlussvorschlag:
Zum Ersatz des Aufwandes für die Erneuerung und Verbesserung der Erschließungsanlage „Apweilerstraße“ im Stadtteil Immendorf werden gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW) in Verbindung mit der Satzung der Stadt über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen Beiträge erhoben. Der Anteil der Beitragspflichtigen richtet sich nach § 3 Abs. 3 Nr. 3 der Satzung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
38 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |