Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Wahl der Vertretung der Stadt Geilenkirchen vom 25.05.2014 wird nach § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des KWahlG für gültig erklärt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0