Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 109 der Stadt Geilenkirchen wird zur Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB verabschiedet.


Hierzu gab es keine Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0