Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Die Wahl der Vertretung der Stadt Geilenkirchen vom 25.05.2014 wird nach § 40 Abs. 1 Buchstabe d) des KWahlG für gültig erklärt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

37

Nein:

0

Enthaltung:

0