Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, dass für die Ortslage „Neu-Teveren“ eine Stadtumbaumaßnahme gemäß § 171 a ff BauGB durchgeführt werden soll. Das Stadtumbaugebiet wird gemäß § 171 b BauGB festgelegt. Der räumliche Geltungsbereich der Stadtumbaumaßnahme (Stadtumbaugebiet) ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan (Anl. 1).

 

Außerdem wird die Aufstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (Integriertes Handlungskonzept Stadtumbau Neu-Teveren) durch ein externes Planungsbüro vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung beschlossen.

 

Das Konzept soll folgende Ziele und Themen insbesondere berücksichtigen:

 

Ziele:

 

-           klimaverträgliche Sanierung von Gebäuden und öffentlichen Anlagen, Reduzierung des CO2 - Ausstoßes

-           Unterhaltung / Instandsetzung der Infrastruktur

-           Vermeidung weiterer Leerstände

-           Rückbau nicht mehr benötigter Gebäude, gleichzeitig Reduzierung des Umfangs der öffentlichen Infrastruktur

-           Vermeidung städtebaulicher Missstände und möglicher Fehlentwicklungen in der sozialen Struktur

 

zu berücksichtigende Themenkomplexe:

 

-           Siedlungsstruktur

-           Gebäudezustand

-           Gebäudestandard

-           Leerstandssituation

-           Infrastruktur (Erschließung, Kanal etc.)

-           Landschaftspflegerische Aspekte (Grünflächen, Ökologie, Naherholung)

-           Klimaschutz und energetische Aspekte

-           Marktsituation, Entwicklungsszenarien (z.B. Gewerbeerweiterung)

 

Besonderes Augenmerk ist auf die Einbeziehung der Bewohner in den Planungsprozess zu legen. Daneben sind weitere intensive Abstimmungen mit z.B. Behörden (Untere Landschaftsbehörde, Forstamt, Landesplanung) oder auch der NATO-Airbase (das Abwasser wird derzeit dort entsorgt) notwendig.

 


Bürgermeister Fiedler erklärte, dass diese Angelegenheit in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses (UBA) am 26.08.2014 vorberaten worden sei. Ein Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes solle gefasst werden. Finanzielle Auswirkungen seien in der Vorlage dargestellt worden. Der Beschlussvorschlag umfasse die Durchführung einer Stadtumbaumaßnahme in der Ortslage „Neu-Teveren“. Ein Entwicklungskonzept solle durch ein Planungsbüro erstellt werden. Die Maßnahme werde durch Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.

 

Herr Stadtverordneter Wolff führte aus, dass die CDU-Fraktion bereits im UBA ausgedrückt habe, dass sie die in ihren Augen notwendige Maßnahme mittragen werde. Über das Gebiet „Neu-Teveren“ sei lange gesprochen worden. Die Politik versuche, eine Verbesserung für die Ortslage zu erreichen. Daher sei es gut, dass nun ein Startschuss gegeben worden sei. Nichtsdestotrotz solle die BIMA an Art. 14 des Grundgesetzes erinnert werden: „Eigentum verpflichtet“. Die Hauptverantwortung liege bei der BIMA, was ihr gegenüber deutlich ausgedrückt werden solle. Außerdem sei es wichtig, dass die Anwohner bereits in der Planungsphase informiert und eingebunden und an Diskussionen beteiligt werden sollten.

 

Herr Stadtverordneter Benden äußerte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Durchführung der Maßnahme begrüßen. Bereits vor zwei Jahren seien Gespräche mit der BIMA geführt worden. Die ursprünglich abweisende Haltung der BIMA scheine nach und nach aufzuweichen, sodass die Stadt einen wichtigen Schritt weiter komme. Herr Stadtverordneter Benden erkundigte sich, ob die Verwaltung seit der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (Stewi) am 28.08.2014 erneut in Kontakt mit der BIMA gestanden und Rückmeldungen über die Förderungen erhalten habe. Für die Personen, die in der Fliegerhorstsiedlung Wohneigentum erworben haben, sei die geplante Maßnahme gut, da eine zunehmende Verwahrlosung des Gebietes verhindert werden könne.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter erläuterte, dass die Verwaltung nach der Stewi-Sitzung in Kontakt mit der BIMA gestanden habe. Ein Entwurf für eine Vereinbarung einer Zusammenarbeit mit der BIMA liege noch nicht vor, da innerhalb der BIMA Zustimmungen bezüglich der Finanzierung eingeholt werden müssten. Die BIMA habe Absichten zur positiven Mitwirkung bereits signalisiert.

 

Herr Stadtverordneter Kravanja beschrieb, dass es sich bei der Siedlung um ein schwieriges Gebiet handele und es daher schön sei, dass etwas dort passiere. Die Fraktion der Freien Bürgerliste erkenne, dass diese Maßnahme wichtig sei, da die Siedlung sonst verfalle. Herr Stadtverordneter Kravanja kritisierte jedoch, dass die Möglichkeit eines Rückbaus auf Seite drei der Sitzungsvorlage aufgeführt sei. Demnach sei ein Teilrückbau eine Bedingung für die Durchführung der Stadtumbaumaßnahme. Außerdem merkte er an, dass die BIMA die Sanierungsmaßnahme zum Anlass für ungerechtfertigte Mieterhöhungen nehmen könne. Seiner Ansicht nach wäre es besser gewesen, im Stewi dem ursprünglichen Antrag zu folgen. Er betonte, dass die Bürger bereits jetzt über die Planungen informiert werden sollten und die Verwaltung auf die BIMA Einfluss nehmen solle. Die Maßnahme nicht durchzuführen wäre ein großer Fehler. Daher werde die Fraktion der Freien Bürgerliste dem Vorschlag zustimmen.

 

Bürgermeister Fiedler legte dar, dass der Rückbau keine konkrete, sondern nur eine theoretisch denkbare Option sei. Genaue Festlegungen seien noch nicht getroffen worden.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter stellte klar, dass durch die Stadtumbaumaßnahme der Erhalt einer lebensfähigen Siedlung erreicht werden solle. Aktuell sei die Leerstandsquote sehr hoch. Das Land Nordrhein-Westfalen sei bereit zur Genehmigung des Förderantrages. Es sei erkennbar, dass die Siedlung nicht vollumfänglich benötigt werde. Daher solle die Wohnnutzung auf ein gesundes Maß reduziert werden. Bei der Erstellung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes solle geprüft werden, welche Teile der Siedlung genutzt werden könnten, welche Bereiche sanierungsbedürftig seien und welche Teile wirtschaftlich nicht mehr nutzbar seien und daher gegebenenfalls zurückgebaut werden müssten.

 

Herr Stadtverordneter Paulus beschrieb, dass er als Ortsvorsteher von Teveren erkenne, dass alle Fraktionen um den Erhalt der Siedlung und die Verbesserung des dortigen Wohnumfeldes bemüht seien. Dies sei keine parteipolitische Angelegenheit. Erstmals sei es der Verwaltung gelungen, durch einen Durchbruch die Basis für eine Planung zu schaffen. In der Vergangenheit sei dies durch langwierige juristische Prozesse, in denen Besitzverhältnisse geklärt werden mussten, erschwert worden. Herr Stadtverordneter Paulus hoffe, dass in naher Zukunft auch ein Anschluss an das Geilenkirchener Abwassernetz erfolgen könne. Die Zuständigkeit liege zunehmend bei der Stadt Geilenkirchen, sodass zukünftig auch weitere Arbeiten an Straßenbelägen und der Infrastruktur in der Ortslage „Neu-Teveren“ diskutiert werden könnten. Aktuell seien 50 Wohnungen vom Leerstand betroffen. Herr Stadtverordneter Paulus lobte die Einigkeit des Rates in dieser Angelegenheit. Er hoffe auf weitere Erfolge.

 

Herr Stadtverordneter Mesaros machte deutlich, dass auch die Fraktion der SPD diesen Schritt begrüße. Zwar sei das Ergebnis unklar und es sei nicht sicher, ob die BIMA ihre Verantwortung wahrnehme, jedoch sei der Handlungsbedarf ersichtlich. Sollte die Maßnahme nicht durchgeführt werden, so wären die Folgen für die Stadt irgendwann noch schwerwiegender als zum jetzigen Zeitpunkt. Herr Stadtverordneter Mesaros sprach sich gegen Parteipolitik aus und erklärte, dass alle Fraktionen zusammenarbeiten und an die Bewohner der Fliegerhorstsiedlung denken sollten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

37

Nein:

0

Enthaltung:

0