Ein Zuschauer erkundigte sich, in welcher Form die Bürger bei der Durchführung der Sanierung der Fliegerhorstsiedlung beteiligt werden sollten.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter führte aus, dass das städtebauliche Entwicklungskonzept durch ein Büro erstellt werden solle. Dies werde die Bürger durch Befragungen oder Veranstaltungen vor Ort informieren und somit eine direkte Beteiligung durchführen.

 

Bürgermeister Fiedler fasste zusammen, dass eine Bürgerbeteiligung frühzeitig und umfänglich erfolgen werde.

 

Aus den Zuschauerreihen wurde zudem gefragt, ob ein Teilrückbau Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln sei.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter erklärte, dass die Stadtumbaumaßnahme durch die Fördermaßnahme Stadtumbau West mit Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt werde. Im Rahmen des Stadtumbaus West sollen in Quartieren Missstände behoben werden, die auf Leerstände oder energetischen Sanierungsbedarf zurückzuführen sind. Dabei sollten Verwaltung und Anwohner zusammenarbeiten.

 

Eine Zuschauerin fragte, ob die Teilstrecke der Poststraße gemäß dem Beschluss zu TOP 9 nun total gesperrt werden solle. Sie wohne neben der Post und sei auf Grund ihrer Gehbehinderung auf die Erreichbarkeit ihrer Wohnung per Kfz angewiesen, um etwa Einkäufe zu transportieren.

 

Bürgermeister Fiedler stellte klar, dass es auch aktuell in diesem Bereich nicht legal sei, vor der Haustür zu parken und verwies auf den Holzmarkt und den Theodor-Heuss-Ring als legale Parkmöglichkeiten. Weder Halten noch Parken sei im Bereich der Poststraße zulässig. Die Verwaltung werde prüfen, ob Kurzzeitparkplätze eingerichtet werden könnten. Er sei sich bewusst, dass die Sperrung ein Einschnitt in die Lebensqualität bedeute. Allerdings wolle man keine illegalen Zustände mehr ermöglichen. Jeder, der neben der Post seinen Wagen parke, handele rechtswidrig.

 

Herr Eggert erkundigte sich, ob am Theodor-Heuss-Ring Behindertenparkplätze eingerichtet werden könnten, da in der Umgebung viele Gehbehinderte leben.

 

Bürgermeister Fiedler erklärte, dass die Angelegenheit geprüft werde. Er wolle sich jedoch nicht auf Behindertenparkplätze festlegen. Die Anforderungen für eine Berechtigung zum Parken auf Behindertenparkplätzen seien mitunter sehr hoch. Die Verwaltung werde auch prüfen, ob Bedarf für Behindertenparkplätze bestehe und ob die Einrichtung dieser Parkplätze an dieser Stelle sinnvoll sei. Möglicherweise seien Anwohner zwar auf die Nähe des Parkplatzes zur Haustür angewiesen, haben jedoch den für eine Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz erforderlichen Grad der Behinderung noch nicht erreicht. Bürgermeister Fiedler betonte, dass die Lösung, die nach der Prüfung des Sachverhalts gefunden werde, gegebenenfalls nicht für alle zufriedenstellend sein werde.