Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die denkmalrechtliche Erlaubnis zum Abriss der Kirche wird erteilt.


Unter Hinweis auf die vorliegenden Unterlagen trug Technischer Beigeordneter Mönter vor, dass der geplante Abriss einer denkmalrechtlichen Erlaubnis bedürfe, da die Kirche bekanntlich vorläufig unter Schutz gestellt worden sei. Zuständig für die Erteilung bzw. Nichterteilung dieser Erlaubnis sei nach der Zuständigkeitsordnung der Umwelt- und Bauausschuss. Eine Erlaubnis sei zu erteilen, wenn Gründe des Denkmalschutzes nicht entgegenstünden oder ein überwiegendes öffentliches Interesse bestehe. 

 

Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn es für das Denkmal keine Nutzungsmöglichkeiten mehr gäbe und der Erhalt nicht mehr möglich sei. Darüber hinaus könnte aber auch ein überwiegendes öffentliches Interesse daran bestehen, das geplante Seniorenzentrum zu realisieren.

Laut Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege (RhAD) solle die Planung neu überdacht und eine Einbeziehung des Kirchengebäudes geprüft werden. Die Kirche habe in einer ausführlichen Stellungnahme dargelegt, dass sie das Objekt aufgeben möchte, da es baulich in einem mangelhaften Zustand sei. Eine Einbeziehung der Kirche in das vorliegende Konzept scheide deshalb aus. Sollte die Stadt eine denkmalrechtliche Erlaubnis zum Abriss erteilen, würde das RhAD vorab über diese Absicht unterrichtet. Das RhAD hätte dann die Möglichkeit, das zuständige Landesministerium  zur Entscheidung anzurufen.

 

Stadtverordnete Slupik befürwortete für die CDU-Fraktion grundsätzlich das Projekt. Sie teilte mit, dass jedoch auch die Ausführungen des RhAD nachvollziehbar und nicht von der Hand zu weisen seien. Um zu einer einvernehmliche Lösung mit dem RhAD und der Stadt Geilenkirchen zu kommen, regte sie einen runden Tisch unter Einbeziehung der Franziskusheim gGmbH an. Den Beschluss solle man daher vertagen und zunächst noch einmal mit der Kirche und dem RhAD das Gespräch suchen und darüber nachdenken, ob man nicht Teile der Kirche als Erinnerung an das Gotteshaus in das geplante Konzept des Seniorenzentrums übernehmen könne.

Stadtverordneter Graf schloss sich diesem Vorschlag an.

 

Ausschussvorsitzender Paulus verwies auf die bereits vom Franziskusheim angebotenen Kompromisse und den dringenden Bedarf an barrierefreien Wohnraum im Stadtgebiet.

 

Stadtverordneter Conrads teilte mit, dass durch den Abriss einer Kirche Emotionen ausgelöst würden. Gerade der Abriss einer aus Sicht des RhAD denkmalwürdigen Kirche rufe in der Bevölkerung Unverständnis hervor. Seine Frage, ob es bereits einen Beschluss entgegen der Empfehlung des RhAD gegeben hatte, beantwortete Herr A. Jansen so, dass ihm kein Fall von solcher Tragweite bekannt sei, bei dem man von der Äußerung des RhAD abgewichen sei.

 

Stadtverordneter Dr. Evertz bat ebenfalls die Verwaltung darum, in jedem Fall noch einmal das Gespräch mit der Kirche und der Denkmalpflege zu suchen. Er wies aber auch auf die Bedeutung und die Dringlichkeit des geplanten Vorhabens hin und schlug vor, den Beschluss  schon heute zu fassen. Sobald das Gespräch stattgefunden habe, könne man dann auf eine erneute Beratung und Beschlussfassung verzichten.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

18

Nein:

1

Enthaltung:

0