Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Herr Florian Zieseniß vom Bundesforstbetrieb Rhein-Weser stellte anhand der beigefügten Präsentation das Konzept der geplanten Forstmaßnahmen für den Schnittzeitraum 01.10.2014 bis 28.02.2015 vor und erläuterte, wie in den folgenden Jahren das Verfahren durchgeführt werden soll. Zur Einführung stellte er die im Februar 2014 durchgeführten freischneide Maßnahmen im Bild vor und die bereits eingetretene Zuwachsentwicklung nach ca. 4 Monaten und im September diesen Jahres. Demnach sei ein neuer Bewuchs bis zu einer Höhe von 2 Metern deutlich erkennbar (Eichenstockausschlag ca. 1,80 m).

Er stellte dar, dass im April 2014 eine Neuvermessung im Bereich der Anflugbefeuerung OST zum NATO-Flugplatz Teveren durchgeführt worden und in eine Karte übertragen sei. Diese Karte sei in verschiedene Bereiche (Messpunkte) eingeteilt worden, aus denen sich die maximal zulässige Bewuchshöhe ergebe.

Herr Zieseniß teilte mit, dass bei der Bewuchshöhe zusätzlich die Topographie des Geländes berücksichtigt werden müsse. So sei der rote Bereich mit einer Bewuchshöhe von „Null“ (kein Bewuchs) ausgewiesen. Für die einzelnen Bereiche (Messpunkte) werde auf Antrag des NATO E-3A Verbandes die zu bearbeitende Fläche auf der Grundlage des Luftverkehrsgesetzes unter Berücksichtigung des Naturschutzes durch den Bundesforst festgelegt.  Im Bereich des Sportplatzes Teveren sei die Bewuchshöhe durch die Flutlichtanlage vorgegeben. Auf die entsprechende Frage teilte Herr Zieseniß mit, dass das Sportplatzgrundstück nach der seinerzeitigen Umwandlung nicht mehr Wald im Sinne des Waldgesetzes ist und daher der Bundesforst nicht für die Einhaltung der Hindernisfreiheit im Bereich der Anflugbefeuerung zuständig ist. Hier sei die Sicherstellung der Hindernisfreiheit Aufgabe der Stadt.

Um der Aufgabe des Bundesforstes zur Herstellung der Hindernisfreiheit nachzukommen wurde klargestellt, dass:           

 

- Flugsicherung die höchste Priorität besitze

- der Bundesforst die Maßnahmen umsetzen müsse, dabei aber  

  großflächiges Arbeiten vermieden werden soll bzw. nicht vorgesehen ist

- kontinuierliche Arbeiten Vorrang vor radikalen Maßnahmen

  haben

- rechtzeitige Information der Bevölkerung über die Presse

  durch den Bundesforst vor Beginn der Arbeiten erfolgen soll

 

Der Bund trage die Kosten welche durch die teurere kontinuierliche Bearbeitung der Flächen entstehen.

 

Ausschussvorsitzender Paulus brachte sein Verständnis für den Zorn in der Bevölkerung nach den letzten radikalen Einschnitten zum Ausdruck. In einer „Nacht- und Nebelaktion“ wurden große Flächen mit schwerem Gerät geräumt.

Nach dem nun in der Verwaltung geführtem Vorgespräch sei er erfreut über den Ansatz, dass eine größere Transparenz für die Bewirtschaftung geschaffen werde, keine großflächigen Maßnahmen geplant seien, eine frühzeitige Information  erfolgen solle und nicht zwangsläufig schweres Gerät zum Einsatz komme.

 

Ausschussvorsitzender Paulus trug zum Schluss den Wunsch vor, dass die Maßnahmen in zeitlicher Abfolge durchgeführt würden und möglichst nicht auf großen Flächen gearbeitet wird.

 

Stadtverordneter Gerads brachte zum Ausdruck, dass die Sicherheit natürlich im Vordergrund stehe. Daraus würde sich jedoch die Frage ergeben warum die Bäume am Sportplatz Teveren höher seien als die maximal zulässige Höhe der Flutlichtmasten.

 

Herr Zieseniß antwortete, dass wie erwähnt für die Bäume am Sportplatz keine Zuständigkeit des Bundesforstes bestehe, da es sich dabei nicht um Wald handele.

 

Stadtverordneter Conrads fragte nach, ob es unterschiedliches Recht für private und öffentliche Flächen gebe. Für unterschiedliche Vorgehensweisen hatte er kein Verständnis.

 

Auf die entsprechende Frage von Herrn Dr. Evertz gab Herr Zieseniß  die Größe der aktuell Bewirtschaftungsfläche mit ca. 1,2 ha an und teilte mit, dass die Vermessung jährlich durch einen Topographietrupp durchgeführt werde, um die Hindernisfreiheit bzw. die Höhe des Bewuchses festzustellen.

 

Stadtverordneter Dr. Evertz fand das kleinflächige Vorgehen  gut. Er befürchtete jedoch, dass der Bewuchsanstieg von 2 Metern in kurzer Zeit  erneut in bestimmten Flächen zum großflächigen Einsatz führt. Man solle doch Sträucher und Bäume pflanzen, die nur langsam wachsen, um der Natur Ruhe gewähren zu können.

 

Herr Zieseniß gab zu bedenken, dass bei einer Pflanzung von Eichen ein ständiger Einsatz erfolgen müsste um die Fläche um den Baum freizuschneiden. Eine Umwandlung von Wald in Heide- oder Buschlandschaften ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich oder müsste unter Schaffung von Ausgleichsflächen beantragt werden.

Seitens der Forstverwaltung habe man entschieden, die Flächen künftig wie dargestellt niederwaldartig und kleinflächig zu bewirtschaften. Dies bedeute, dass einzelne Flächen in jedem Jahr zu bewirtschaften seien. Die durch dieses aufwendigere Vorgehen entstehenden Mehrkosten trage der Bund.

Stadtverordneter Benden bedankte sich für die Vorstellung der beabsichtigten Maßnahmen. Er brachte zum Ausdruck, dass die Flugsicherheit im Vordergrund stünde, die Information der Bevölkerung sehr wichtig sei, der Wald nach Möglichkeit geschützt werden sollte und es möglich sein sollte, Vorschläge in die geplanten Maßnahmen aufzunehmen.

 

Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt den für den Winter 2014/15 vorgestellten Plan über Forstarbeiten im Bereich der Anflugschneise Ost zum NATO-Flugplatz Teveren zur Kenntnis.