Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt, die Kirche St. Josef Bauchem als Baudenkmal i. S. d. § 2 DSchG in die Denkmalliste der Stadt Geilenkirchen einzutragen. Der Denkmalumfang umfasst das Kirchengebäude in Substanz und Erscheinungsbild sowie seine aus der Bauzeit erhaltene feste und mobile Ausstattung.


Technischer Beigeordneter Mönter erläuterte kurz die rechtlichen Zusammenhänge zwischen dem in der Vorlage dargestellten Eintragungsverfahren und dem bereits durchgeführten Erlaubnisverfahren zum Abriss des Gebäudes und gab dem Ausschuss zur Kenntnis, dass ein Gespräch zwischen dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege, der Franziskusheim gGmbH und der Stadt Geilenkirchen bisher nicht stattgefunden habe.

 

Stadtverordneter Grundmann schlug vor, die Emotionen aus dem Thema zu nehmen, der Abriss sei ja bereits beschlossen worden. Weiteren Verzögerungen sollte man keine Vorschub

leisten. Er signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion.

 

Stadtverordnete Slupik gab die grundsätzliche Zustimmung der CDU-Fraktion bekannt, betonte jedoch, dass sie großen Wert auf die geplante Zusammenkunft lege, um evtl. Teile des Baudenkmals in das neue Objekt zu integrieren.

 

Stadtverordneter Benden gab an, dass der Weg nicht einfach nachzuvollziehen sei aber die Zustimmung der Fraktion erteilen werde. Eine Kommunikation der Beteiligten sollte bald stattfinden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0