Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Geilenkirchen wird mit dem Ziel der Ausweisung einer weiteren Konzentrationszone für die Erzeugung von Windenergie geändert. Es soll eine entsprechende Planungsvereinbarung mit den Antragstellern geschlossen werden.


Stadtverordnete Kals-Deußen erkundigte sich, ob es mehrere Antragsteller gebe und mit wem die Planungsvereinbarung geschlossen werden solle.

 

Bürgermeister Fiedler erklärte, dass es mehrere Interessenten für Windkraftkonzentrationszonen gebe, die Planungsvereinbarung aber mit nur einem geschlossen werden solle. Die Abstimmung erfolge heute über die Frage per Bauleitplanung zu prüfen, in welchen Bereichen des Stadtgebietes Windkraftkonzentrationszonen eingerichtet werden können.

 

Stadtverordneter Wolff betonte, dass es in der Ortschaft Beeck schon kontroverse Diskussionen über eine Konzentrationszone gegeben habe. Daher sei die Einbindung der Bürger in den betroffenen Ortschaften wichtig. Darüber hinaus regte er vor dem Hintergrund des drohenden Haushaltssicherungskonzeptes an, über Abgaben für Windkraftanlagenbetreiber nachzudenken. Die Erhebung von Gebühren für die Gewinnung von Energie aus Windkraftanlagen sei in anderen Kommunen üblich.

 

Bürgermeister Fiedler dankte für den Hinweis und versicherte, dass die Stadt angesichts der Haushaltslage jede erdenkliche Einnahmequelle genauestens prüfe.

 

Stadtverordneter Benden erklärte, dass es bei dem Beschluss lediglich um die Frage nach der Zulassung und Lage einer Windkraftkonzentrationszone im Geilenkirchener Stadtgebiet gehe. Die Einbeziehung der Bürger im weiteren Verfahren sei selbstverständlich.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

37

Nein:

1

Enthaltung:

0