1. Zum beabsichtigten Abriss der Kirche in Bauchem trug techn. Beigeordneter Mönter das Ergebnis eines Gesprächs mit der Pfarre, dem Amt für Denkmalpflege, der Franziskusheim gGmbH und der Stadt Geilenkirchen vor. Das Amt für Denkmalpflege habe zu bedenken gegeben, dass nicht in erster Linie wirtschaftliche Gründe vorgetragen werden dürften. Es sei zu beantworten ob man Gebäudeteile der Kirche in das Konzept integrieren könne.

Aus Sicht der Pfarre und der Franziskusheim gGmbH sei angeführt worden, dass Wirtschaftlichkeit ein wichtiger Aspekt sei, weil es sich um eine gemeinnützige Einrichtung handele. Bereits vor zehn Jahren hätte sich die Aufgabe der Kirche als Sakralraum abgezeichnet und man habe mit Folgeplanungen begonnen. Ein Erhalt der Kirche als Kulturzentrum o.ä. hätte sich nicht ergeben. Der schlechte bauliche Zustand und das Immobilienmanagement des Bistums hätten konkreten Handlungsbedarf erzeugt. Letztlich habe sich nur eine umsetzbare Nachnutzung durch die  Franziskusheim gGmbH als möglich ergeben. Die bauliche Integration der Kirche sei für die Konzeption eines Seniorenzentrums wegen hohen Sanierungsaufwandes und Kosten nicht zu realisieren. Mit Schreiben vom 31.10.2014 habe das Amt für Denkmalpflege mitgeteilt, dass man das Benehmen nicht herstellen könne, von einer Anrufung des Ministeriums aber absehe. Beigeordneter Mönter führte aus, dass die denkmalrechtliche Erlaubnis und die baurechtliche Genehmigung für den Abriss mit Schreiben vom 06.11.2014 erteilt wurden.

 

  1. Stadtverordneter Tartler bat bei Gelegenheit um Angabe des Zeitpunktes für die Übergabe der Bahnhofsflächen in Lindern an die Stadt Geilenkirchen.

 

  1. Der Sachkundige Bürger Helf trug vor, dass es sich im Einmündungsbereich der L 42 / Kraudorf um eine schwer einsehbare Einmündung handele, welche durch eine Spitzkehre für Gelenkbusse nicht passierbar sei und großräumige Fahrzeuge kaum in Richtung Kraudorf einbiegen könnten. Er erinnerte daher an die Planung einer neuen Anbindungsstraße südlich in Richtung Zumdahl aus dem Jahr 1978.

 

Techn. Beigeordneter Mönter verwies auf die Zuständigkeit des Landes. Beim Landesbetrieb Straßen NRW wurde die Problematik vorgetragen, eine Antwort stünde jedoch noch aus. Eine Planung ohne Beteiligung des Landesbetriebes wäre nicht möglich und die Antwort von dort solle daher abgewartet werden.

 

  1. Über den Stand des Rückbaus der Hochspannungsleitungen über dem Flüsseviertel erbat Stadtverordneter Benden weitere Informationen. Techn. Beigeordneter Mönter bestätigte die geplante Aufgabe der Hochspannungsleitungen. Dies sei jedoch noch von einem Netzschluss in Baesweiler abhängig.

 

  1. Erneut wurde von verschiedenen Ausschussmitgliedern die Situation am Hünshovener Berg aufgegriffen. Dort würde gerast, die Beschilderung sollte durch Fahrbahnmarkierung ergänzt werden. Ebenfalls werde in Kraudorf die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung nicht eingehalten. Die Bushaltestelle in Lindern auf der Brachelner Straße stelle auch eine Gefahr für Kinder dar, da die Busse hier nicht mit eingeschalteter Warnblinkanlage anhalten würden. In Kraudorf würden Kinder nach Verlassen des Busses unmittelbar auf der Straße stehen.

 

Stadtverordneter Conrads gab zu bedenken, dass vorab festgestellt werden müsse ob tatsächlich gerast würde oder eine gefährliche Situation vorliege. Das Verhalten der Fahrzeugführer sei in der Straßenverkehrsordnung klar geregelt, die Situation als solche werde jedoch unterschiedlich empfunden.

 

Bürgermeister Fiedler wandte ein, dass das Verhalten oder Fehlverhalten sich durch Gespräche und zusätzliche Maßnahmen kaum beeinflussen lasse. Die Überwachung des fließenden Verkehrs gehöre nicht zu den Aufgaben der Stadt Geilenkirchen. In diesem Bereich könne die Stadt lediglich Anregungen geben.