Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt, die Angelegenheit im Rat weiter zu diskutieren.

 


Herr Stadtverordneter Kuhn berichtete, dass er die Kämmerei kontaktiert und darauf hingewiesen habe, dass eine Erhöhung der Müllgebühren ein falsches Signal darstelle. Seiner Auffassung nach sei es besser, die Grundgebühr zu senken und die gewichtsbezogenen Gebühren in unveränderter Höhe beizubehalten.

 

Herr Stadtverordneter Kravanja erklärte, dass es bei jeder Vorgehensweise Vor- und Nachteile gebe. Eine reduzierte Grundgebühr und höhere variable Kosten pro Kilogramm könnten einen Anreiz zur Müllvermeidung schaffen. Die Summe der Einnahmen bleibe bei der vorgeschlagenen Veränderung der Kosten im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Lediglich der Anteil von variablen und fixen Kosten werde sich verändern. Die Fraktion der Freien Bürgerliste werde dem entsprechend der geltenden Rechtslage ausgearbeiteten Vorschlag der Verwaltung zustimmen. Es stelle sich jedoch die Frage, wie mit Haushalten verfahren werde, die keinen Restmüll produzieren. Außerdem könne bei einem steigenden Preis pro Kilogramm ein Anreiz geschaffen werden, Müll wild zu entsorgen. Der Anschluss- und Benutzungszwang müsse durchgesetzt werden.

 

Herr Stadtverordneter Benden erkundigte sich, ob die Rechtsprechung für die Stadtverwaltung bindend sei oder ob es möglich sei, das bisherige System beizubehalten. Er stimme den Ausführungen des Herrn Stadtverordneten Kuhn zu. Außerdem betonte er, dass kinderreiche Familien durch höhere Gebühren pro Kilogramm zusätzlich belastet würden und erkundigte sich, ob die Stadt Geilenkirchen hier einen Spielraum zur Entlastung dieser Familien habe.

 

Herr Goertz legte dar, dass die Rechtsprechung nicht höchstrichterlich und daher nicht direkt bindend für die Verwaltung sei. Wenn jedoch die bisherige Regelung beibehalten und gegen einen auf dieser Grundlage erlassenen Abgabenbescheid geklagt werde, werde die Gebührenbedarfsberechnung vor Gericht auf den Prüfstand gestellt. Dass eine höhere Gewichtsgebühr zu einer verstärkten wilden Entsorgung des Mülls führen könne, sei eine sachfremde Erwägung, die genau wie soziale Faktoren nicht bei der Kalkulation der Gebühren berücksichtigt werden dürfe. Zur Vermeidung wilden Mülls sei ferner ein Volumenmaßstab wirksamer als die Einführung einer Gewichtsgebühr. Jedoch könne eine Umstellung auf einen Volumenmaßstab nicht kurzfristig erfolgen, da die Stadt Geilenkirchen vertraglich gebunden sei.

 

Herr Stadtverordneter Benden erkundigte sich, ob auch eine Aufrechterhaltung des bisherigen Systems beschlossen werden könne und sprach sich dafür aus, auch soziale Faktoren zu beachten. Außerdem fragte er, warum Angehörige der NATO als nicht meldepflichtige Einwohner bei den verschiedenen Gebührenbedarfsberechnungen in unterschiedlicher Weise berücksichtigt würden.

 

Herr Goertz führte aus, dass die Stadt Geilenkirchen verschiedene Verträge zu Abfallleistungen abgeschlossen habe. Je nach Ausgestaltung des Vertrags müssten Angehörige der NATO als nicht meldepflichtige Einwohner bei der Gebührenbedarfsberechnung einkalkuliert werden oder nicht.

 

Herr Stadtverordneter Wolff sprach sich ebenfalls dafür aus, den sozialen Aspekt zu beachten und befürwortete eine im Vergleich zum Vorjahr konstant bleibende Grundgebühr in Verbindung mit einer Senkung des Preises pro Kilogramm. Er erkundigte sich, wie viele Leute keinen Abfall verursachen würden.

 

Herr Goertz erläuterte, dass eine solche Auswertung in der Vergangenheit vorgenommen worden sei. Die Verwertung der Daten sei jedoch aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch, da die Personen nach der Erfassung der Daten nicht angeschrieben und gefragt werden dürften, warum kein Müll verursacht werde.

 

Bürgermeister Fiedler machte darauf aufmerksam, dass die Personen, die wenig Müll über die graue Tonne entsorgen nicht automatisch wild Müll entsorgen. Bei größeren Mengen anfallenden Hausmülls könne dieser beispielsweise auch per Container oder auf einem Recyclinghof entsorgt werden. Zudem falle verglichen mit der Menge die durch Gelbe Säcke entsorgt werde meist weniger Müll zu Entsorgung in der grauen Tonne an.

 

Herr Stadtverordneter Kravanja sprach sich für die Einführung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Regelung aus, unter anderem um Klagen gegen Abgabenbescheide zu vermeiden. Wer viel Müll produziere solle seiner Ansicht nach auch mehr bezahlen. Ein höherer Kilopreis verbunden mit einer geringeren Grundgebühr stelle eine gerechte Berechnungsgrundlage dar und bedeute nicht automatisch, dass Müll vermehrt wild entsorgt werde. Bei jeder Berechnungsvariante gebe es Gewinner und Verlierer. Die Fraktion der Freien Bürgerliste spreche sich für einen höheren Preis pro Kilogramm aus und werde daher dem Vorschlag der Verwaltung zustimmen.

 

Herr Goertz stimmte den Ausführungen des Herrn Stadtverordneten Kravanja zu. Eine wilde Entsorgung des Mülls nicht automatisch durch einen höheren oder niedrigeren Preis pro Kilogramm beeinflusst werde. Die Fixkosten seien in der vorgelegten Berechnung auf die Grundgebühr umgelegt und die variablen Kosten bei der Berechnung der Gebühr pro Kilogramm herangezogen worden. Wenn die Grundgebühr im Vergleich zum Vorjahr unverändert bleiben solle, bedeute dies einen Preis pro Kilogramm von sieben Cent. Dieser Preis sei nach Ansicht der Verwaltung nicht geeignet, um Anreize zur Müllvermeidung zu schaffen.

 

Frau Stadtverordnete Kals-Deußen erklärte, dass die Fraktion der SPD dem Vorschlag der Verwaltung nach den Ausführungen des Herrn Goertz zustimmen werde.

 

Herr Stadtverordneter Benden stimmte den Aussagen der Herren Kravanja und Goertz zu. Ob jemand Müll wild entsorge, sei auch abhängig vom Charakter der Person und werde nicht direkt von den Kosten pro Kilogramm beeinflusst. Die Berechnung der Gebühren entsprechend des Vorschlags der Verwaltung benachteilige allerdings junge Familien mit kleinen Kindern und auch ältere Menschen. Die schwächeren in der Gesellschaft würden somit am stärksten getroffen.

 

Herr Stadtverordneter Kuhn regte an, den Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen anzuschreiben und nachzufragen, ob der Vorschlag der Verwaltung zur Gebührenfestsetzung eine rechtlich legitime Vorgehensweise darstelle.

 

Herr Stadtverordneter Kasper merkte an, dass es in anderen Kommunen Sonderregelungen zur Entlastung junger Familien mit kleinen Kindern sowie älterer Menschen gebe. Die Umsetzung dieser Regelungen sei jedoch in der Praxis schwierig.

 

Herr Hoffmann sprach sich ebenfalls für die Berücksichtigung sozialer Aspekte aus. Er machte darauf aufmerksam, dass – bei einer Senkung der Grundgebühr und Anhebung des Preises pro Kilogramm entsprechend des Vorschlags der Verwaltung – eine Mehrbelastung erst bei einer Verursachung von 600 kg zusätzlichen Mülls entstehen werde.

 

Herr Goertz erklärte, dass ein vierköpfiger Haushalt mit zwei Kindern durch die vorgeschlagene Regelung nicht mit Mehrausgaben im Vergleich zum Vorjahr rechnen müsse.

 

Herr Stadtverordneter Benden stimmte dem Vorschlag des Herrn Stadtverordneten Kuhn zur Kontaktierung des Städte- und Gemeindebundes zu.

 

Bürgermeister Fiedler fasste zusammen, dass die Meinungen der Ausschussmitglieder sehr divergent seien. Er schlug vor, die Diskussion in der Sitzung des Rates am 10.12.2014 weiter zu führen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0