Sitzung: 10.12.2014 Rat der Stadt Geilenkirchen
Bürgermeister
Fiedler berichtete, dass Herr Stadtverordneter Michael van Dillen Fragen vorab
schriftlich zur Beantwortung in der heutigen Ratssitzung vorgelegt habe und
diese folgendermaßen beantwortet werden können:
„Frage
1: Wie viele Asylbewerber sind z. Zt. in unserer Stadt untergebracht?
Antwort
1: Mit Stand vom heutigen Tage leben 132 Asylbewerber in unserer Stadt.
Frage
2: Sind unter diesen Asylbewerbern solche, deren Antrag auf Asyl bereits
abgelehnt wurde? Falls dem so ist:
a) Wie viele sind das?
b) Was wurde bisher unternommen,
um diese Personen einer Abschiebung zuzuführen?
Antwort
2: Angelegenheiten des Asylverfahrensrechts und des Ausländerrechts fallen
nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt. Nach § 17 der Geschäftsordnung
für den Rat der Stadt Geilenkirchen müssen sich Anfragen auf Angelegenheiten
der Stadt Geilenkirchen beziehen.“
Herr
Stadtverordneter Hoffmann erkundigte sich nach dem Sachstand der Spielgeräte
bei St. Ursula.
Herr
Technischer Beigeordneter Mönter erklärte, dass Spielgeräte bestellt worden
seien und die Auslieferung in Kürze erfolge.
Herr
Stadtverordneter Gerads berichtete, dass er festgestellt habe, dass die
Ausleuchtung durch die neuen LED-Leuchten in der Straße Im Bruch in Gillrath
und in der Goethestraße in Geilenkirchen nicht homogen sei. Er erkundigte sich,
ob Messungen durchgeführt worden seien und die Stadt Geilenkirchen ihre
Verkehrssicherungspflicht erfülle.
Herr
Technischer Beigeordneter Mönter legte dar, dass die Straßenbeleuchtung nicht
in erster Linie der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht diene. Es handele
sich um eine Pflichtaufgabe der Kommune zur Daseinsvorsorge. Vorhandene
Regelwerke für die Beleuchtung würden von der NEW beachtet und angewandt. Die
Beleuchtung sei nach der DIN geplant. Es gebe einige Straßen, in denen auch
bereits die vorherige Beleuchtung nicht der DIN entsprach, da Masthöhe und
-abstand nicht regelkonform seien. Die NEW habe sich zum Ziel gesetzt, eine
Verbesserung der Beleuchtung zu erreichen und die vorhandenen Probleme zu
beseitigen. In einigen Straßen sei dies gelungen, wohingegen in anderen Straßen
teilweise nur rechnerische Verbesserungen erreicht worden seien. Eine optimale
Ausleuchtung sei nicht immer möglich. Eine Verbesserung könne nur durch eine
Ergänzung der Beleuchtung erreicht werden. Vor Ort solle durch Messungen
ermittelt werden, ob die herrschenden Verhältnisse der DIN entsprechen.
Herr
Stadtverordneter Tartler erkundigte sich, wann mit einer Übernahme des der
Deutschen Bahn gehörenden Geländes in Lindern durch die Stadt zu rechnen sei.
Herr
Technischer Beigeordneter Mönter erklärte, dass er auf Grund des noch laufenden
Verfahrens aktuell keine Antwort geben könne. Die Erstellung eines
Park-and-Ride Parkplatzes auf dem Gelände sei abhängig von der Finanzierung des
Parkplatzes, die noch nicht sichergestellt sei und zunächst vor der
Eigentumsübertragung geklärt werden müsse.
Herr
Stadtverordneter Benden fragte, ob die bei Nachbesserungen der Pflasterung bei
Parkplätzen in der Innenstadt entstandenen Kosten erstattet würden oder von der
Stadt getragen werden müssten.
Herr
Technischer Beigeordneter Mönter beschrieb, dass keine Gewährleistungspflicht
des beauftragten Unternehmers mehr bestehe, da keine Regelbauweise an dieser Stelle
möglich sei. Die Regulierung des Pflasters habe daher außerhalb der
Gewährleistungspflicht stattgefunden. Er werde den Rat informieren, welche
Mängel wann festgestellt worden seien.
Frau
Stadtverordnete Brandt führte aus, dass nach Aussagen von Bürgern aus dem
Ortsteil Teveren Unebenheiten bei den Arbeiten zur Verlegung der
Glasfaserleitungen entstanden seien. Sie erkundigte sich, ob diese
Angelegenheit bereits von der Stadt überprüft worden sei.
Herr
Technischer Beigeordneter Mönter legte dar, dass die Verlegung der
Glasfaserleitungen in Teveren noch nicht abgeschlossen sei und daher bisher nur
vereinzelt bereits Abnahmen durch die Stadt erfolgt seien. Die Stadt
Geilenkirchen befinde sich noch in Gesprächen mit dem zuständigen Unternehmen.
Die Ausstreuung von Sand stellt bei den Arbeiten zur Verlegung der Glasfaserleitungen
ein normales Verfahren dar.
Herr
Stadtverordneter Mesaros erkundigte sich, warum die Vorlage für den Ausschuss
für Bildung, Soziales, Sport und Kultur zur Teilnahme am Bundesprogramm so
kurzfristig geändert worden sei.
Herr
Erster Beigeordneter Brunen erklärte, dass solche Programme erst kurzfristig
den Kommunen zugänglich gemacht würden. Die Kommunen müssten die Programme
innerhalb kurzer Zeit auswerten und Bedingungen und Konsequenzen der Teilnahme
ermitteln. Die Verwaltung habe erst wenige Wochen vor der Ausschusssitzung
Kenntnis von dem Programm erhalten. Bei der Prüfung des Programmes sei erst
kurz vor der Ausschusssitzung die Höhe des städtischen Eigenanteils bekannt
geworden. Daher sei die Vorlage kurzfristig geändert worden. Die Interessensbekundung
habe die Verwaltung zeitig abgeben wollen, um die entsprechende
Einreichungsfrist bei einer Entscheidung für eine Teilnahme des Programms nicht
zu verpassen.
Bürgermeister
Fiedler ergänzte, dass auch er erst weniger als 24 Stunden vor der Ausschusssitzung
über die Veränderung des Sachverhaltes und der Vorlage Bescheid gewusst habe.