Bürgermeister Fiedler berichtete, dass Herr Stadtverordneter Michael van Dillen Fragen vorab schriftlich zur Beantwortung in der heutigen Ratssitzung vorgelegt habe und diese folgendermaßen beantwortet werden können:

 

„Frage 1: Wie viele Asylbewerber sind z. Zt. in unserer Stadt untergebracht?

 

Antwort 1: Mit Stand vom heutigen Tage leben 132 Asylbewerber in unserer Stadt.

 

Frage 2: Sind unter diesen Asylbewerbern solche, deren Antrag auf Asyl bereits abgelehnt wurde? Falls dem so ist:

a)      Wie viele sind das?

b)      Was wurde bisher unternommen, um diese Personen einer Abschiebung zuzuführen?

 

Antwort 2: Angelegenheiten des Asylverfahrensrechts und des Ausländerrechts fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt. Nach § 17 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Geilenkirchen müssen sich Anfragen auf Angelegenheiten der Stadt Geilenkirchen beziehen.“

 

Herr Stadtverordneter Hoffmann erkundigte sich nach dem Sachstand der Spielgeräte bei St. Ursula.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter erklärte, dass Spielgeräte bestellt worden seien und die Auslieferung in Kürze erfolge.

 

Herr Stadtverordneter Gerads berichtete, dass er festgestellt habe, dass die Ausleuchtung durch die neuen LED-Leuchten in der Straße Im Bruch in Gillrath und in der Goethestraße in Geilenkirchen nicht homogen sei. Er erkundigte sich, ob Messungen durchgeführt worden seien und die Stadt Geilenkirchen ihre Verkehrssicherungspflicht erfülle.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter legte dar, dass die Straßenbeleuchtung nicht in erster Linie der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht diene. Es handele sich um eine Pflichtaufgabe der Kommune zur Daseinsvorsorge. Vorhandene Regelwerke für die Beleuchtung würden von der NEW beachtet und angewandt. Die Beleuchtung sei nach der DIN geplant. Es gebe einige Straßen, in denen auch bereits die vorherige Beleuchtung nicht der DIN entsprach, da Masthöhe und -abstand nicht regelkonform seien. Die NEW habe sich zum Ziel gesetzt, eine Verbesserung der Beleuchtung zu erreichen und die vorhandenen Probleme zu beseitigen. In einigen Straßen sei dies gelungen, wohingegen in anderen Straßen teilweise nur rechnerische Verbesserungen erreicht worden seien. Eine optimale Ausleuchtung sei nicht immer möglich. Eine Verbesserung könne nur durch eine Ergänzung der Beleuchtung erreicht werden. Vor Ort solle durch Messungen ermittelt werden, ob die herrschenden Verhältnisse der DIN entsprechen.

 

Herr Stadtverordneter Tartler erkundigte sich, wann mit einer Übernahme des der Deutschen Bahn gehörenden Geländes in Lindern durch die Stadt zu rechnen sei.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter erklärte, dass er auf Grund des noch laufenden Verfahrens aktuell keine Antwort geben könne. Die Erstellung eines Park-and-Ride Parkplatzes auf dem Gelände sei abhängig von der Finanzierung des Parkplatzes, die noch nicht sichergestellt sei und zunächst vor der Eigentumsübertragung geklärt werden müsse.

 

Herr Stadtverordneter Benden fragte, ob die bei Nachbesserungen der Pflasterung bei Parkplätzen in der Innenstadt entstandenen Kosten erstattet würden oder von der Stadt getragen werden müssten.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter beschrieb, dass keine Gewährleistungspflicht des beauftragten Unternehmers mehr bestehe, da keine Regelbauweise an dieser Stelle möglich sei. Die Regulierung des Pflasters habe daher außerhalb der Gewährleistungspflicht stattgefunden. Er werde den Rat informieren, welche Mängel wann festgestellt worden seien.

 

Frau Stadtverordnete Brandt führte aus, dass nach Aussagen von Bürgern aus dem Ortsteil Teveren Unebenheiten bei den Arbeiten zur Verlegung der Glasfaserleitungen entstanden seien. Sie erkundigte sich, ob diese Angelegenheit bereits von der Stadt überprüft worden sei.

 

Herr Technischer Beigeordneter Mönter legte dar, dass die Verlegung der Glasfaserleitungen in Teveren noch nicht abgeschlossen sei und daher bisher nur vereinzelt bereits Abnahmen durch die Stadt erfolgt seien. Die Stadt Geilenkirchen befinde sich noch in Gesprächen mit dem zuständigen Unternehmen. Die Ausstreuung von Sand stellt bei den Arbeiten zur Verlegung der Glasfaserleitungen ein normales Verfahren dar.

 

Herr Stadtverordneter Mesaros erkundigte sich, warum die Vorlage für den Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur zur Teilnahme am Bundesprogramm so kurzfristig geändert worden sei.

 

Herr Erster Beigeordneter Brunen erklärte, dass solche Programme erst kurzfristig den Kommunen zugänglich gemacht würden. Die Kommunen müssten die Programme innerhalb kurzer Zeit auswerten und Bedingungen und Konsequenzen der Teilnahme ermitteln. Die Verwaltung habe erst wenige Wochen vor der Ausschusssitzung Kenntnis von dem Programm erhalten. Bei der Prüfung des Programmes sei erst kurz vor der Ausschusssitzung die Höhe des städtischen Eigenanteils bekannt geworden. Daher sei die Vorlage kurzfristig geändert worden. Die Interessensbekundung habe die Verwaltung zeitig abgeben wollen, um die entsprechende Einreichungsfrist bei einer Entscheidung für eine Teilnahme des Programms nicht zu verpassen.

 

Bürgermeister Fiedler ergänzte, dass auch er erst weniger als 24 Stunden vor der Ausschusssitzung über die Veränderung des Sachverhaltes und der Vorlage Bescheid gewusst habe.