Sitzung: 24.02.2010 Rat der Stadt Geilenkirchen
Beschluss: Einstimmig beschlossen.
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 107/2010
Beschluss:
Der Rat genehmigte einstimmig die über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Stadtverordneter Kappes erkundigte sich, warum beim Untersachkonto 57000.64000 Mehrwertsteuer beim Hallenbad verbucht werden musste.
Stadtverwaltungsrat Gemünd erläuterte, dass das Hallenbad als Betrieb gewerblicher Art geführt werde und Mehrwertsteuer bei der Ausstellung von Rechnungen an das Finanzamt abgeführt werden müsse. Vorliegend handele es sich vermutlich um Mehrausgaben bei der Gebäudeunterhaltung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
38 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |