Beschluss: Zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Antrag des Stadtsportverbandes vom 26.06.2014 zur Bezuschussung der DLRG und des ATV mit jeweils 2.000,00 € wurde zur weiteren Beratung und Entscheidung in den Rat vertagt.

 


Herr Tacken begründete den Antrag des Stadtsportverbandes wie folgt: Beim Brand des Hallenbades seien sowohl die Gerätschaften der Schwimmvereine als auch der anderen in der benachbarten Sporthalle beheimateten Vereine vernichtet worden. Es gehe im Antrag jedoch nicht um deren Wiederbeschaffung. Der Verlust des heimischen Hallenbades erzeuge für beide Vereine zusätzliche Kosten, die letztendlich die Mitglieder tragen müssten, sei es durch Eintrittskosten und/oder durch Fahrkosten zu anderen Bädern. So verzeichne die DLRG einen Mitgliederrückgang von bislang 356 auf knapp 200. Von den ausgetretenen Mitgliedern seien 100 Kinder und/oder Jugendliche. Beim ATV sei die Situation ähnlich: von 150 Kindern seien etwa 70 übrig geblieben. Angesichts dieser Zahlen müsse auch bedacht werden, dass derzeit ein schulischer Schwimmunterricht in Geilenkirchen nicht möglich sei.

 

Nach dem Brand gebe es für die Schwimmvereine keine Möglichkeit mehr in Geilenkirchen ihrem Sport nachzugehen. Sie wichen auf das Ü-Bad in Übach-Palenberg oder das dort beheimatete Bad des WSV und auf das Bad in Linnich aus. Im Ü-Bad übe regelmäßig eine Seepferchen-Gruppe des ATV. In Linnich fielen für die DLRG für wöchentlich 2 Stunden Training auf 5 Bahnen Kosten von ca. 3.000,00 € pro Jahr an.  Der ATV zahle für die Nutzung des Bades in Übach-Palenberg ca. 2.240,00 € pro Jahr. Die Kosten müssten auf die Mitglieder umgelegt werden.

 

Herr Tacken warb um Verständnis für die Situation der Schwimmvereine und den Antrag des Stadtsportverbandes. Bei der Beschlussfindung möge der Ausschuss auch berücksichtigen, dass zurzeit und bis auf weiteres die Buskosten für den Transport der Schüler zum Hallenbad und die Energiekosten für den Betrieb des Hallenbades entfielen, somit ein Einsparpotential bzw. Mittel für eine Gegenfinanzierung gegeben seien. Man wolle hier keinen Präzedenzfall schaffen. Es ginge ausschließlich um eine einmalige Bezuschussung beider Schwimmvereine.

 

Herr Grundmann teilte mit, die SPD-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht folgen. Die Schüler/Innen der städtischen Schulen hätten keine Möglichkeit mehr Schwimmunterricht wahrzunehmen. Beide Schwimmvereine bewirkten viel für das Gemeinwohl. Ohne die DLRG zum Beispiel könne kein Badewannenrennen auf der Wurm veranstaltet werden. Auch übernehme sie den Sanitätsdienst beim Musiksommer. Es ginge auch nur um einen Einmalbetrag, der angesichts der verbesserten Haushaltslage aufgebracht werden könne.

 

Herr Weiler bedauerte, dass die Informationen die Herr Tacken vortrug, nicht bereits im Antrag aufgeführt wurden. Bei der Entscheidungsfindung der Fraktionen wäre das sehr hilfreich gewesen.

 

Herr Kappes wies darauf hin, dass die zusätzlichen Einnahmen von 8 Mio. € praktisch für ein neues Bad bereits verausgabt wurden. Hiervon könne nichts abgezweigt werden. Die freiwilligen Leistungen wurden bereits festgelegt. Rat und Verwaltung müssten sich weiterhin so verhalten, als befinde man sich im Haushaltssicherungskonzept.

 

Herr Tacken verwies darauf, der Ausschuss müsse nicht heute über den Antrag entscheiden, sondern eigentlich der HFA.

 

Bezugnehmend auf das Investitionsprogramm der Stadt führte Frau Bintakys-Heinrichs aus, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werde nicht dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgen.

 

Herr Gerads befand den Antrag des Stadtsportverbands als zu dürftig und schlug vor, die Entscheidung hierüber in die nächste Sitzung des Rates zu vertagen.

 

Herr Kleinen unterstützte diesen Vorschlag.

 

Herr Speuser gab zu bedenken, dass bei einer Förderung der Schwimmvereine andere Vereine, die auch gemeinnützig wären, wie beispielsweise die Malteser, zurücktreten müssten.

 

Bürgermeister Fiedler erinnerte daran, dass jeder Vorschlag zur Förderung von Vereinen, der Mehrausgaben nach sich ziehe, mit einem Deckungsvorschlag versehen sein müsse.

 

Herr Paulus räumte ein, dass durch den unterbliebenen Transport der Schulkinder zum Hallenbad, Einsparungen möglich seien und insbesondere die Schwimmvereine durch den Brand des Hallenbades stark betroffen wären. Allerdings habe niemand diese Situation gewollt.

 

Bezugnehmend auf die Ausführungen des Bürgermeisters warnte Herr Kappes, dass die Mittel für freiwillige Zuwendungen bereits verplant seien. Den Schwimmvereinen eine Förderung zu gewähren bedeute gleichzeitig, sie anderen wegzunehmen.

 

Herr Grundmann warf ein, dass mit dem Verlust des Hallenbades den Schwimmvereinen die Existenzgrundlage genommen wurde. Diese befänden sich daher in einer weitaus schwierigeren Lage als andere städtische Vereine.

 

Herr Tacken erinnerte nochmals an seine vorherigen Ausführungen. Es gehe nicht um den Ersatz von Sachwerten oder Fahrkosten. Die Schwimmvereine seien auch nicht vergleichbar mit anderen Vereinen. Letztendlich aber stehe die Stadt in ihrer Funktion als Schulträgerin in der Pflicht Schwimmunterricht anbieten zu müssen. Eine Finanzierung müsse über die Einsparungen, die über den unterbliebenen Schülertransport und zurzeit nicht erforderlichen Energiekosten durchaus möglich sein. Das beratende Mitglied brachte seine Vermutung zum Ausdruck, dass die eingesparten Mittel im Gesamthaushalt verplant wurden.

 

Frau Thelen befürchtete Klagen von Eltern, wenn kein Schwimmunterricht für Schüler angeboten und auch nicht anderweitig aufgefangen werden könnte.

 

Herr Gerads  warnte vor einer Vermischung der Sachverhalte Schwimmunterricht und Vereinstätigkeit. Auf seine entsprechende Nachfrage antwortete Herr Tacken, dass in der Seepferdchen-Gruppe ca. 30 Kinder Aufnahme gefunden hätten.

 

Vorsitzender Banzet stellte fest, dass im Ausschuss Einigkeit darüber herrsche, dass die Schwimmvereine nicht die Pflichtaufgaben der Verwaltung übernehmen könnten.

 

Herr Körner erinnerte daran, dass die Verwaltung nur vorübergehend keinen Schwimmunterricht anbieten könne. Eventuell könne nach der Fertigstellung des Hallenbades ein  erweiterter Schwimmunterricht gegeben werden.

 

Auf entsprechende Nachfrage aus der Ausschussmitte bestätigte I. Beigeordneter Brunen, dass nicht festgelegt sei, wann innerhalb seiner 10-jährigen Schulzeit einem Schulkind Schwimmunterricht zu geben sei. Er bedauerte ebenfalls, dass der Antrag seitens des Stadtsportverbandes nicht detailliert formuliert wurde. Jeder Vorschlag zur Ausgabe müsse aber auch einen zur Gegenfinanzierung beinhalten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

  0

Enthaltung:

  0