Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3, Enthaltungen: 3

a)      Mit 6 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen lehnte der Ausschuss die Vertagung des Tagesordnungspunkte zur Entscheidung in die nächste Ratssitzung ab.

 

b)      Mit 13 Ja-Stimmen, 3 Stimmenthaltungen und 3 Nein-Stimmen beschloss der Ausschuss die Interessenbekundung am Bundesprogramm „Demokratie leben!“ nicht weiter zu verfolgen.


I. Beigeordneter Brunen trug vor, die Förderbedingungen für das neue Bundesprogramm „Demokratie leben!“ seien jetzt bekannt geworden. Von den jährlich bereitgestellten Fördermitteln von 55.000,00 € stünden maximal 25.000,00 € für die reine Projektarbeit zur Verfügung. Die übrigen Mittel seien für rein administrative Aufgaben, sowie für eine externe Koordinierungs- und Fachstelle sowie für Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Darüber hinaus würde innerhalb der hiesigen Verwaltung nach wie vor ein Stellenanteil von mindestens 0,5 für die Begleitung des Programms blockiert. Dies bedeute eine wesentlich ungünstigere Förderkulisse als beim bisherigen Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“. Trotz der positiven Erfahrungen mit dem bisherigen Programm sei die Verwaltung der Auffassung, dass Aufwand und Nutzen nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis stünden, zumal die Projektträger auch noch mit einem Eigenanteil eintreten müssten. Die Verwaltung schlage daher vor, die Interessenbekundung zur Teilnahme am Bundesprogramm „Demokratie leben!“ nicht weiter zu verfolgen.

 

Frau Thelen verwies auf den anders lautenden Beschlussvorschlag in der Sitzungseinladung. Angesichts der hoch motivierten Mitglieder im Begleitausschuss und der Maßnahmen, die bereits angelaufen seien – hierzu gehöre auch der unter TOP 3 vorgestellte  Workshop -, wäre es schade, jetzt abbrechen zu müssen. Ihre Frage, ob die Kosten für die halbe Stelle im Jugendamt noch zu den übrigen Kosten hinzu  kämen, bejahte I. Beigeordneter Brunen.

 

Herr Speuser befand es ebenfalls als schade, dass das Programm nicht weiter geführt werden könne, aber die Kosten, die hierdurch entstehen würden, stünden in keiner Relation zum zu erwartenden Ergebnis. Die Arbeit im Jugendamt müsse weitergeführt werden. Auf Dauer könne nicht eine 0,5-Stelle für andere unspezifische Aufgaben gebunden werden. Frau Thelen antwortete hierauf, die Teilnahme am Bundesprogramm könne auch ein Gewinn für das Jugendamt sein. Erst letztes Wochenende habe sich gezeigt, dass es durchaus einen Bedarf für so ein Programm gebe.

 

Herr Brunen wies darauf hin, dass mit Hilfe des Programms „Demokratie leben!“ nicht die gesamte Projektfinanzierung möglich sei. Herr Schulz ergänzte, die Erfüllung der eigentlichen Aufgaben des Jugendamtsmitarbeiters, der das Vorgängerprogramm betreut hatte, kamen in dieser Zeit zu kurz, sodass andere Möglichkeiten für eine gedeihliche Jugendarbeit nicht genutzt werden konnten.

 

Bürgermeister Fiedler führte aus, man sei jetzt – wie bei fast jeder Projektförderung – an einem kritischen Punkt gelangt. Die Förderung laufe aus und es stelle sich die Frage, wie geht es jetzt weiter? Angesichts des jetzt weit zugedrehten Geldhahns des Bundes, müsse man entscheiden, ob man das Projekt einstelle bzw. das Folgeprojekt nicht beginne oder auf eigene Kosten weitermache. Ohne ausreichende Mittelbereitstellung könne kein Projekt existieren. Das sei jedoch kein Grund pessimistisch zu sein. Die angeschobenen Initiativen böten durchaus Chancen.

 

Herr Kleinen gab zu bedenken, von den 55.000,00 € Förderung pro Jahr müssten mehr als 50 % für administrative Aufgaben verwendet werden. Es müsse jedoch die Folgefinanzierung für die Projektbetreiber sichergestellt werden. Laut Ausschreibung sollten sie in den nächsten 2 – 3 Jahren 20 % der Kosten tragen. Danach würden diese auf 40 % steigen. So begrüßenswert ein Projekt wie „Demokratie leben!“ auch sei, es dürften die finanziellen Risiken, die ein solches Projekt mit sich bringe, nicht außer Acht gelassen werden.

 

Herr Grundmann ergänzte hierzu, man stehe auch den Projektbetreibern gegenüber in der Verantwortung. Ohne Sicherstellung der Finanzen bestehe die Gefahr, dass sie sich verschuldeten und begonnene Projekte, auch wenn sie gut wären, nicht weitergeführt werden könnten.

 

Frau Bintakys-Heinrichs bemängelte, dass die Projektträger keine Möglichkeit erhielten zu äußern, ob sie ihre Projekte selbst stemmen könnten und wollten.

 

Frau Thelen befand die Ergebnisse des Vorgängerprojekts als so gut, dass die Differenz von 25.000,00 € zwischen den beiden Projekten getragen werden sollte. Sie schlug vor, die Entscheidung über die Weiterverfolgung der Interessenbekundung in den Rat zu vertagen, da eine neue Kenntnislage vorliege.

 

I. Beigeordneter Brunen widersprach, die Konditionen seien bei weitem nicht wie bisher, sondern hätten sich extrem verschlechtert. Die Projekte würden mit maximal 25.000,00 € pro Jahr gefördert. Der Jugendamtsmitarbeiter hätte nicht nur ein Projekt betreut, sondern 80, mit allen administrativen Aufgaben, die dazu gehörten, wie Anträge stellen usw. Die Förderbedingungen seien erst in den letzten Tagen Stück für Stück bekannt geworden. Es handele sich nun um ein komplett neues Programm. Auf die Ausschreibung hätten sich nicht so viele Kommunen beworben wie beim Vorgängerprogramm, was wiederum ein Hinweis darauf sei, dass das Folgeprogramm nicht so interessant wie das vorangegangene sei. Für Geilenkirchen wäre es sinnvoller, den Jugendamtsmitarbeiter so einzubinden, dass die wirklich interessanten Projekte weiter verfolgt und unterstützt würden.

 

Herr Paulus übte heftige Kritik an der Praxis des Bundesfamilienministeriums, erst durch relativ hohe Förderungen Projekte anzuschieben und dann die Förderung zu senken und die Kommunen, die ohnedies überlastet seien, auf den Projektkosten sitzen zu lassen.

 

Frau Gerhards (als Zuhörerin) regte an, den Begleitausschuss mit seinen engagierten Mitgliedern bestehen und in eine Steuerungsgruppe münden zu lassen.

 

Herr Speuser widersprach, der Begleitausschuss könne nicht wie bisher beibehalten bleiben. In der  0,5-Stelle beim Jugendamt sollten die Aufgaben erledigt werden, die ihr durch den Jugendhilfeausschuss zugewiesen wurden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

13

Nein:

  3

Enthaltung:

  3