Beschluss: Einstimmig beschlossen.

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Umwelt- und Bauausschuss beschließt gemäß Antrag vom 03.09.2013 des LVR – Amt für Bodendenkmalpflege, den Panzergraben als Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Geilenkirchen einzutragen.


Stadtverordneter Benden regte an, den Panzergraben mit einem Hinweisschild zu versehen. Mit einem Hinweisschild könnte das Bodendenkmal als Panzergraben ausgewiesen werden und dessen Entstehung, sowie den Zweck beschreiben.

 

Ausschussvorsitzender Paulus schlug vor, Herr Benden könne dies dem Grundstückseigentümer vortragen. Herr Benden bat um eine entsprechende Unterstützung seines Begehrens durch den Ausschuss.

 

Stadtverordneter Graf sagte, dass der Panzergraben als solcher nur durch Historiker erkannt werden würde und ohne Hinweis als Weiher oder Seitenarme der Wurm verkannt werde.

 

Stadtverordnete vom Scheidt fand, dass das Schild eine sehr schöne Anregung sei, welche man an den Eigentümer weitergeben könnte.

 

So ebenfalls Stadtverordnete Slupik,  die Eigentümer Davids könnten die Bitte um Aufstellung eines Schildes als positive Anregung sehen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

0