Bürgermeister Fiedler teilte folgende Angelegenheiten mit:

 

„1. Entwicklung der Förderschullandschaft

 

Bekanntlich können die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ im Südkreis des Kreises Heinsberg wegen Unterschreitens der Mindestschülerzahlen über das laufende Schuljahr hinaus nicht mehr unverändert fortgeführt werden. Es handelt sich hierbei um die folgenden beiden Förderschulen, die jeweils in Trägerschaft eines Zweckverbandes stehen:

 

-           Mercatorschule Gangelt (Zweckverbandmitglieder: Geilenkirchen, Gangelt, Selfkant)

-           Don-Bosco-Schule Heinsberg (Zweckverbandsmitglieder: Heinsberg, Waldfeucht, Wassenberg)

 

Nach mehreren Erörterungsgesprächen zwischen den beteiligten Kommunen - zuzüglich der Stadt Übach-Palenberg - und teilweise unter der Moderation des Kreises wurde ein Modell erarbeitet, das dazu geeignet ist, das vorhandene Förderschulangebot trotz rückläufiger Schülerzahlen weiterhin aufrechtzuerhalten.

 

Hierzu gehören folgende Eckpunkte:

 

-           Der Förderschulzweckverband Don-Bosco in Heinsberg wird aufgelöst.

-           Die Städte Heinsberg und Wassenberg, die Gemeinde Waldfeucht und die Stadt Übach-Palenberg treten dem bestehen bleibenden Mercatorschulzweckverband bei.

-           Die Satzung wird entsprechend erweitert und geändert.

-           Sitz des Zweckverbandes ist Heinsberg.

-           Hauptstandort ist das Schulgebäude in Heinsberg, Teilstandort ist das Schulgebäude in Gangelt. Die beiden Namen „Don-Bosco-Schule“ und „Mercatorschule“ bleiben für die Schulgebäude erhalten.

-           Die Verbandsversammlung besteht aus 10 Mitgliedern, davon erhalten die größeren Kommunen (u. a. Geilenkirchen) jeweils 2 Sitze und die kleineren Kommunen jeweils einen Sitz.

-           Die Verbandsumlage wird zu einem Drittel nach den Umlagegrundlagen der Kreisumlage (Steuerkraft) und zu zwei Dritteln nach der Zahl der Schüler aus der jeweiligen Kommune berechnet.

-           Die Schülerfahrkosten werden abweichend vom gesetzlichen Schulträgerprinzip von der jeweiligen Wohnortkommune getragen. Der Schülertransport wird ebenfalls von der Wohnortkommune organisiert.

 

Die Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass die Bezirksregierung der Stadt Übach-Palenberg als Stärkungspaktkommune den Beitritt zu diesem Zweckverband genehmigt. Die Stadt Übach-Palenberg ist derzeit an keinem der bestehenden Zweckverbände beteiligt.

 

Nach den derzeitigen Berechnungsgrundlagen ist durch dieses Konstrukt für die Stadt Geilenkirchen nicht mit einer Kostensteigerung zu rechnen. Sollte die Stadt Übach-Palenberg die Genehmigung zum Beitritt in den Zweckverband nicht erhalten, so werden die übrigen Kommunen voraussichtlich nicht bereit sein den Zweckverband zu tragen. In diesem Falle müsste ggf. der Kreis als Schulträger diese Aufgabe übernehmen, wobei dann die Kosten im Wege der Kreisumlage von den Kommunen getragen werden müssten, ohne dann allerdings Einfluss auf die Schulträgeraufgaben nehmen zu können.

 

Es ist vorgesehen, die notwendigen Beschlüsse in der anstehenden Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur am 12.03. vorzuberaten und in der Sitzung des Rates am 25.03. abschließend zu fassen.

 

 

2. Verschiebung von Ausschussterminen

 

Der Generalplaner des Schwimmbadneubaus soll seine Entwurfsplanung in der nächsten Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses vorstellen. Allerdings bittet die Verwaltung darum, diese Sitzung um zwei Wochen, nämlich auf den 17.3.2015 zu verschieben, damit die Kosten aller Gewerke und die Einhaltung des gesetzten Gesamtbudgets planungssicher vorgestellt werden können. Der Ausschussvorsitzende hat bereits seine Zustimmung signalisiert. Es geht jetzt darum, ob auch die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses um zwei Wochen, also auf den 18., respektive 19. März verschoben werden sollen, um den Fraktionen zusätzliche Fraktionssitzungen zu ersparen. Ich habe diese Frage bereits den Fraktionsvorsitzenden vorgelegt.

 

 

3. Einstellung eines weiteren Kümmerers für Flüchtlinge

 

Die Verwaltung erwartet in diesem Jahr einen Anstieg der Flüchtlingszahlen auf ca. 240 Personen. Ich beabsichtige deshalb, für eine Frist von 2 Jahren, einen zusätzlichen Hausmeister mit ausgewiesener sozialer Kompetenz als zusätzlichen „Kümmerer“ für Flüchtlinge einzustellen. Der Stellenplan wird dadurch nicht geändert. Ich werde Ihnen diese Neueinstellung im nächsten HFA als Beschlussvorschlag vorlegen.

 

 

4. Vergabe eines Auftrages zur Erstellung eines städtebaulichen Handlungskonzeptes für die Fliegerhorstsiedlung Neu-Teveren

 

In der Sitzung am 10.09.2014 hat der Rat der Stadt einen Stadtumbaubeschluß für die Fliegerhorstsiedlung gefasst und die Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes durch ein externes Planungsbüro auf der Grundlage vorkalkulierter Kosten in Höhe von 55.300,00 € beschlossen.

 

Die Planungsgruppe MWM in Aachen hat mit Schreiben vom 09.02.2015 ein entsprechendes Angebot vorgelegt.

Zwischenzeitlich konnte das Angebot auch mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als Eigentümerin der Liegenschaften in der Siedlung abgestimmt werden. 

Die Bundesanstalt trägt einen Anteil von 30% der Kosten des Entwicklungskonzeptes.

Mit Bewilligungsbescheid vom 28.11.2014 wurde der Stadt eine Zuwendung in Höhe von 25.830,00 € gewährt, so dass die Stadt einen Eigenanteil am Konzept in Höhe von ca. 11.000,00 € zu tragen hat.

 

Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses wird die Verwaltung den Auftrag zur Erstellung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes in den nächsten Tagen an die Planungsgruppe MWM vergeben.“