Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 11, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat genehmigt den Dringlichkeitsbeschluss nach § 60 GO NRW über die Durchführung des Schüleranmeldeverfahrens an den städtischen Schulen.

 


Herr Stadtverordneter Dr. Evertz kritisierte, dass den Ratsmitgliedern keine Zeit zur Beratung über diese Angelegenheit gegeben worden sei. Das Ergebnis des Dringlichkeitsbeschlusses sei nicht überraschend. Er dankte den Ratsmitgliedern, die das Gespräch mit dem Schulleiter der Gesamtschule gesucht hätten. Da der Beschluss weitreichende Konsequenzen habe und nicht mehr zurückgenommen werden könne, werde die Fraktion der Grünen nicht zustimmen. Die Fraktion habe sich bereits vor drei Jahren gegen einen ähnlichen Beschluss ausgesprochen. Er regte an, die Angelegenheit auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur zu setzen und die Geltung für das nächste Anmeldejahr zu prüfen. Durch Inklusion, G 8, das Auslaufen der Hauptschulen in benachbarten Kommunen und andere Neuerungen würden sich die Schülerzahlen an den Schulen verändern. Auf Nachfrage des Bürgermeisters Fiedler erklärte Herr Stadtverordneter Dr. Evertz, dass er als Lehrer nicht befangen sei, da er keinen Vor- oder Nachteil aus einem positiven oder negativen Beschluss des Rates ziehen könne.

 

Herr Stadtverordneter Hoffmann erklärte, dass die SPD-Fraktion die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verordnung begrüße. Das nun vorgelegte Papier stelle jedoch keine Verbesserung dar. Die spezifische Zusammensetzung der Schullandschaft in Geilenkirchen sei nicht berücksichtigt worden. Die Gesamtschule stehe in Konkurrenz zu anderen Gesamtschulen in der Region. Diese Konkurrenz solle durch eine Offenheit der Schule gegenüber Schülern aus der Region hergestellt werden. Er kritisierte, dass dem Dringlichkeitsbeschluss zufolge die Aufnahme anderer Schüler verweigert werden könne und erkundigte sich, in welchen Fällen genau eine Verweigerung möglich sei. In dieser Sache müsse die Schule eine Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung erhalten. Herr Stadtverordneter Hoffmann begrüße zudem die Initiative des Lehrerrats der Realschule. Zu diskutieren sei ferner, ob städtische Grundschulen Empfehlungen zum Besuch des privaten bischöflichen St.-Ursula-Gymnasiums aussprechen sollten.

 

Herr Stadtverordneter Kravanja betonte, dass die bisher existierende Verordnung nicht von Beginn an rechtswidrig gewesen sei, sondern erst rechtswidrig geworden sei, nachdem Paragraphen im Schulgesetz zum 01.04.2014 eingefügt worden seien. Auch andere Kommunen hätten zuvor ähnliche Beschlüsse gefasst. Fraglich sei, wie weiter mit der Gesamtschule umgegangen werden solle. Schüler aus dem Stadtgebiet sollten nicht weggeschickt werden. Die Fraktion der Bürgerliste sehe sich und auch den Rat der Stadt Geilenkirchen verpflichtet gegenüber hier ansässigen Kindern und Schülern. Eine Abweisung solle nur dann möglich sein, wenn eine Gesamtschule am Wohnort des Kindes vorhanden sei. Dieses Jahr habe die Gesamtschule insgesamt drei Schüler aus dem Kreis Heinsberg abweisen müssen. Herr Stadtverordneter Kravanja schloss sich dem Vorschlag des Herrn Stadtverordneten Dr. Evertz an und regte an, die Angelegenheit auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur zu setzen.

 

Herr Stadtverordneter Benden äußerte, dass die Ausführungen des Herrn Stadtverordneten Kravanja nicht ganz korrekt gewesen seien. Eine inhaltliche Diskussion solle nicht im Rat, sondern im zuständigen Ausschuss für Bildung, Soziales, Sport und Kultur geführt werden. Die Fraktion der Grünen rege sich insbesondere über das Vorgehen der Verwaltung auf, da diese den Fachausschuss ausgehebelt habe. Im Fachausschuss seien auch Schulleiter als beratende Mitglieder vorhanden, wodurch eine bessere Beratung über die Angelegenheit erfolgen könne. Am 16.09.2014 habe die Bezirksregierung einen Runderlass verfasst, aus dem die Verwaltung bereits die Rechtswidrigkeit der Regelung hätte folgern und einen entsprechenden Beschluss des Rates hätte herbeiführen können. Am 28.01.2015 habe Herr Stadtverordneter Benden eine E-Mail erhalten mit der Information, dass die Dringlichkeit des Beschlusses nun gegeben sei und er eine Unterschrift innerhalb von 24 Stunden leisten solle. Innerhalb von 24 Stunden könne jedoch kein Stadtverordneter eine fundierte Entscheidung treffen. Bereits acht Tage vorher nach Erhalt einer E-Mail der Bezirksregierung, in der auf eine Rechtswidrigkeit der städtischen Regelung hingewiesen worden sei, hätten die Stadtverordneten Informiert werden müssen. Bei einer solchen frühzeitigeren Information hätte das Thema noch in Fraktionssitzungen oder Gesprächen mit Schulleitern beraten werden können. Herr Stadtverordneter Benden kritisierte außerdem, dass Dringlichkeitsbeschlüsse in Geilenkirchen immer häufiger gefasst würden und der Begriff des „Dringlichkeitsbeschlusses“ großzügig interpretiert werde. Fraglich sei auch, warum der Beschluss nur für die Gesamtschule gefasst worden sei, obwohl die Regelung des § 46 Abs. 6 Schulgesetz für alle Schulen gelte.

 

Herr Stadtverordneter Wolff mahnte, dass der Rat sich auf die Sache besinnen solle. Die CDU-Fraktion habe dem Dringlichkeitsbeschluss zugestimmt, weil die Beschulung von Kindern aus dem Stadtgebiet in hiesigen Schulen Vorrang gegenüber der Beschulung von Kindern aus Nachbarkommunen haben müsse. Im Gespräch mit dem Schulleiter der Gesamtschule habe dieser Argumente vorgebracht, weshalb die Einführung einer solchen Regelung entsprechend des Dringlichkeitsbeschlusses nicht erforderlich sei. Aus Sicht der CDU-Fraktion seien diese Argumente jedoch nicht stichhaltig gewesen. In einem Gespräch mit Herrn Ersten Beigeordneten Brunen habe dieser erklärt, dass die Mail der Bezirksregierung zunächst habe geprüft werden müssen und ein zeitlicher Druck auf Grund des bevorstehenden Anmeldeverfahrens bestehe. Die Gesamtschule sei eine gute Schule, die viel Zulauf von außerhalb des Stadtgebiets wohnenden Schülern erhalte. Schüler aus dem Stadtgebiet sollten jedoch bevorzugt werden. Die Entwicklung wirke sich auch auf die anderen Schulen im Stadtgebiet aus, sodass bei Überhängen an einer Schule die überzähligen Kinder an einer anderen Schule untergebracht werden könnten. Die als Dringlichkeitsbeschluss beschlossene Regelung sei der richtige Weg.

 

Herr Erster Beigeordneter Brunen stellte klar, dass mit der Regelung zur Bildung eines Schuleinzugsbereichs die selbe Intention wie mit dem Dringlichkeitsbeschluss verfolgt worden sei. Zwar war der Bezirksregierung die von der Stadt Geilenkirchen gefasste Regelung bereits vorher bekannt, allerdings habe die Bezirksregierung erst zwei Wochen vor Beginn des Anmeldeverfahrens per E-Mail mitgeteilt, dass die zu der Zeit in Geilenkirchen bestehende Regelung rechtswidrig sei. Die Veränderung der Schullandschaft führe dazu, dass eine Möglichkeit zur Zurückweisung eröffnet werden müsse, da in den letzten Jahren einige Gesamtschulen in der Umgebung gegründet worden seien. Der § 46 Abs. 6 Schulgesetz greife nur bei einem Anmeldeüberhang, der aktuell nur bei der Gesamtschule zu verzeichnen sei. Nach Eingang der E-Mail der Bezirksregierung habe die Verwaltung zunächst prüfen müssen, ob etwas unternommen werden müsse und was getan werden solle. Mit dem aktuellen Beschluss solle eine Regelung in Kraft treten, die das gleiche Ziel wie die bisher bestehende Regelung verfolgen solle.

 

Herr Stadtverordneter Mingers stimmte dem Beschluss zu und sprach sich dafür aus, die Diskussion über den Inhalt der Regelung im zuständigen Ausschuss zu führen.

 

Herr Stadtverordneter Kravanja stimmte Herrn Stadtverordneten Benden insoweit zu, als dass die Verwaltung sensibler hätte reagieren können. Die Dringlichkeit des Beschlusses sei jedoch in jedem Fall gegeben gewesen.

 

Herr Stadtverordneter Benden merkte an, dass keine Kommune im Kreis Heinsberg eine ähnliche Regelung wie die Stadt Geilenkirchen getroffen habe. Außerdem erklärte er, dass nicht die gesamte Schulsituation in der Stadt Geilenkirchen beobachtet worden sei, sondern die Schulen nur immer einzeln betrachtet würden. Das Gymnasium habe viele Schüler aufgenommen, die außerhalb des Stadtgebietes wohnen würden. Viele Schüler aus dem Stadtgebiet würden in Nachbarkommunen beschult. Um dies zu vermeiden, müsse Hand in Hand zusammengearbeitet und keine „Kirchturmpolitik“ betrieben werden. Die Realschule verfüge noch über freie Kapazitäten, sodass der Dringlichkeitsbeschluss nicht hätte verabschiedet werden müssen.

 

Herr Stadtverordneter Dr. Evertz betonte, dass die gleichen Argumente wie beim Beschluss der Regelung vor drei Jahren geäußert worden seien. Die Angelegenheit sei jedoch viel zu komplex, um in dieser Sitzung diskutiert werden zu können. Bevor die Sache in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur weiter diskutiert werden solle, könnten etwa Gespräche mit den anderen Fraktionen geführt werden.

 

Herr Stadtverordneter Kasper erklärte, dass er dem Dringlichkeitsbeschluss zustimme, merkte jedoch an, dass dieses Thema zu wichtig sei, um im Rahmen eines schnellen Beschlusses behandelt zu werden. Der Beschluss im Wege der Dringlichkeit sei gerechtfertigt. Der vom Gremium gewollte Beschluss sei ohne einen Dringlichkeitsbeschluss nicht möglich gewesen, daher stimme er dem Dringlichkeitsbeschluss zu.

 

Herr Stadtverordneter Hoffmann erklärte, dass in der Niederschrift zum in der Vergangenheit gefassten Beschluss gestanden habe, dass Herr Stadtverordneter Kravanja von einem Überhang in Höhe von 50 Anmeldungen gesprochen und die FDP sich für eine siebenzügige Schule ausgesprochen habe. Das Niveau der Gesamtschule solle hoch gehalten werden, sodass die Schule eine gute Schule bleibe. Herr Stadtverordneter Hoffmann stimmte Herrn Stadtverordneten Benden zu, dass die Realschule nicht aus dem Blick verloren werden dürfe. Es sei geplant, die Belegungszahlen der Realschule im zuständigen Ausschuss vorzulegen. Möglicherweise könne die Realschule in Zukunft viel Zulauf erhalten auf Grund der Schließung der Realschulen in der Umgebung.

 

Bürgermeister Fiedler führte aus, dass die Sache im Fachausschuss nachberaten werden solle. Für dieses Jahr habe der Dringlichkeitsbeschluss den Effekt, dass drei Schüler aus anderen Kommunen des Kreises Heinsberg nicht in die Gesamtschule aufgenommen werden könnten. Weitere Folgen des Beschlusses sollten im Ausschuss in Gänze betrachtet werden.

 

Herr Stadtverordneter Kohnen stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung und beantragte, die Debatte zu beenden und zur Abstimmung aufzurufen.

 

Herr Stadtverordneter Wolff betonte abschließend, dass die Qualität der Schule nicht durch die Ablehnung auswärtiger Schüler mit möglicherweise guten Noten beeinflusst werde.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

25

Nein:

11

Enthaltung:

0