Herr Stadtverordneter Benden machte auf eine Regelung der Geschäftsordnung des Rates aufmerksam, die vorschreibe, dass ein Rats- oder Ausschussmitglied in der Beratung zu einem Tagesordnungspunkt maximal zwei Mal das Wort ergreifen dürfe. Diese Regelung werde teilweise unterschiedlich stark eingehalten. So habe Herr Stadtverordneter Benden etwa in der Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 17.03.2015 bei der Beratung zu einem Tagesordnungspunkt mehr als zwei Mal das Wort erhalten. Außerdem würden einige Meldungen lediglich als Zwischenrufe eingestuft, deren Anzahl nicht durch die Geschäftsordnung oder eine andere Regelung begrenzt werde.

 

Bürgermeister Fiedler teilte mit, dass die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse gelte. In Ausschusssitzungen sei der jeweilige Vorsitzende für die Moderation und Zulassung von Wortmeldungen zuständig.

 

Herr Stadtverordneter Wolff stimmte der Aussage des Herrn Stadtverordneten Benden zu. Der Vorsitzende einer Sitzung müsse die Aussprache zu einem Tagesordnungspunkt beenden können, wenn keine neuen Argumente mehr vorgebracht würden.

 

Herr Stadtverordneter Kohnen berichtete, dass gemäß eines Zeitungsberichts im Haushalt des Kreises Heinsberg ein Fehlbetrag auf Grund der Neubewertung von Pensionsrückstellungen entstanden sei. Er erkundigte sich, ob auch die Stadt Geilenkirchen von dieser Neubewertung betroffen sei und welche Auswirkungen dies auf den städtischen Haushalt habe.

 

Herr Goertz erläuterte, dass auch die Stadt Geilenkirchen von den Rheinischen Versorgungskassen informiert worden sei. Die Pensionsrückstellungen, für die etwa 437.000 Euro angesetzt worden seien, würden sich nach der Neuberechnung auf etwa 625.000 Euro belaufen. Für die Beihilferückstellungen seien im Haushaltsansatz etwa 160.000 Euro vorgesehen worden. Nach der Neuberechnung müssten etwa 280.000 Euro veranschlagt werden. Da die Zahlen immer ein Mal jährlich zum Stichtag 31.12. mitgeteilt werden würden, habe die Stadt einen solchen Anstieg bei der Ausarbeitung des Haushaltes 2014 nicht vorhersehen können. Die Mehrbelastung könne jedoch gedeckt werden, da die Ausgaben für Dienstbezüge für Beamte und tariflich Beschäftigte sich unterhalb des Ansatzes befänden. Für das laufende Jahr seien noch keine Aktualisierungen von den Rheinischen Versorgungskassen gemeldet worden. Wahrscheinlich würden Aktualisierungen nicht so hoch ausfallen wie im vergangenen Jahr.

 

Herr Stadtverordneter Wolff erkundigte sich, ob die Verwaltung den Fraktionen ein Mal pro Quartal Eckpunkte, Besonderheiten und wichtige Entwicklungen hinsichtlich des Haushalts mitteilen könne.

 

Herr Goertz nahm diese Anregung an.

 

Herr Stadtverordneter Weiler erkundigte sich, warum ein nachträglicher Anstieg der Beihilfe- und Pensionsrückstellungen zu verzeichnen sei.

 

Herr Goertz legte dar, dass die Nachberechnung auf Grund des Anstiegs der Beihilfeleistungen an Pensionäre und der nachträglichen Anhebung der Besoldung in einzelnen Besoldungsgruppen erforderlich geworden sei.