Beschluss: Mehrheitlich beschlossen.

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3, Enthaltungen: 0

 

Die Durchführung von Schwimmunterricht an den städtischen Grundschulen in auswärtigen Schwimmhallen bis zur Fertigstellung einer neuen Schwimmhalle in Geilenkirchen wird wegen der damit verbundenen Leistung einer außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung nicht zugestimmt, da eine Deckung der außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung nicht dargestellt werden kann.

 


Beigeordneter Brunen trug den modifizierten Beschlussvorschlag vor und erläuterte ihn.  In der heutigen Sitzung würde auf Anregung des Stadtsportverbandes über die Möglichkeiten zur Durchführung von Schwimmunterricht in den städtischen Grundschulen beraten.

 

Nach eingehender Beratung im Verwaltungsvorstand würden hierzu folgende ergänzende Erläuterungen gegeben:

 

Da im Haushaltsplan 2015 für den Schwimmunterricht keine Haushaltsmittel veranschlagt wurden, müsste eine Entscheidung über die Genehmigung einer entsprechenden außerplanmäßigen Auszahlung und Aufwendung getroffen werden.  Die Deckung müsse durch Minderaufwendungen oder Mehrerträge bei einem anderen Untersachkonto erfolgen. 

 

Beim Schulschwimmen handele es sich um eine freiwillige Leistung. Die Deckung sollte daher vorzugsweise aus Minderaufwendungen bei einer anderen freiwilligen Leistung erfolgen.  Mehrerträge oder Minderaufwendungen seien zu diesem frühen Zeitpunkt des Haushaltsjahres weder im Gesamthaushalt noch bei den freiwilligen Leistungen absehbar, so dass die Finanzierung dieser Maßnahme nicht sichergestellt sei. In diesem Zusammenhang werde auf die mit der Genehmigung des Haushalts 2015 verbundenen Auflagen des Kreises verwiesen. Demnach wurde die Verringerung der allgemeinen Rücklage unter der Auflage erteilt, dass zu den Stichtagen 30.06.2015 und 31.12.2015 zur unterjährigen Entwicklung der Haushaltssituation sowie zu den begonnenen und über die weiter geplanten Konsolidierungsmaßnahmen zu berichten sei. Die Maßnahmen seien zu beschreiben und müssten den Konsolidierungseffekt hinsichtlich des Zeitpunktes und des Betrages benennen.  Diesem Bericht sei eine Liste aller freiwilligen Leistungen einschließlich der daraus resultierenden Haushaltsbelastungen beizufügen.

 

Hieraus resultiere der folgende modifizierte Beschlussvorschlag:

         

Die Durchführung von Schwimmunterricht an den städtischen Grundschulen in auswärtigen Schwimmhallen bis zur Fertigstellung einer neuen Schwimmhalle in Geilenkirchen wird wegen der damit verbundenen Leistung einer außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung nicht zugestimmt, da eine Deckung der außerplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung nicht dargestellt werden kann.

 

 

Ausschussmitglied Tacken monierte, den Beschlussvorschlag nicht erhalten zu haben.

Abgesehen davon halte er jede Möglichkeit Schulschwimmen anzubieten für eine absolute Notwendigkeit. Ansonsten drohe, dass bei der Inbetriebnahme des neuen Hallenbades in 2017 1000 Geilenkirchener Grundschüler/Innen keinen Schwimmunterricht hatten.

Sodann trug er eine Berechnung vor, wonach 360.000,00 €, die im Haushalt zur Sicherung des Schulsports eingestellt seien, nicht genutzt würden und daher für das Schulschwimmen in auswärtigen Hallen zur Verfügung stünden. Eventuell sei zu prüfen, ob  durch den Versicherer ein Teil der Kosten für den auswärtigen Schwimmunterricht ersetzt werden könnten.

 

Dem widersprach I. Beigeordneter Brunen. Die Kosten für den auswärtigen Schwimmunterricht seien eine freiwillige Ausgabe, die nicht in den Haushalt eingestellt wurde und daher nicht geleistet werden dürfe. Der Vorschlag Geld einzusparen, das die Stadt aber gar nicht habe, sei nicht realistisch. Die Verwaltung müsse regelmäßig der Kommunalaufsicht berichten. Entsprechende Fragen hätte Herr Tacken bereits dem Kämmerer zugemailt und eine detaillierte Aufstellung von ihm bekommen.

 

Ausschussmitglied Benden befand, ob Schwimmunterricht angeboten werden könne oder nicht sei eine politische Entscheidung. Er sehe ein Einsparpotential zum Beispiel bei den Ortsvorstehern, dies sei auch eine freiwillige Leistung die mit 20.000,00 € zu Buche schlage, bei der Landpartie, die sicher gut und wichtig sei und bei der Weihnachtsbeleuchtung von deren Kosten mehr als 50 % die Stadt trage. Die Planungen zum Umbau des Bauhofs seien ebenfalls kostenintensiv. Eine gute Einsparmöglichkeit habe der Rat mit der Ablehnung des Stellenplans bereits wahrgenommen. Alles in allem sei ein Einsparpotential von 80.000,00 € aus seiner Sicht durchaus gegeben, wenn man es denn politisch auch wolle. Wenn das Hallenbad nicht dem Brand zum Opfer gefallen  wäre, hätte man die Kosten für seinen Unterhalt auch in den Haushalt einstellen müssen. Auch in 2017 würde das Bad keine schwarzen Zahlen schreiben. Über einen so langen Zeitraum könne man in Bezug auf den Schwimmunterricht für Kinder nicht untätig bleiben. Bündnis 90/Die Grünen unterstützten den Vorschlag des Stadtsportverbandes und schlügen Ausschuss und Rat vor, ihm zuzustimmen.

 

Ausschussmitglied Tacken stellte es in Frage, dass es nicht wirklich möglich sei, die notwendigen 80.000,00 € für den auswärtigen Schwimmunterricht in den Haushalt einzustellen. Man müsse in Geilenkirchen geradezu froh sein, dass der Stadtsportverband eine Möglichkeit gefunden habe, den betroffenen Schüler/Innen doch noch Schwimmunterricht anbieten zu können.

 

I.                    Beigeordneter Brunen bemerkte hierzu, seitens der Verwaltung würde man nur zu gerne Schwimmunterricht anbieten. Angesichts der derzeitigen Haushaltssituation sei es aber nicht möglich, den Vorschlag des Stadtsportverbandes zu realisieren, weil die hierfür notwendigen Mittel nicht in den Haushalt eingestellt wurden.

 

Ausschussmitglied Kappes stimmte dem zu. Auch die CDU-Fraktion bedauere es sehr, dass derzeit kein Schwimmunterricht möglich sei, aber die hierfür notwendigen Mittel stünden derzeit nicht zur Verfügung. Die Vorschläge des Herrn Benden kämen zu spät für eine Berücksichtigung im bereits verabschiedeten Haushalt Sie hätten bereits im letzten Herbst dem Rat unterbreitet werden müssen. Eventuell könnten sie für den kommenden Haushalt diskutiert werden. Abgesehen davon hätten die Ortsvorsteher durchaus ihre Berechtigung.

 

Ausschussmitglied Brandt verwies darauf, dass die Schüler für den Besuch des Bades in Landgraaf grenzüberschreitend befördert werden müssten und fragte an, ob dieser Aspekt versicherungstechnisch bereits geklärt sei.

 

Bürgermeister Fiedler antwortete, mit der Haftungsfrage habe sich die Verwaltung noch nicht beschäftigt, da es nicht möglich sei, in einen bereits verabschiedeten Haushalt, in dem jede Position vom Rat beschlossen wurde,  einzugreifen.

 

Ausschussmitglied Mesaros stimmte dem zu. Es gebe wohl kein Ausschussmitglied, das Schulschwimmen nicht befürworten würde. Allerdings gebe im derzeitigen Haushalt keine Möglichkeit das zu realisieren und die von Herrn Benden vorgetragenen Einsparmöglichkeiten könnten erst im nächsten Haushalt Berücksichtigung finden. Er halte es für bedenklich, dass die GRÜNEN auf diese Tatsache nicht eingingen.

 

Herr Benden verwies nochmals darauf, dass er die anstehende Entscheidung in erster Linie für eine politische halte.

 

Ausschussmitglied Grundmann fasste zusammen dass die Haftungsfrage nicht geklärt sei und auch nicht die Finanzierung. Unter diesen Umständen könnten Asylbewerberkinder nicht am vorgeschlagenen Schulschwimmen teilnehmen. Ein Zweiklassenschwimmen lehne er ab.

 

Ausschussmitglied Weiler führte aus, dass bereits wegen gesetzmäßigen Vorschriften der Beschlussvorschlag nicht durchführbar sei.

 

Ausschussvorsitzender Banzet rief zur Abstimmung auf.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

16

Nein:

  3

Enthaltung:

  0